Es ist so: das Geld wird sofort von deinem Konto abgebucht. Die Händler bekommen dann von EPS aber lediglich die Nachricht, dass die Ware bezahlt wurde. Der Händler selbst bekommt das Geld dann erst 1 bis 3 Banktage nach dem Zahlvorgang.

Der Händler sollte also umgehend nach Erhalt der Mitteilung von EPS versenden. Nicht erst wenn das Geld von EPS tatsächlich auf seinem Konto ist.

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Es reicht wenn du ´PayPal Europe´ schreibst.

Außerdem: du kannst die lange Bezeichnung doch markieren, kopieren und dann in der Überweisung einfügen.

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Als Beschuldigter muss man grundsätzlich nicht bei der Polizei aussagen. Und dort auch nicht erscheinen. Du solltest nur schriftlich Angaben zu deinen Personalien nach § 111 OwiG machen. Mehr nicht. Auch keinen Termin absagen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-pflicht-absagen-nicht-erscheinen_137977.html

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-durch-polizei/

Geh nicht hin. Jeder Rechtsanwalt rät davon ab, bei der Polizei als Beschuldigter auszusagen.

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Es spielt keine Rolle, ob der Typ Ausländer ist.

Es wäre schön wenn die Frau Zeugen hätte. Dann könnte sie relativ schnell eine Einstweilige Verfügung gegen den Typen erwirken. Und der Vermieter ihn kündigen. Denn solche Gesten sind generell schon mies. Aber noch vor Kindern - das ist echt krank.

So muss man jedoch sehen, ob Dritte der Frau glauben. Auf jeden Fall kein Zustand. Strafrechtlich gesehen liegt hier noch eine Beleidigung vor.

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Mit seinem Urteil vom 05.11.2019 widerspricht sich das Bundesverfassungsgericht in kranker Weise, zwecks seinem Urteil vom 09.02.2010 .

Nach dem älteren Urteil, hielt das Bundesverfassungsgericht Sanktionen komplett für verfassungswidrig. Zumindest kann man das daraus schlussfolgern.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html

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Dein Vater hat deinen Pc zerstört, weil er nicht akzeptiert das sein 25 Jahre altes Kind alleine wohnen möchte? Was ist das denn für ein Psychopath?

Du stellst umgehend Strafantrag wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB gegen deinen Vater. Zudem erteilst du deinem Vater schriftlich Hausverbot. Beides sachlich, ohne Emotionen. So als ob er ein Versicherungsmakler wäre.

Wenn du dich mit deinem Vermieter gut verstehst, teilst du ihm mit, was dein Vater gemacht hat. Und bittest deinen Vermieter, dass er deinen Vater ebenfalls schriftlich Hausverbot erteilen soll.

Ob die Sache für ein Annäherungsverbot im Sinne einer Einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht reichen würde, ist fraglich. Denkbar, aber schwierig. Vielleicht erst einmal lassen.

Da dein Vater ein Problem mit seiner Selbstkontrolle hat, und generell mental schwer gestört ist, solltest du nie wieder Kontakt zu ihm aufbauen. Auch nicht dann, wenn er mit Dackelblick und ein paar grünen Scheinen angewinselt kommt.

Sowas solltest du nie vergessen. Wenn du ihm vergibst, hat er dich in der Hand.

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Wenn du beim Online Banking Echtzeitüberweisungen nutzen kannst, und diese nicht so viel kosten ( meist zwischen 0,20 € und 1,50 €, aber auch teils kostenlos ), dann überweise eben per Echtzeitüberweisung.

Wichtig ist hier natürlich, dass die Bank von Amazon Echtzeitüberweisungen unterstützt. Wenn nicht, dann wird die Überweisung nicht ausgeführt. Ohne Nachteile für dich seitens deiner Bank.

Aber Amazon wird wohl frühestens Dienstag eine Mahnung raus senden. In der Regel per E-Mail, wo sie keine Mahngebühren fordern dürfen.

