Strafzettel trotz richtige zeit?

1 Antwort

Man kann Einspruch einreichen. Die Behörde muss das Gegenteil beweisen. Wenn Sie Beweise hat, geht das Verfahren zum Amtsgericht und der Richter entscheidet. Wenn nicht, wird es eingestellt nach §47 OWiG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung