Parkscheibe richtig einstellen?

4 Antworten

Die StVO besagt in § 13 Abs. 2 Nr. 2 zwar, dass "der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt", aber die allgemeine Meinung ist, dass man bei einer Ankunft außerhalb einer zeitlichen Beschränkung nicht die Ankunftszeit, sondern den Beginn der Parkscheibenpflicht einstellen muss. In deinem (ersten) Beispiel müsste die Parkscheibe also auf 08 Uhr eingestellt werden, nicht auf 06 Uhr.
Grund dafür ist folgender: Wenn man beispielsweise um 03 Uhr nachts ankommen würde und die Parkscheibe entsprechend auf 03 Uhr einstellen würde, könnte eine Überwachungskraft nicht erkennen, ob du nachts um 03 Uhr oder am Vortag um 15 Uhr angekommen bist. Das wäre aber wichtig, um festzustellen, ob ggf. ein Verstoß vorliegt.
Ob du im ersten Beispiel bis 10 Uhr parken darfst kann nicht berantwortet werden, weil du die Höchstparkaduer nicht angegeben hast. Beträgt diese (mindestens) zwei Stunden, darfst du bis 10 Uhr parken.

Zweites Beispiel: Hier ist die StVO eindeutig. Es ist die nächste halbe Stunde einzustellen, die auf die Ankunft folgt, also 09:30 Uhr.

Beispiel drei ist durch die vorstehenden Aussagen bereits beantwortet.


eswedede  25.04.2025, 20:13

Alle Parkscheiben müssen 24 Stunden zeigen (vorgeschrieben) - deswegen kann das kein Grund zur Verwirrung über Ankunftszeit sein!

AntonAntonsen  25.04.2025, 22:17
@eswedede

Alle gängigen analogen Parkscheiben zeigen die Zeit nicht in 24 Std., sondern in 2x 12 Std. an. In welcher Vorschrift ist vorgeschrieben, dass es 24 Stunden sein müssen?

Ich bereits um 6 Uhr morgens dort parke, darf jch die parkscheibe bereits auf 8 Uhr stellen und bis 10 Uhr parken?

Ja. Wenn 2 Stunden Parkdauer dort erlaubt sind entsprechend der Beschilderung.

Wenn ich um 9.13 Uhr ankomme, doe Parkscheibe auf 9 Uhr oder 9.30 Uhr stellen?

9.30 Uhr. Immer auf die nächste volle halbe Stunde vor.

Und bis wann darf ich dann parken?

Entsprechend der Regelung des Parkplatzes. Wenn die zulässige Parkdauer laut Beschilderung 2 Stunden ist, darfst du dann bis 11.30 Uhr parken.

Die Zeit so einstellen (Ankunftszeit) an der Zeit wo man parkt, oder an der Zeit wo man wegfahren muss?

Ab da wo du parkst. Da kommst du ja am Parkplatz an.


KevinHP  11.12.2024, 10:44
volle halbe Stunde 

Missverständlich.

Ich habe mein Auto um 0430 Uhr geparkt (Arbeitsanfang). Parkplatz mit 4 Stunden 08-18 Uhr beschildert. Habe Bussgeld nach eine Kontrolle um 1007 Uhr bekommen, angeblich wg "Falsch eingestellte Parkscheibe (ist eine zugelassene automatische Parkscheibe). Habe Widerspruch eingelegt. habe schriftlich antwort bekommen dass so sagt:

"413 Abs 2 Satz 1 Nr 2 StVO besagt zwar nach dem Gesetzteswortlaut, dass der zeiger der Scheibe auf dem Strich der halben Stunden einzustellen ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Wird aber das Kraftfahrzeug schon vor dem Beginn der parkscheibenpflichtigen Kurzparkzeit engehalten und über diesen hinaus auf dem Parkplatz belassen, dann darf die vorgennante Vorschrift nicht wörtlich genommen werden. Sie muss vielmehr sinngemäss dahin verstanden werden, dass der Zeiger auf den Strich der halben Stunden nach dem Beginn der Parkbeschränkung einzustellen ist!"

[Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOblG), Beschluss vom 10.05.1977 - 2 Ob OWi 01/77]

Davon habe ich niemals gewusst - und da wohl alle Verkehrsregeln Bundesweit gelten sollen - ist dieses in allen Bundesländern auch so? Wieviele wissen davon? Bussgeld in diesem Fall: 20 € (April 2025)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. Du mußt die Parkscheibe auf die Zeit Deiner Ankunft einstellen. In Deinem Beispiel also auf 6:00 Uhr.
  2. Kommst Du um 9:01 Uhr auf dem Parkplatz an, darfst Du bereits die Parkscheibe auf 9:30 stellen. So habe ich das damals in der Fahrschule gelernt.
  3. Das Einstellen der Parkscheibe auf die Zeit, wo man wegfahren muß, macht keinen Sinn, da Politessen und Politeure (ja, so sagt man tatsächlich zu männlichen "Politessen") sonst die Parkdauer nicht bestimmen können. Zudem ist es nicht immer möglich, die eigene Wegfahrzeit zuverlässig zu bestimmen. Siehe also 1.