Darf der das?
An diesem Bürgersteig ist keine Beschilderung vorhanden. Lediglich 1km vor dieser Stelle ist auf dem rötlich gepflasterten Teil ein kaum noch zu sehendes Fahrrad Piktogram vorhanden, über 1km davor (jeweils in Fahrtrichtung) ein VZ 240. Ich ging also davon aus, die gesamte Breite des Bürgersteigen als Fußgänger nutzen zu dürfen. Ich hatte mein Handy in der Hand und Kopfhörer auf. Es kam mir ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung entgegen und schlug mir im Vorbeifahren ins Gesicht, sodass meine Kappe runter fiel. Ich fragte ihn, was das solle. Er meinte, ich hätte auf diesem Teil des Bürgersteiges nix verloren und ich solle mich von dem angeblichen Radweg verpissen. Ich sagte ihm, ER habe auf dieser Straßenseite nix verloren (der bürgersteig auf der anderen Seite ist auch freigegeben), da fuhr er ganz schnell weg.
Wer war jetzt im Recht?
Darf er das?
Hätte ich ihn Festhalten und die Polizei rufen können?
4 Antworten
Er darf das nicht und du hättest ihn festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft oder er dir seinen Ausweis gezeigt hat.
Hätte ich ihn Festhalten und die Polizei rufen können?
Ob Du das gekonnt hättest, wissen wir nicht, gedurft hättest Du das aber, Körperverletzung ist ein Straftatbestand, und Du darfst den Täter nach § 127 StPO (1) vorläufig festnehmen.
Selbstjustiz und Aggressionen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das bezieht sich auf den Radler. Seine Reaktion war nicht ok. Davon ab, niemand mag Geisterradler.
Das auf dem Bild könnte ein Angebotsradweg sein. Im Zweifelsfall würde ich als Fußgänger die rote Fläche freihalten.
Auch Fußgänger sollten aufmerksam sein. Kopfhörer und Handy sind da keine gute Entschuldigung, insbesondere wenn es Kopfhörer mit noise cancelling sind.
Deinen Fragen nach scheinst du aber häufig mit aggressiven Radlern in Konflikt zu geraten und generell ein Problem mit ihnen zu haben.
Nachtrag: Sollte es ein Angebotsradweg sein und du ignorierst den Radler, der dir entgegenkommt, kann das auf eine Teilschuld hinauslaufen, ob er nun als Geisterfahrer unterwegs war oder nicht.
Den Radler hättest du wegen seiner Aggressivität und Übergriffigkeit anzeigen können, aber du darfst ihn nicht einfach vom Rad holen und festhalten.
Niemand darf dich schlagen, egal um was es geht...ja, du hättest ihn anzeigen sollen...aber kannst du ja immer noch machen.