Post vom Amtsgericht?

3 Antworten

Du wurdest verklagt, bist nicht zum Termin erschienen und deshalb erging das Urteil so, wie es die Kläger beantragt haben.

Nein, du musst nicht ins Gefängnis, aber du musst zahlen. wenn du nicht zahlst, kommt der Gerichtsvollzieher, pfändet und wenn du dich dem entziehst (also abhaust) kann es tatsächlich passieren, dass du in Haft kommst. Zahlst du, ist alles erledigt.

Du kannst aber auch innerhalb von 2 Wochen Einspruch (ab dem 29.7.) einlegen, dann geht es in die nächste Instanz (was wieder Gerichtskosten verursacht). Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, würde ich dir raten, zu einem Anwalt zu gehen und Einspruch einzulegen.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann zahle am besten, denn ein Einspruch mit Anwalt kostet nur noch mehr Geld.

Hi, nein Du musst nicht ins Gefängnis.

Aber Du musst zahlen. Wenn Du das nicht tust oder kannst, dann kommt ein Gerichtsvollzieher und schaut was bei Dir zu holen/ pfänden ist.

mein Wissensstand:

gegen Dich ist ein Versäumnisurteil ergangen, weil Du Dich in einem Zivilverfahren entweder nicht geäußert hast oder zu einem anberaumten Termin nicht erschienen ist.

Die Zivilprozessordnung ist in so einem Fall recht gnädig. Du hast die Möglichkeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen und dann wird - vorausgesetzt Du hast die Frist zum Einspruch nicht auch noch versäumt - das Verfahren wieder in den Stand vor dem Versäumnisurteil zurückversetzt, d.h. es beginnt also wieder sozusagen von vorne in der gleichen Instanz.

Der Gesetzgeber gibt Dir also eine zweite Chance. Versäume sie nicht.

Tust Du trotz Einspruch wieder nichts, ergeht ein sog. "zweites Versäumnisurteil" und die Angelegenheit "ist gegessen".

Gegebenenfalls solltest Du Dir anwaltliche Hilfe holen, aber ziemlich bald.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)