Beamtin/Beamter auf Social Media, Verdienstmöglichkeiten?

3 Antworten

Glaube ich nicht. Das ist ja nebenberuflich. Wenn du dafür ein Gewerbe anmeldest und das auch überall angibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass dir da jemand was vorschreiben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Es wird Berge versetzen und Sätze verbergen.

Ich glaube als Beamter bist du eine Persönlichkeit des öffentlichen Rechts und darfst keine Werbeeinnahmen erzielen.

Könnte aber auch sein, dass ich das falsch ik Erinnerung habe ^^

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Beamte brauchen für viele Tätigkeiten Nebentätigkeitsgenehmigungen von ihrem Dienstherrn. Für manche, z. B. als Schriftsteller, gilt das nicht, aber sie sind anzeigepflichtig, siehe Par. 97 ff. Bundesbeamtengesetz.