Darf der das?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Er darf das nicht und du hättest ihn festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft oder er dir seinen Ausweis gezeigt hat.

Hätte ich ihn Festhalten und die Polizei rufen können?

Ob Du das gekonnt hättest, wissen wir nicht, gedurft hättest Du das aber, Körperverletzung ist ein Straftatbestand, und Du darfst den Täter nach § 127 StPO (1) vorläufig festnehmen.

Selbstjustiz und Aggressionen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das bezieht sich auf den Radler. Seine Reaktion war nicht ok. Davon ab, niemand mag Geisterradler.

Das auf dem Bild könnte ein Angebotsradweg sein. Im Zweifelsfall würde ich als Fußgänger die rote Fläche freihalten.

Auch Fußgänger sollten aufmerksam sein. Kopfhörer und Handy sind da keine gute Entschuldigung, insbesondere wenn es Kopfhörer mit noise cancelling sind.

Deinen Fragen nach scheinst du aber häufig mit aggressiven Radlern in Konflikt zu geraten und generell ein Problem mit ihnen zu haben.

Nachtrag: Sollte es ein Angebotsradweg sein und du ignorierst den Radler, der dir entgegenkommt, kann das auf eine Teilschuld hinauslaufen, ob er nun als Geisterfahrer unterwegs war oder nicht.

Den Radler hättest du wegen seiner Aggressivität und Übergriffigkeit anzeigen können, aber du darfst ihn nicht einfach vom Rad holen und festhalten.

Niemand darf dich schlagen, egal um was es geht...ja, du hättest ihn anzeigen sollen...aber kannst du ja immer noch machen.