Strafzettel ungültig?
Ich habe ein Knöllchen bekommen weil ich länger als 60 Minuten (vorgegeben) auf einen Parkplatz einiger Läden geparkt habe, aber der Erstehilfe-Kurs geht nun mal fast 8 Stunden und der Parkplatz dafür ist der gleiche. Muss ich den zahlen oder kann man da was machen (Parkscheibe habe ich verwendet)?
4 Antworten
Natürlich musst du das bezahlen. Du hast sicherlich das Schild gesehen, dass dieser Parkplatz für Kunden während des Einkaufs und für max. 60 min Parkdauer ist. Also hattest du kein Recht mehr dort zu parken, sobald du was anderes gemacht hast als dort einzukaufen. Und nach 60 min ebenfalls nicht mehr. In diese Bedingungen hast du in dem Moment eingewilligt, in dem du dein Auto dort geparkt hast.
Du hättest dir nen Parkplatz suchen müssen, auf dem du die 8 h parken darfst.
Du musst zahlen und fürs nächste Mal einen Parkplatz suchen, wo Du solange stehen darfst.
das ist ein Privatparkplatz für Einkäufer - steht Alles an der Einfahrt ...
Vertragsstrafe bezahlen oder es wird noch teurer
JaDu hättest alle 60min müssen raus und die Parkscheibe umstellen und selbst dann... gibts da Kontrolleure, die Dir dann dennoch ein Knöllchen ausstellen, da das Auto sich hätte müssen bewegen zwischen beiden Parkvorgängen