Parkscheibe einlegen, obwohl Zeit nicht überschritten werden kann?

10 Antworten

Ja, natürlich habt ihr alle recht.

Nur finde ich keine rechtlichen Sätze dazu.

Wenn ich auf einen Parkplatz einen Schein ziehen muss, dann kommt nicht mal noch einer raus.

Zb, bis 18 Uhr benötigt man einen Parkschein. Höchstparkdauer sind 20min. Dann bekommt man um 17:40 keinen Parkschein mehr. (ist jedenfalls hier in den Städten so).

Somit kann auch niemand wissen, ob ich vielleicht schon länger da stehe und einfach keinen Zettel habe oder nicht. Auch auf diesen Parkplätzen besteht eine Pflicht.

Ich brauche einfach eine ganz offizielle Begründung.


Heffeles 
Fragesteller
 12.01.2024, 09:25

Und ja, ich habe sogar eine Parkscheibe eingestellt. Wie erwähnt, ist dabei irgendwas schief gelaufen. Scheinbar war 19 Uhr eingestellt.

Ich mache auch immer eine Parkscheibe rein.

Kenne nur wirklich sehr viele Leute die wirklich immer in dieser letzten Zeit keine Parkscheibe mehr benutzen. Komischerweise haben die auch noch nie ein Problem damit gehabt 🤷

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KevinHP  14.01.2024, 21:21
Wenn ich auf einen Parkplatz einen Schein ziehen muss, dann kommt nicht mal noch einer raus.

Dann darf da aber auch nicht kontrolliert werden. Ein Parkscheinautomat funktioniert eigentlich immer zu den genannten Zeiten.

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KevinHP  14.01.2024, 21:27
Ich brauche einfach eine ganz offizielle Begründung.

Die Begründung ist die Rechtsgrundlage in der StVO, und zwar § 13 Absatz 2.

Wird im Bereich [...] einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
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Hi, Du hättest Deine Parkscheibe auf 17.30 stellen müssen. Das Ticket ist gerechtfertigt.

Dass die Parkzeit um 18 Uhr endete war in dem Fall irrelevant.

Natürlich hättest du eine Parkscheibe nutzen müssen. 17:30 Uhr wäre die korrekte Einstellung gewesen.

Nun hab ich um 17:29 geparkt (meine Parkscheibe war irgendwie falsch eingestellt, warum kann ich nicht mehr nachvollziehen).
Direkt darauf bekam ich ein Knöllchen.

Zu Recht.

Ich dachte bisher immer, wenn ich eh kurz vor dem Ablaufen der Parkzeit da steh, dass man dann eh keine Parkscheibe benötigt. Bzw das da auch nicht mehr kontrolliert wird.

Da hast Du falsch gedacht:

Wenn eine Parkscheibe gefordert ist, dann musst Du eine auslegen und die auch richtig einstellen.

Versteht ihr was ich meine?

Aber sicher doch.

Die Zeit auf der Parkscheibe zählt zudem die halbe Stunde. Ob diese halbe Stunde erst nach der Auslegepflicht endet, ist irrelevant.