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Für alle Räume des Hauses ( Haus selbst, Keller, Dachboden, Schuppen ) darf er Schlüssel haben. Für die Mietwohnungen darf er nur Schlüssel haben, wenn dies der Mieter ausdrücklich schriftlich erlaubt.

Der Vermieter kann sich nicht wirksam darauf berufen, dass man beim Einzug ja nicht widersprochen hat.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=566#:~:text=Der%20Vermieter%20muss%20einem%20neuen%20Mieter%20s%C3%A4mtliche%20Schl%C3%BCssel%20aush%C3%A4ndigen.&text=Der%20Vermieter%20darf%20auch%20nicht,des%20Bewohners%20die%20Wohnung%20betreten.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/vermieter-behaelt-schluessel/

https://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm

Fordere deinen Vermieter schriftlich auf, dass er alle Wohnungsschlüssel zu deiner Wohnung - wirklich alle - binnen der nächsten 3 Werktage ab Zustellung an dich aushändigt.

Zudem machst du ihn darauf aufmerksam, dass du Versuche des - oder vollendete - Hausfriedensbruch mit Gewalt unterbinden, und danach das Mietverhältnis fristlos kündigen wirst.

Lass ihn dafür unterschreiben, dass er versichert, dass er dir alle Wohnungsschlüssel ausgehändigt hat ( muss er nicht unterschreiben ) .

Lässt er die Frist verstreichen, so setzt du ihn eine zweite Frist. Diesmal mit einem Tag ab Zustellung.

Sollte er dem wieder nicht nachkommen, gehst du zum Amtsgericht ( Zivilabteilung und da zur Rechtsantragsstelle ) und beantragst eine Einstweilige Verfügung gegen ihn.

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Ich kann nur hoffen, dass ihr die Quittungen über die 200 € Vertragsstrafe noch habt. Diese 200 € sind absolut unzulässig und niemals zu rechtfertigen.

https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

Zwecks der Beschuldigten-Vernehmung solltet ihr nicht zur Polizei gehen. Und auch niemals gegenüber der Polizei Angaben zur Sache machen. Immer nur Angaben zu euren Personalien. Es ist keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-pflicht-absagen-nicht-erscheinen_137977.html

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-durch-polizei/

Die strafrechtlichen Konsequenzen sind nicht absehbar. Dazu müssen wir wissen, wie alt ihr bei der Tat ward. Welchen Wert die Sachen hatten. Und ob ihr schon mit Straftaten vorbelastet seid.

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Grundsätzlich ja. Wenn aber mehr als 10.000 € oder 15.000 € drauf kommen, könnte es problematisch werden, wenn die Bank nicht sofort erkennt, aus welcher legalen Quelle das Geld stammt.

Wegen eventueller Geldwäsche und zollrechtlichen Bestimmungen.

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Die Polizei toleriert am "Vatertag" ( was immer das sein soll ) ständig und pauschal die §§ 117 und 118 Owig ! Und schreitet auch an üblichen Tagen wegen dieser Delikte selten ein.

Insofern wundert mich Selbstjustiz nicht. Am "Vatertag" entfaltet sich für alle sicht- und hörbar, die grenzenlose Dummheit vieler völlig kaputter Mitmenschen.

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Du überweist wahrscheinlich Strom-, Gas- oder Abschläge für Fernwärme an die Stadtwerke. Und das für deine Mutter. Das ist gar kein Problem.

Du solltest im Verwendungszweck immer die Kundennummer deiner Mutter als erstes angeben. Und dann noch den Satz:

´Max Mustermann für Mutter Mustermann´

Nur halt die echten Namen.

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Nein. Er hat die Räume an dich vermietet. Das war es. Er hat keinerlei Recht dort etwas von euren Sachen ungefragt an sich zu nehmen.

Du solltest ihm Hausverbot erteilen, was auch mündlich ausgesprochen voll wirksam ist. Und in bestimmten Ton sagen, dass das hier kein Basar ist und er sich gefälligst zu benehmen hat.

