Hi, ja das geht.

Und sowohl bei Dreier- als auch Viererpasch zählen ja alle Augen.

Auch bei der Straße geht das.

Schließlich ist bei beiden würfen in der großen auch die kleine Serie enthalten.

Leider haben wir keine Informationen diesbezüglich gefunden.

Kein Wunder. Mich überrascht sogar, dass das jemandem nicht klar ist.

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Hi, wenn Du den Bußgeldbescheid bekommst, hast Du ein Zeitfenster von 4 Monaten, in dem Du das Fahrverbot antreten kannst.

Aber nur als Ersttäter. Hattest Du vor bis zu 2 Jahren schon ein Fahrverbot, kriegst Du kein Zeitfenster.

Praxistipp: Wenn es Dir in beiden Fällen ein paar Monate besser passt, könntest Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das Fahrverbot musst Du erst antreten, wenn der rechtskräftig ist.

Allerdings sorgt die Taktik aber auch für höhere Verfahrenskosten.

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Hi, Du brauchst keinen Anwalt. Der Staatsanwalt wird sich dafür einsetzen, dass der Täter verurteil wird.

Und der kostet Dich nichts.

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Nicht so gezielt.

Ich fand die Spiegel- Doku aber sehr lustig und guck mal rein, wenn mir Youtube ein neues Video von ihm vorschlägt.

Meist sind das aber Reaktionen von anderen Youtubern.

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Hi wundert mich. Bei meinen Liquid Bestellungen ging Sendung an eine Packstation nicht mehr, seit der Gesetzgeber die Liquids mit Tabakwaren gleichgestellt hat. Früher ging es mal.

Die Packstation kann natürlich kein Alter überprüfen. Daher ist das eigentlich nicht erlaubt.

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Hi, ohne Schilder und Ampeln ist das rechts vor links - also:

Der mittlere hat niemanden, der ihm von rechts in die Quere kommt. Daher fährt er zuerst.

Bleiben der obere und der untere übrig. Da muss der Linksabbieger den Geradeausverkehr durchlassen.

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Normalerweise in dem Land, in dem er die Straftat begangen hat.

Die Strafe richtet sich dann auch nach der Gesetzgebung im besagten Land.

Vorallem interessant, wenn man als deutscher Staatsbürger in den USA eine Straftat begeht. Die Strafen sind dort ganz andere und Jugendliche werden strafrechtlich auch nicht viel milder behandelt.

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Ich seh bei beiden Probleme:

Wenn man als Schwarzfahrer fliehen oder seine Personalien nicht aushändigen will, darf man festgehalten werden, bis die Polizei kommt. Da man ja einer Straftat dringend verdächtig ist.

Bei Ordnungswidrigkeiten darf man das nicht soweit ich weiß. Da könnten die Kontrolleure mehr Probleme bekommen.

Und für unterlassene Hilfeleistung sollte es auch keine Anreize geben. Viele fahren vorbei, obwohl man mit wenigen Handgriffen leicht helfen kann. Dafür muss man nicht unbedingt die schulmäßige stabile Seitenlage drauf haben.

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Hi Ja,

Bei den Altersgrenzen können die EU- Länder ja unterschiedliche Regeln haben.

Ich erinnere daran, dass D mit AUT zuerst das begleitete Fahren mit 17 eingeführt hatten und beim AM mit 15 auch eine der ersten Länder waren.

Ich weiß aber nicht, ob das bis 2025 noch auf den Weg gebracht wird. Ich glaube, nach der nächsten Bundestagswahl werden wir eine andere Regierung haben.

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Hi, Jugendstrafen werden erst aufgenommen, wenn es Haft pur, also ohne Bewährung gab.

Ins erweiterte Führungszeugnis würden auch geringere Strafen aufgenommen, wenn es um Sexualstrataten geht. Bei Dir gehts aber um Drogen, das steht nicht drin.

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Hi, ich bin sehr zufrieden mit meinem Honda Jazz BJ 2007

Folgendes musste in den 8 Jahre, die ich ihn bis heute hab gemacht werden:

Auspuff, Bremssattel, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Klimakondensator,
Keilriemen und diese Rolle auf der er läuft. Die war fest, deshalb ist er gerissen.
Querlenker, Achsmanschette, Radlager, Bremsleitung.

Also fast alles nur Verschleißteile, die bei jedem Auto irgendwann fällig werden.

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Hi nein. Da wird nichts kommen. Hätten sie es verfolgen wollen, dann hätten sie Deinen Ausweis gefordert.

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Hi, das Verfahren ist vorläufig eingestellt. Wenn Du zahlst, wird es endgültig eingestellt

Wenn Du nicht zahlst, dann wird es wieder eröffnet.

