Unterschied zwischen Übungsleiterpauschale und Minijob?

1 Antwort

Schwer zu beantworten. Ich habe dir hier mal zwei Links reingepackt mit Infos zum Minijob und zur Übungsleiterpauschale.

Beim Minijob bist du pflichtrentenversichert, wenn dein Arbeitgeber die RV Abgaben auf dich umlegt, wäre dein Stundenlohn etwas geringer. Ich habe aber keine Ahnung, inwiefern das Rechtens wäre. Von der Pflichtversicherung zur Rente kannst du dich aber auch befreien lassen. Du könntest pro Monat 450 Euro per Minijob verdienen. Wenn du über dem Steuerfreibetrag liegst, hast du steuerliche Abgaben.

Die Übungsleiterpauschale ist auf 3000 Euro pro Jahr limitiert und zwar auch dann, wenn du mehrere Übungsleiterverträge hast (Kolping und zusätzlich noch bei einem Verein) Alles was darüber läuft, muss vollversteuert werden.

Krankenversicherung brauchst du bei beiden aus anderen Quellen, entweder aus einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung, über die Familienversicherung (Grenze 450 Euro im Monat in Deutschland) oder über eine freiwillige Versicherung.

Es hat beides seine Vor- und Nachteile. Bei einem Minijob kannst du jährlich mehr verdienen, dafür gibt es die Übungsleiterpauschale steuerfrei "obendrauf". (Ausnahme ALG II Empfänger, dort wird auch die ÜL-pauschale auf den Satz angerechnet)