Das Bild ist reichtlich ungenau. Ich sehe aber neben der roten Farbe auch deutliche Fahrradpiktogramme auf den Streifen, damit dürften das Fahrradschutzstreifen sein. Je nachdem ob die LInie später durchlaufend oder weiterhin durchbrochen ist, könnten es auch Radfahrstreifen sein. Meistens sind sie in der gleichen Farbe wie die Fahrbahn gehalten, manchmal auch in Rot oder Grün abgesetzt, um sie besser sichtbar zu machen.
btw der seitliche Mindestabstand beim Überholen liegt trotz Schutzstreifen bei 1,50m. Der Mindestabstand soll zum einen verhindern, dass Radler durch die Luftverwirblungen beim Überholen, ins Schwanken geraten und zum anderen dass stürzende Radler unter die Räder gelangen.
Genrell gilt: Fahrradschutzstreifen dürfen nur in Ausnahmefällen befahren werden. Halten und Parken ist auf solchen Streifen nicht erlaubt. Bei Radfahrstreifen/Radwegen sind die Regeln noch strenger.
Gekreuzt werden dürfen sie, aber dem Radelnden ist hier Vorrang zu gewähren.
Hier mal die Antwort eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage zum Thema Vorrang
LInk
Und hier die Bußgelder, die beim Befahren oder Parken/Halten auf einem Schutz- oder Radfahrstreifen entstehen können (inklusive des Unterschiedes beider)
Link
und hier nochmal generell zum Rechtsabbiegen
Link (Nicht nur Radler haben beim Rechtsabbiegen Vorrang. Das gilt auch für Fußgänger.
btw: sind solche Unklarheiten der Grund, weshalb ich für eine verpflichtende regelmäßige Nachschulung alle paar Jahre bin. (vorausgesetzt dass das keine Trollfrage ist)