Mit der Einstellung des Verfahrens zählt man als unbestraft.

Das wird häufig so gemacht, wenn es nur um eine Kleinigkeit geht, für die sich kein aufwändiges Gerichtsverfahren lohnt.

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Hi, viele wollen die halt, weil sie damit 60 km/h fahren dürfen, statt nur 45 km/, wie beim Moped üblich.

Aber es gibt halt immer weniger, da je keine neuen gebaut werden dürfen, die dann auch 60 dürfen.

Angebot und Nachfrage halt.

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Wäre wohl nur hinderlich, wenn ich einen Job suchen müsste.

Obwohl, ich bin im Handwerk tätig. Ein Führungszeugnis wurde da noch nie von mir verlangt.

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Muss ein Zeuge den Täter nennen/verraten, wenn er ihn kennt?

Ich habe mich heute etwas gefragt, was eigentlich kein so unwahrscheinliches Szenario ist und im Alltag 100% mehrmals vorkommen sollte bei der Polizei, aber trotzdem habe ich da einfach keine Ahnung was die Antwort wäre..

Angenommen es passiert irgendwo eine Straftat mit anwesenden Zeugen, welche den Täter in dem Fall dann kennen, er aber die Flucht ergreift. Müssen diese dann der Polizei den Täter verraten und ihn nennen oder haben die das Recht zu schweigen/alles zu verweigern, bzw. muss ich dann erstmal beweisen, dass es überhaupt Zeugen sind?

Konkretes Beispiel: Eine Prügelei in einer Bar oder vor einem Späti Kiosk oä. wo der Verkäufer/Kellner/Türsteher oder sonst irgendjemand offensichtlich ein Freund des Jenigen ist (man hat sie vorher zusammen privat über etwas reden hören oder sich mehrmals beim Spitznamen nennen hören oder sowas), welcher dann jemand anderes verhaut. Wenn das Opfer jetzt die Polizei ruft und Anzeige erstatten will, der Täter aber abgehauen ist und die Polizei die Leute befragt nach Informationen und Zeugenaussagen und der Freund dann nicht erwähnt, dass er eigentlich weiß wie der Täter heißt und wo er wohnt sondern nur sagt er kenne den Typen nicht, kann man dagegen irgendwas machen?

Weil sonst wird die Polizei ja kaum darauf kommen können wer der Täter ist und die Anzeige wird halt gegen Unbekannt laufen, was so gut wie nix bringt. Selbst wenn mehrere Anwesenden dann zum Beispiel sagen ja die haben den Freund vom Täter mit ihm reden sehen/hören über Private Dinge, also dass sie sich bestimmt Privat kennen, kann man den Freund ja nicht zwingen zu sagen wer dieser ist, er kann ja immer behaupten er kenne ihn nicht und hat sonst einfach zufällig mit ihm sich zum ersten mal unterhalten.

Irgendwie voll unwahrscheinlich, dass solche Fälle ja jemals gelöst werden oder nicht? Und das Szenario hört sich ja extrem wahrscheinlich im Alltag an, also irgendwo gibt es ja auf ganz Deutschland verteilt andauernd ne Barschlägerei oder Straßenprügelei, kleine Überfälle oder sonst was, wo Anwesende sind, die den Täter eventuell kennen und so der Polizei eigentlich sagen könnten wer es ist, das dann aber nicht tun wollen.

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Hi, eigentlich müsste man als Zeuge wahrheitsgemäß aussagen. Zeugnisverweigerungsrecht hat man nur bei nahen Angehörigen, oder wenn man sich selbst belasten müsste.

Die meisten werden halt sagen Kenne ich nicht, hab nichts gesehen oder gehört. Da müsste dann erstmal das Gegenteil bewiesen werden um die zu belangen.

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Hallo jein. Du brauchst keinen Führerschein, sondern die Mofa- Prüfbescheinigung. Damit dürftest Du dann Mofas mit bis zu 50 ccm und 25 km/h fahren.

Der ist gar nicht so teuer.

Es wäre auch egal, ob Du das Mofa noch ein bißchen drosselst. Wenn das Zweirad aus eigener Kraft schneller als 6 km/h fährt, ist das mindestens ein Mofa.

Alternativen wären ein Pedelec, das bis 25 km/h Tretunterstützung gibt. Damit ist man eigentlich genauso schnell, wie mit einem Mofa. Das zählt als Fahrrad, man braucht keinerlei Fahrerlaubnisse oder Führerscheine.

Oder eben einen E- Scooter. Der ist bis 20 km/h schnell, Man braucht da auch keine Fahrerlaubnisse, aber eine Zulassung und eine Versicherung.

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