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Um dein Konto schnellstmöglich wieder frei zu bekommen, geht nur der Weg über das Amtsgericht. Hier die Zivilabteilung. Rechtsantragsstelle. Dort stellst du einen Antrag auf Einstweilige Verfügung.

Das machst du aber nur, wenn du zwingend auf dieses gesperrte Konto angewiesen bist. Und glaubhaft nachweisen oder aussagen kannst, woher die 20.000 € stammen. Denn bei einer Ablehnung entstehen Kosten von ca. 50 € bis 100 € .

Wobei: in Strafsachen ( hier geht es ja um den Verdacht von Straftaten ), dürfen keine Einstweiligen Anordnungen oder Verfügungen durch das Zivilgericht erlassen werden. Das ist ein Problem.

Auch möglich: du wendest dich an die Rechtsstelle deiner Bank. Gibt es zum Beispiel bei den Sparkassen in größeren Städten. Aber bei deiner Bank wohl unwahrscheinlich.

Und ja - wenn die Bank Verdachtsmomente auf Geldwäsche oder anderen illegalen Aktivitäten hat, ist sie gesetzlich verpflichtet, dein Konto zu sperren und die Behörden zu informieren. Ohne Vorwarnung.

Wie lange sie Zeit hat, weiß ich nicht.

Also wäre das Beste, dass du dich mit deiner örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft persönlich in Verbindung setzt. Dort vorsprichst. Den Sachverhalt kund gibst, und die Legalität der 20.000 € nachweist. Und deswegen beantragst, dass die Behörde deine Bank anweisen soll, dein Konto wieder freizugeben.

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Vorladung wegen Warenbetrug?

Guten Tag liebe Community,

kurz zu meiner Person:

  • 19 Jahre alt
  • Schüler
  • Keine Vorstrafen

zur Situation:

Vor einigen Monaten habe ich mit einem Kumpel Personen betrogen. Der Wert insgesamt war ca. 400€.

Anschließend wurde auch der Kleiderkreisel Account gesperrt. Dann haben mir einige Personen per Email geschrieben wo das Paket bleibt und ich meinte sollte bestimmt bald kommen, habe es bereits verschickt.

Der Kleiderkreisel Account war ein Fakename.

Habe dann einen Brief zur Vorladung bekommen und auch mit allen Personen Kontakt aufgenommen und ihnen das Geld zurückgesendet. Bis auf eine Person, die hat sich nicht gemeldet.

Also erstmal bevor ich wieder eine riesige Hatewelle abbekomme:

Ich bereue diese Tat sehr und werde so etwas nie wieder tun. Ich habe schon sehr starken Ärger Zuhause bekommen, das auch zu recht. Ich bin bereit dafür Konsequenzen zu tragen. In zwei Tagen ist mein Termin zur Vorladung und ehrlich gesagt hab ich da mega Schiss vor. Ich habe Albträume, denke die ganze Zeit nur daran, bis spät in die Nacht wie jetzt und suche nach ähnlichen Fällen und Lösungen. Jeder sagt was anderes, deswegen würde ich mir gerne nochmal ein paar Meinungen einholen.

Also ich denke mal, dass es sich nur um eine Person handelt, da ich keine weiteren Anzeigen bekommen habe und den anderen das Geld zurückgeschickt habe. 

Habe oft gelesen, dass ich mir einen Anwalt nehmen sollte, dies ist mir aber zu kurzfristig, umständlich und teuer.

Ich habe zwei Optionen, weiß nur nicht welche ich nehmen soll.

