Ist ein solcher weg StVO konform?
Dieser bürgersteig ist mit vz 241 beschildert. Der Gehweg ist gerade mal ca. 1m breit. Der Radweg deutlich breiter. Ist so ein schmaler Gehweg überhaupt zulässig? Ist die Anordnung von vz 241 hier sinnvoll?
Ich selbst bin stark übergewichtig (150kg) und passe wegen der breite nicht vollständig auf den Gehweg, sodass ich zwangsläufig den Radweg mit nutzen muss. Darf ich das? Was muss ich in dieser Situation beachten?
Was muss ich tun, wenn mir plötzlich ein Rad entgegen kommt? Weiter rüber aufn Gehweg geht ja nicht.
6 Antworten
Meiner Meinung nach erfüllt der Abschnitt nicht die Anforderung für eine Beschilderung mit Zeichen 241.
Weder für Fußgänger noch für Radfahrer ausreichend Breite, bauliche Abgrenzung nur durch Farbe, Radfahrer zu dicht am parkenden Verkehr.
Wenn du eine Begegnung mit einem Radfahrer hast, muss der Radfahrer Rücksicht nehmen. Auf dich sowie auf den Kinderwagen, den Rollstuhlfahrer.
Bitte doch die zuständige Verkehrsbehörde um eine Überprüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Bei uns müssen Gehwege eine Mindestbreite von einem Meter haben.
Das ist hier als gegeben anzusehen.
Sorry, wenn ich das so schreibe, aber: wenn du da nicht drauf passt, ist das dein Problem und nicht das der Stadt.
Wenn ich privat Lkw fahren möchte kann ich die Stadt ja auch nicht dazu nötigen, alle Parklücken auf Lkw - Maße umzubauen.
Das ist mehr als sinnvoll, normalerweise sind Geh- und Radweg nicht so schoen baulich getrennt wie das hier der Fall ist. Da wird am Anfang und am Ende ein Schild hingestellt, fertig. Wer sich zwischendrin nicht auskennt, hat dann Pech gehabt.
Ich finde hier gerade den Grund Deiner Frage nicht an dieser Luxuswegung.
Und dass Du mit Deinen 150 Kilo samt Gehhilfe nicht auf den Bürgersteig passt, klärst Du bitte mit Deiner eigenen Stadtverwaltung. Ich halte dieses Argument jedenfalls für abwegig auf Gehwegen.
Deine Fotosstrecke erklärt es jedenfalls nicht, wenn Du Dir nicht inzwischen eine Fahrhilfe > 6 KM/h selbst anteschafft haben solltest.
Nutze den Gehweg und gut ist es. Das die StVO gegenseitige Rücksichtnahme als Grundgebot enthält kann Dir niemand was, wenn Du die schmalen Stellen zügig passiert. Da müssen Radler vielleicht Geduld mitbringen oder auf die Straße wechseln. Du kannst Dich schließlich nicht in Luft auflösen.