Parkplatz?


18.03.2025, 15:43

Danke erst mal für eure Antworten ich lasse es noch mal prüfen


19.03.2025, 16:06

So sieht man den Parkplatz


22.03.2025, 15:29

Habe heute den Beschweid bekommen Verkehrsordnungswidrihkeit wurde eingestellt

7 Antworten

In den Vorschriften zum verkehrsberuhigten Bereich heißt es in Anlage 3 lfd. Nr. 12 StVO bezüglich des Parkens:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

Anlage 2 lfd. Nr. 74 StVO definiert eine Parkflächenmarkierung (gekennzeichnete Fläche). Dort gibt es keine Vorgaben, wie eine Parkfläche zu markieren ist. Die Aussage dort "Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden." deutet bereits darauf hin, dass eine Parkflächenmarkierung auch anders als durch Linien erfolgen kann; also beispielsweise durch abweichende Pflasterung.

Letztlich gibt der Fotoausschnitt allerdings nicht genug Informationen preis, um das wirklich zu bewerten. Aus einem anderen Blickwinkel heraus könnte die Pflasterung möglicherweise auch einem anderen Zweck als der Parkflächenmarkierung dienen.


Poschito 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 16:22

Kam heute bescheid wurde eingestellt .

KevinHP  22.03.2025, 16:11

Der zweite Link ist falsch.

Hallo,

in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es zum Verkehrsberuhigten Bereich:

"Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann."

Die leichte Farbabweichung auf deinem Foto kann aber auch auf unterschiedliche Chargen oder einfach ein anderes Alter zurückzuführen sein und ist meines Erachtens nicht als eindeutiger "Pflasterwechsel" zu verstehen. Selbstverständlich kannst du das gerichtlich klären lassen.

Hi, normalerweise darf man am rechten Rand parken, wenn über 3 m zum Durchfahren für den Verkehr bleiben, keine Ausfahrt behindert und keine Schilder es verbieten.

Was viele nicht wissen: In verkehrsberuhigten Bereichen ist das nicht so. Da darf man nur auf extra als Parkplatz eingezeichneten Flächen parken.

Daher ist das Ticket rechtens, sry.


Poschito 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:07

Okay und warum sind dann die Steine anders farblich gekennzeichnet

Raven751  18.03.2025, 14:09
@Poschito

Das weiß ich nicht. Auf jeden Fall weißen andersfarbige Steine keinen Parkplatz aus. Dafür müssen Linien und Schilder her.

Dampfschiff  18.03.2025, 19:45
@Poschito

Möglicherweise ist das Pflaster schon so alt, dass es schon da war, bevor es verkehrsberuhigte Zonen gab (seit den 1980er Jahren). Vielleicht war das früher mal als Parkplatz gedacht - heute aber nicht mehr.

ascii0815  18.03.2025, 19:46
@Raven751

Das ist nicht korrekt. Die Markierung kann laut VwV-StVO grundsätzlich auch durch "Pflasterwechsel" erzielt werden. Ob das hier der Fall ist, ist allerdings fraglich. Schilder sollen im Verkehrsberuhigten Bereich jedenfalls nicht aufgestellt werden.

Auf dem Bild ist das Umfeld nicht zu erkennen. Deshalb wäre meine Vermutung, du standest zu weit rechts auf den hellen Steinen, außerhalb der vorgeschriebenen Parkfläche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrungen

Poschito 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 19:50

Nein ich stand genau richtig .Das Bild wo sie mir geschickt haben war im dunklen aufgenommen worden .

Das ist auf diesem Bild nicht ersichtlich.