Was darf ich ihm per Post ins Gefängnis schicken?

4 Antworten

Normale Briefe sind immer ok. Auch wenn diese Aufkleber ( nicht zu groß ), Kussmünder von Lippenstift oder Parfüm enthalten.

Egal ob das Kompakt-Kuverts, längliche oder größere "Bewerbungs"- Umschläge sind. Die dürfen aber auf keinen Fall gepolstert sein.

Briefe mit zum Beispiel Flyern oder Prospekten sieht man in einigen Justizvollzugsanstalten nicht so gern. Sind aber oft unumgänglich, wenn man sich zum Beispiel auf der Suche nach einer Unterkunft macht.

In dem Fall sollten die Gefangen einige Tage vor dem Empfang einer solchen Postsendung, dem Abteilungsdienstleiter schreiben und um Genehmigung bitten.

In vielen Justizvollzugsanstalten sind Pakete erlaubt, bzw. waren es. Die Pakete musste man beantragen. Da es vielen Anstalten zu aufwändig war, hat man Sondereinkäufe eingeführt.

Jeder Gefangene hat Einkauf im Anstaltsladen, wenn er genügend Taschengeld, Arbeitslohn oder Geld von Dritten auf seinem Haftkonto hat.

Nun hat man teilweise bis zu 3 Sondereinkäufe im Jahr. Diese beantragt man in kurzen Worten bei der Vollzugsgeschäftsstelle der JVA : "Hiermit beantrage ich alle 3 Sondereinkäufe für das Jahr 2021 ."

Dann wartet man die Genehmigung ab. Ab der Genehmigung sagt dir dein Freund über das Anstaltstelefon oder per Brief bescheid.

Zum Beispiel beträgt der Sondereinkauf bis zu 120 € . Dann kannst du ihn irgendeine Summe zwischen 0 € und 120 € überweisen. Dein Freund muss dir hier aber zwingend den richtigen Verwendungszweck mitteilen.

Zum Beispiel 75 € . Damit hat sich dieser Sondereinkauf erledigt. Die restlichen 45 € sind dann nicht mehr beantragungsfähig. Er kann dann von den 75 € frei beim nächsten Einkauf einkaufen.

Den nächsten Sondereinkauf könnte er theoretisch im nächsten Monat vornehmen. Denn 2 Sondereinkäufe in einem Monat lässt wohl keine JVA zu. Das wäre sehr ungewöhnlich.

Dicke Kataloge oder auch sowas wie EMP müssen unbedingt vorher beantragt, und auf die Genehmigung gewartet werden.

Beispielhaft die Bedingungen in Celle (in anderen Anstalten gilt Ähnliches).

Frag´ ihn vorher lieber, ob er wirklich Pakete erhalten möchte. Ist er klein, schmächtig oder sonst schwächlich und wenig kampferfahren wird ihm das Paket ohnehin sofort von den Zellengenossen abgenommen (ggf. mit einer Abreibung als Zugabe).

Pakete

Für den Empfang und das Versenden von Paketen durch Gefangene steht in § 34 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) u.a. Folgendes:

(1) Die oder der Gefangene darf in angemessenem Umfang Pakete empfangen. Der Empfang jedes Paketes bedarf der Erlaubnis. Pakete dürfen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gegenstände, die die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden, nicht enthalten. Pakete, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, werden nicht angenommen.

https://www.justizvollzugsanstalt-celle.niedersachsen.de/themen/pakete/pakete-82389.html

Juristexperte  03.05.2021, 15:02
Ist er klein, schmächtig oder sonst schwächlich und wenig kampferfahren wird ihm das Paket ohnehin sofort von den Zellengenossen abgenommen (ggf. mit einer Abreibung als Zugabe)

Zu pauschal und somit falsch. So geht es nicht in jedem Gefängnis und auf jeder Haftstation zu. Viele Leute haben keine Ahnung vom Gefängnis. Je nachdem ist es dort genau so, wie in einem Mehrfamilienhaus.

0

Hi, 

wenn ich richtig informiert bin einzig und allein Worte auf Papier. 

Alles andere ist lt. meiner Erfahrung ein Ammenmärchen es darf nichts in den Knast mit der Post geschickt werden. 

Denk beim Verfassen deiner Zeilen bitte immer daran das diese mit großer Wahrscheinlichkeit vom JVA-Personal gelesen werden.

Alles Gute  

Juristexperte  03.05.2021, 15:04

Gelesen werden darf nicht. Nur wenn man in der Untersuchungshaft ist, und dies vom Ermittlungsrichter angeordnet wurde.

Die Briefe dürfen nur vor den Augen des Gefangenen vom Personal geöffnet und durchsucht werden. Lesen gehört nicht dazu.

0

Nichts, nur einen Brief mit einem Schreiben, aber keine Gegenstände.

T50411  03.05.2021, 14:31

Oh, gibt es den selbstgebackenen Kuchen mit der Feile nicht mehr?

1