Also zu einem die Wahrheit sagen (weiß nicht ob nur in diesem einen Fall oder von allen, die anderen wären ja eigentlich beglichen) und es einsehen. Ich denke aber dann wird ja die Strafakte gleich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und ich werde vor Gericht verurteilt.

oder

Halt lügen, mir gefällt diese Option selber nicht, ich würde aber gern ein möglichst geringes Strafmaß bekommen. Meine Geschichte wäre: Hatte ganz früher einen Kleiderkreisel Account mit fake ding um zu gucken, dann wollte ich was verkaufen und hab einen neuen Account gemacht daraufhin wurde erst der erste Account gesperrt wegen zwei Nutzern also hab ich auf den fake verkauft dieser wurde aber auch nach kurzer Zeit gesperrt und ich hatte keinen Zugriff mehr. Dann habe ich Emails von der Person bekommen und ich habs auch verschickt und irgendwann kam dann nichts mehr und ich dachte es wäre alles gut. Es war ohnehin eine schwierige Phase. Eventuell könnte ich dann noch auf meinen aktuellen Vinted Account hinweisen bei dem ich 50 5* Bewertungen habe. (Das vor einigen Monaten war auch eine einmalige Sache und wurde etwas durch leichtsinn und überredung von einem Kumpel geleitet) Also ich würde schlichtweg ein Gerichtsverfahren und ähnliches vermeiden. Das heißt nicht, dass ich nicht bereit bin Sozial Stunden o.Ä. zu machen ich würde nur gerne meiner Familie und mir so wenig Stress wie möglich bereiten (wir haben alle gerade die schlimmste Phase unseres Lebens)

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Du hast genau eine Option:

  • auf keinen Fall gehst du zur Polizei persönlich. Und machst auch gegenüber der Polizei grundsätzlich keine Angaben zu einer Beschuldigten-Sache. Niemals und unter keinen Umständen. Das sagt dir auch jeder seriöse Rechtsanwalt.

Du bekommst keinen Ärger, wenn du bei der Polizei nicht erscheinst. Denn das ist keine Pflicht. Da du die Vorladung schon bekommen hast, sendest du der Polizei nur deine Angaben zu deiner Person nach § 111 Owig, sofern in der Vorladung gefordert.

Mehr machst du nicht. Du sagst den Termin auch nicht telefonisch ab. Musst du nicht. Das Risiko ist hier hoch, dass dich die Polizisten in ein Gespräch zum Sachverhalt verwickeln wollen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-pflicht-absagen-nicht-erscheinen_137977.html

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-durch-polizei/

Dir muss bewusst sein, dass dich die Kleiderkreisel-Käufer auch dann anzeigen können, wenn du ihnen bereits den Betrag erstattet hast. Der Betrug bleibt ja dennoch bestehen.

Allerdings macht es für den Staatsanwalt und den Richter schon einen Unterschied, ob und wie schnell man den Schaden wieder gutmacht. Das wirkt sich definitiv positiv auf ein Ermittlungsverfahren aus.

Du solltest versuchen Kleiderkreisel über deren Standard E-Mail Adresse anzuschreiben. Dabei gibst du deinen gesperrten Account an. Schilderst sachlich und ohne Emotionen den Vorgang.

Erwähne auch unbedingt, dass du an die Personen XY die Beträge ZZ erstattet hast. Das du noch einen Käufer XY suchst, den du das Geld ebenso erstatten möchtest, er sich aber nicht meldet.

Das sich Kleiderkreisel genau eben wegen dieser Erstattung an diesen Verkäufer wenden, und zwecks deiner Person vermitteln soll. Sieh zu, dass du diese E-Mails oder sonstigen Nachrichten nicht löscht. Die kannst du später der Justiz vorlegen, indem du sie zum Beispiel ausdruckst.

Zum Tatzeitpunkt warst du 19 Jahre oder 18 Jahre alt. Es kann also demnach das mildere Jugendstrafrecht oder das strengere Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

Bei Anwendung von Jugendstrafrecht wird unter Berücksichtigung deiner absoluten Reue und der Wiedergutmachung des Schadens, bzw. dessen Bemühungen, wohl gar nichts passieren.

Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht - tja, wie soll man dich da noch bestrafen? Einstellung der Sache wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO, weil nach Erstattung der Beträge ( oder des Großteils des 400 € Schadens ), nur noch ein geringer Schaden vorhanden ist?

Da kenne ich die Rechtsprechung zu nicht. Ob die Geringfügigkeit immer vom Ausgangswert ( 400 € ) ausgeht ( wahrscheinlich ) . Oder ob man aufgrund der aktuellen Sachlage ( weit unter 400 € offen ) wegen Geringfügigkeit einstellen darf.

Eine Freiheitsstrafe, und auch eine Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, kommt jedenfalls nicht in Betracht. Eine Geldstrafe ( auch über einen Strafbefehl ) gibt es nur bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht.

Sollte die bei dir kommen, so wird diese gering ausfallen. Es sind Strafbefehle mit einer Summe von nur 100 € möglich. Mehr sollte es hier definitiv nicht sein.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wäre in der Tat völlig unnötig.

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Das ist nur eine absichernde Klausel, falls es vor Gericht geht. Motto: kommt man der fristlosen Kündigung nicht nach/akzeptiert man diese nicht, dann kündigt der Vermieter auch hilfsweise ordentlich mit der 3 Monatsfrist.

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Treffen mit Mann aus Chat?

Hallo allerseits,

Ich stecke gerade in der Zwickmühle. Ich habe in einem Chat einen 35 jährigen Mann Kennengelernt. Er ist sehr nett und wir verstehen uns Super. Jetzt habe ich vor mich im Januar mit ihm öffentlich zu treffen. Da wäre ich dann fast 17 1/2. Er meinte aber auch dass er warten würde, bis ich 18 bin und auf die Frage ob er denn was dagegen hätte, wenn ich jemanden mit nehme, meinte er nein, auch wenn ich 20 bin kann ich jemanden mitnehmen.

Ich würde meiner Mama allerdings nichts von dem Treffen sagen, aber vllt wenn ich sicher bin, mich super mit ihm zu verstehen, ihr sagen dass ich da jemanden älteren kennengelernt habe. Ich würde sie halt anlügen, weil ich weiß dass sie es nicht akzeptieren würde. Wie sie allerdings reagieren würde, wenn ich sage ich kenne ihn aus dem Cafe, weiß ich nicht.

Wir haben auch schon Video Chat gemacht Ich dürfte auch sein Handy auf irgendwelche Narichten überprüfen, wenn ich ihm nicht vertraue und er hat mir sogar seine Adresse Mal gesagt. Ich habe das letztere auch überprüft.

Wir haben auch schon Video Chat gemacht und telefonieren meinst sehr lange. Er interessiert sich für meine Hobbys und ich kann mich sehr gut mit ihm unterhalten. Er würde sich auch meiner Mama vorstellen und möchte mich sowieso nur an einem öffentlichen Platz treffen. Und ich würde meine Tante mitnehmen. Es war mein Vorschlag dass wir uns vor meinem 18. Treffen, er wollte warten.

Gerne auch Ratschläge von Leuten, die ähnliche Situation erlebt haben. Danke (:

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Spätestens wenn du 18 bist, hat es deiner Mutter einen ---- anzugehen, mit wem du dich triffst. Liest sich auf jeden Fall alles sehr vernünftig. Das kann man schon machen.

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Grundsätzlich solltest du hierfür telefonisch einen Termin ausmachen. Allerdings ist das eine schnelle Angelegenheit. Vor allem dann wenn du schon gezahlt hast.

Hatte gestern auch 9 Uhr einen Termin deswegen. Kam dann 17:30 Uhr. Hab der Frau am Empfang alles gesagt. Sie rief beim Meldewesen an. Und es war kein Problem.

Bitte nimm zur Vorsprache deinen alten Personalausweis, Maske und ggfs. die Quittung mit, falls du den neuen Personalausweis bereits bezahlt hast. Hast du noch nicht gezahlt, so nimm genug Geld mit. Kann ja bis zu 37 € kosten.

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