Generelle Parkscheibenpflicht auch auf einem Parkplatz mit P-Schild ohne Zusatzschild?

KevinHP  20.06.2025, 13:52

Ist das obere Schild komplett abgelichtet oder steht noch etwas darunter?

usr999999 
Beitragsersteller
 20.06.2025, 13:57

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8 Antworten

Ohne das Zeichen 314 (blaues Schild mit P) kann keine Parkregelung getroffen werden.

Das Zusatzzeichen alleine "Parkscheibenpflicht" alleine hat keinen regelnden Charakter.

Zwar können Parkzonen mit Parkscheibenpflicht angeordnet werden, jedoch ist dafür immer das Zeichen 314 ff zwingend erforderlich. Solche Zonen können auch ganze Ortschaften betreffen.

Woher ich das weiß:Hobby

Diese Parkscheibenpflicht kann ja eigentlich nur für öffentliche Parkplätze gelten. Private Parkplätze können die Betreiber / Besitzer selbst regeln. Somit steht die Frage, ist es ein öffentlicher Parkplatz oder ein Privater (z. Bspl. am Supermarkt)


usr999999 
Beitragsersteller
 20.06.2025, 10:50

Es ist ein öffentlicher Parkplatz. Habe diese Info jetzt auch in der Frage ergänzt.

Auch da gilt das obere Schild. Das untere zeigt dir dass es ein Parkplatz ist.

Ich bin der Meinung, dass das nur ein Hinweis ist. Mir ist keine Regelung in der StVO bekannt, dass ein solches Schild, ohne explizite Zonen-Anordnung rechtlich bindend ist.

An jedem öffentlichen Parkplatz, wo das gilt, muss dies daher wiederholt werden.

Der mit "P" (und sonst nichts) gekennzeichnete Parkplatz hat somit keine Beschränkungen.

Du kannst ja dennoch eine Parkscheibe auslegen, aber es dürfte theoretisch kein Bußgeld geben, wenn die Zeit überschritten wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

liegt der im Ortsgebiet, ist da Parkscheibenpflicht