Knöllchen gerechtfertigt? Parken außerhalb des markierten Bereichs auf Bürgersteig?
Hallo zusammen,
leider habe ich heute ein Knöllchen mit folgendem Tatbestand erhalten: "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg." (TBNR 112454).
Da ich mir nicht genau sicher bin, ob es daran lag, dass ich minimal außerhalb der weißen Markierung stand, wollte ich euch um Rat bitten, ob das wirklich rechtens war. :/
Das Heck meines Autos schloss bündig mit der äußeren Seite des Blumenkübels ab. An genau dieser Stelle waren es 135cm Distanz zwischen Karosse und Kübel. Passen da zwei sich entgegenkommende Rollstuhlfahrer durch? Und falls nein, würden sie durchpassen wenn ich ca. 25cm weiter links stünde?
Außerdem geht der Bürgersteig hinter dem Blumenkübel ja auch noch gut 3 Meter in die Breite weiter mit einem gesenkten Bordstein, auf den problemlos Rollstuhlfahrer drauf fahren könnten (siehe linke Seite im Bild Vorderansicht).
Was meint ihr? Kann ich der Verwarnung widersprechen und dort eine Erklärung hinschicken? Habe ich irgendwelche Chancen?
Vielen Dank im Voraus! :)
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
Als was ist dieser Streifen denn Gekennzeichnet ?
Sind Parkflächen vor einem Schulgebäude
5 Antworten
Mal so gesagt: Du hattest einen schlechten Tag beim Einparken und der Knöllchen-Mensch hatte schlecht geschissen. Jedenfalls war es rechtens, weil Du die Markierungen ziemlich verfehlt hat. Sowohl seitlich als auch in Längsrichtung. Hätte man drüber hinwegsehen können, war aber an dem tag wohl nicht gewollt.
Mein alter Vermieter hätte gesagt: Das Geld war nicht umsonst. Das war Lehrgeld.
Parke nächstes mal so, wie es die Verwaltung vorsieht, dann wird das Parken insgesamt günstiger ;-)
Sofern es keine weiteren hinweise ( Schilder ) auf den Zweck ( Radweg ect. ) des Streifens gibt, lohnt sich ein Widerspruch auf jeden fall, auf der Gegenseite darf auch geparkt werden !
Salue
Die Fragestellung für den Gesetzgeber ist schlicht ein einfach "steht das Fahrzeug verbotswidrig irgendwo wo, wo es nicht parkiert sein dürfte"?
Das ist offensichtlich der Fall, die Fotos zeigen es. Fasse es als etwas höhere Parkgebühr auf.
Zu rütteln gibt es an dieser Anzeige nichts.
Tellensohn
Ein Teil Deines Autos steht außerhalb der Markierungen. Das sind etwa 30 cm zu weit rechts, wie am von hinten aufgenommenen Bild sehr gut zu erkennen ist.
Auf dem ersten Bild sieht man das gut. Mit Außenspiegel ragst du knapp 40-50cm über die Linie.
Jetzt kann man drüber streiten, ob es kleinlich ist, wahrscheinlich schon. Aber so sind leider die Regeln und hast halt Pech gehabt, dass da grad jemand vorbeikam.
Shit happens.