Hi nein. Die Mofaprüfbescheinigung muss aber von einer Prüforganisation abgenommen worden sein, z.B. TÜV oder DEKRA.
Wenn Du weißt, welche es war, dann kannst Du dort eine neue beantragen.
Hi nein. Die Mofaprüfbescheinigung muss aber von einer Prüforganisation abgenommen worden sein, z.B. TÜV oder DEKRA.
Wenn Du weißt, welche es war, dann kannst Du dort eine neue beantragen.
Hi ja, ich benutze dann die Lichthupe.
Hi, das ist natürlich nicht legal.
Du kannst mit 12 nicht bestraft werden, aber Deine Eltern schon, wenn sie Dich fahren lassen. Und zwar heftig. Denen kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Hi,
Nunja, Du hast an irgendwen noch Schulden. An wen weiß ich nicht.
Solange Du Hartz 4 bekommst, lässt sich da schlecht was pfänden. Aber wenn Du Arbeitslohn bekommst, sieht das natürlich anders aus.
Das hat also nichts mit der Kündigung zu tun, sondern mit der Tatsache, dass Du Einkommen hattest, das gepfändet werden kann.
Hi, Wettbewerbsverzerrung:
Bei Windows 98 war noch der Internet- Explorer enthalten.
Die EU hat Microsoft aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ab Win 7 gezwungen, eine Auswahl anzubieten.
Hi, Du kannst :
6 Monate vorher mit der Ausbildung beginnen,
3 Monate vorher die theoretische und
1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen und
bekämst den Führerschein an Deinem 15. Geburtstag ausgehändigt.
Das ist deutschlandweit einheitlich geregelt.
Hallo liebe Community also ich habe leider nach 3 Monat nach erhalt meiner Fahrerlaubnis einen Unfall gehabt in dem Ich schuld bekommen habe... (In Probezeit)
Daher hatte ich 1 Jahr Sperre und eine MPU... Plus 2 Jahre Probezeit
Und was hast Du uns verschwiegen? Alk, Drogen bei Dir nach dem Unfall nachgewiesen?
Vor ein paar Tagen bin ich von Zivis beim zu dicht auffahren erwischt worden, diese haben das Auto als beweise beschlagnahmt und meinen Führerschein entzogen.
Auch in der Probezeit...
Da dürfte Dir Nötigung vorgeworfen worden sein. Das ist eine Straftat nach der es zu einem Gerichtsurteil kommen wird.
Der Richter wird Dir sagen, wie lange Du Sperre bekommst. Dabei wird er Details den neuen Sachverhaltes und Deine Vorgeschichte berücksichtigen.
Hi, ob das als grobe Fahrlässigkeit zählt, kann ich nicht sagen.
Es ist aber auch egal, denn die Haftpflicht müsste auch bei dieser zahlen.
Anders wäre es bei einer Vollkasko- Versicherung.
Honda Jazz
Hi, Du hattest schwarz. Mit einem nackten König kannst Du nicht mehr gewinnen. Daher ist es Remis, wenn die Bedenkzeit des Gegners abgelaufen ist.
Hättest Du noch einen Bauern gehabt, dann wärst Du zum Sieger erklärt worden.
Hi nein. Das ist öffentlicher Verkehrsraum. Da brauchst Du eine Zulassung und eine Versicherung.
Hi, man dürfte auch raus, wenn man krankgeschrieben ist und nicht am nächsten Arbeitstag arbeiten geht.
Hi, vermutlich der BF 17- Zettel. Der zählt in D und AUT als Führerschein
https://www.gutefrage.net/frage/beim-bf17-namen-der-begleitpersonen-nicht-aufgefuehrt
Hi nein, Keine Verleumdung. Nur eine unsachliche Aussage/ Frage.
Übrigens darf Dein ehemaliger Chef gegenüber anderen Deine Leistung bewerten. Eine Zustimmung deinerseits ist dazu nicht erforderlich.
Ja klar. Ich sollte auch manchmal zum Supermarkt gefahren, damit der Fahrlehrer einkaufen kann.
Oder ich wurde von der Arbeit mit dem Fahrschulauto abgeholt, dann habe ich vom vorigen Fahrschüler übernommen.
War alles ganz entspannt.
Hm komisch Frage. Wann war der TÜV denn mal staatlich. Soweit ich mich erinnern kann nie. Und ich bin schon ein paar Jahrzehnte auf der Welt
Hi, nein. Dann wäre das Sachbeschädigung.
Hi ja, weil das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort heißt.
Hat man z.B. durch unachtsames Überqueren der Fahrbahn einen Unfall verursacht, dann darf man nicht einfach abhauen, sonden muss seine Personalien hinterlassen.
Hi, die Ampel hat Vorrang. Das Schild ist nur für den Fall da, wenn die Ampel ausfällt/ nachts abgestellt wird.
Ist grün, darfst Du einfach durchfahren. Ist rot, dann musst Du an der Haltelinie warten.
Hi,
Ich habe mal gehört das es nur eine Ordnungswidrigkeit wäre ( Personen nicht angeschnallt 30 € Strafe).
Korrekt. Und die Fahrt wäre für den überzähligen Beifahrer beendet.
Aber ich habe auch gelesen das es Fahren ohne Fahrerlaubnis sein könnte, weil mein Führerschein mich nur berechtigt eine Person mitzunehmen.
Nein