Ordnungsamt – die neusten Beiträge

Demenz, Altersstarrsinn oder einfach nur Bösartigkeit?

Liebe Community,

euer Schwarmwissen ist nochmal gefragt! Ich hatte schon einige Fragen zum leider tosenden Familienstreit gestellt. Mittlerweile spitzt sich die Situation mehr und mehr zu.

Heute erhielt ich einen Anruf, dass meine Tante wirres Zeug in Richtung meines Grundstückes schreit und scheinbar PET-Flaschen mit Weihwasser auf mein Grundstück geworfen hat. Für mich als Atheist ist das schlicht nur "Abfall". Laut dem Nachbarn scheint meine Tante zu glauben ich sei da und würde mit ihr sprechen, dabei war ich in der Unibibliothek.

Die Situation spitzte sich zu, als sie vot einer Woche herausfand, dass ich derzeit ein Praktikum an der Uni mit verschiedenen Radioisotopen mache. Die Frau hat eine extrem ausgeprägte Radiophobiem.

Als ich vor zwei Stunden nach Hause gekommen war, saß sie gerade im Garten. Ich versuchte höflich das Gespräch zu suchen, die ganze Nachbarschaft schaute zu. Als sie mich sah, drehte sie völlig durch, brülle mich an ich soll den Garten nicht betreten, sie will nicht auch noch "Atomkrank" werden. Ich versuchte ihr zu erklären, dass keinerlei Gefahr davon ausgeht. Leider kam ich nicht so weit. Sie hatte auf dem Tisch eine Flasche Desinfektionsmittel stehen, das sie unverzüglich auf mich spritzte. Einige Tropen kamen in meine Augen, mittlerweile geht es wieder.

Nun klingelte vor knapp einer 3/4 Stunde die Polizei und konfrontierte mich, dass meine Tante mich angezeigt hat, ich hätte meinen Abfall in ihren Garten geworfen und sie bedroht. Diverse Nachbarn wurden hierzu auch befragt, welche exakt das Gegenteil bezeugten. Die Polizei sieht sich jedoch außerstande etwas zu tun. Ich wurde an das Ordnungsamt verwiesen, da dieses für derartige Fälle zuständig ist.

Ich frage mich, kann eine Frau Mitte 60 so schnell abbauen? Kann das eventuell eine beginnende Demenz sein?

Ich danke euch für eure Antworten, wünsche euch ein ruhiges, stressfreies Wochenende!

Polizei, Trennung, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Ordnungsamt, psychische Erkrankung, psychische Störung, Streit, geisteskrank

Gesetzesänderung: Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt?

| Bild: Andreas Breitling / Pixabay

Guten Tag liebe GF-Community.

In Deutschland haben rund 54 Millionen Menschen einen Führerschein. Pro Jahr kommen etwa 1,5 Millionen neue Führerschein-Inhaber dazu. Und die meisten Menschen haben ihre Fahrerlaubnis stets im Portemonnaie dabei.
Doch nun gibt es eine Änderung, die bereits im April greift.

Deutschland ändert das Gesetz: Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt!

Das Bundesamt für Straßenwesen schätzt die Anzahl der Führerscheine in Deutschland auf etwa 54 Millionen. Ganz eindeutig ist diese Zahl aber nicht. Denn erst mit dem Führerschein in Scheckkartenformat, der 1999 eingeführt wurde, begann die Zählung. Wie viele Deutsche noch einen Lappen, also einen Führerschein aus Papier haben, weiß das Bundesamt also nicht. Doch ob Führerschein in Papierform oder als Plastikkarte:
Ab April 2025 brauchen Autofahrer diese ohnehin nicht mehr.

Führerschein-Regeln ändern sich

Beim Führerschein ändern sich derzeit viele Dinge. Die vorgeschlagene Regel, dass Rentner über 70 alle fünf Jahre ihren Führerschein erneuern müssen, kommt zunächst einmal nicht. Doch das ist noch nicht alles. Denn ein neues Gesetz sorgt dafür, dass Fahren ohne Führerschein ab April dieses Jahres möglich wird.

Wer demnächst bei einer Polizeikontrolle herausgewunken und nach seinem Führerschein gefragt wird, muss ihn nicht in seinem Portemonnaie suchen. Stattdessen kann man die Fahrerlaubnis getrost zu Hause lassen und bei der Kontrolle zum Handy greifen. Denn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bringt eine App für Smartphones, in der sich ein digitales Abbild des Führerscheins befindet. Und dieses reicht künftig.

Noch nicht alle Polizeibehörden wissen Bescheid

Bereits Ende März beginnt in Deutschland ein offener Pilottest, zu dem das Ministerium rund 2.500 Menschen aufruft. „Dies dient dazu, den digitalen Fahrzeugschein unter realen Bedingungen in einem kontrollierten Rahmen zu testen“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber Heise. „Eine begrenzte Teilnehmerzahl ermöglicht eine gezielte Auswertung des Feedbacks, eine schnelle Fehlerbehebung und eine enge Begleitung durch die Entwickler und Behörden“, so die Sprecherin. Den Fahrzeugschein sollte man zunächst aber weiterhin in Papierform dabeihaben, da die Rechtsänderung noch nicht allen Polizeibehörden bekannt sei.

Auch wenn die EU plant, den Führerschein in Zukunft nur noch digital auszustellen und alle, die ihn noch im Scheckkartenformat haben möchten, das zusätzlich beantragen müssen. Für die Zukunft heißt es: Das Portemonnaie wird zunehmend leerer und verschwindet bald wohl ganz. Blöd könnte es dann nur werden, wenn unterwegs der Handyakku aufgibt. Aber dafür gibt es Powerbanks.

| Artikel:

Gesetzesänderung: Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt

| Frage:

Wäre es in der Zukunft trotzdem sinnvoll, ohne Führerschein zu fahren?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

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| Nein. Es wäre in der Zukunft nicht sinnvoll. 63%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 19%
| Ja. Es wäre in der Zukunft sinnvoll. 19%
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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Müll Ordnungsamt unschuldig was kann passieren?

Hallo,

Ich habe ja schon einmal erzählt das mehrere Nachbarn Müll um das ganze Haus werfen und es versuchen mir in die Schuhe zu schieben. Und das die das überall rumerzählen. Jetzt war ich gerade auf dem Weg zur Bushaltestelle um ins Krankenhaus zu fahren. Und da habe ich gesehen wie Leute vom Amt da waren die haben sich alles notiert. Und ich glaube einer von denen hat bei den Baustellen Leuten angerufen und gefragt ob das von denen ist ich gehe vom Müll aus. Und ich ich habe gestern (als ich Müll weg gebracht habe) mitbekommen wie die im SWD Raum eine Art Meeting abhalten haben. Ich bin mir sicher die haben etwas geworfen was hundertprozentig auf mich hinweist irgendwas mit meinem Namen drauf und da der direkt neben mir wohnt habe ich gehört wie er gestern kurz verschwunden ist. Aber er braucht auch nicht etwas hinwerfen was hundertprozentig auf mich hinweist wenn mindestens 20 Leute ( die am Werfen beteiligt sind es wohnen ja mehrere in einem Haushalt) plus Leute die denen alles glauben behaupten daß ich es war (was aber nicht stimmt), die werden mir nicht glauben. Da hilft mir ein Protokoll und eine Sprachaudo( wo eine Nachbarin sich nur halb getraut hat etwas zu sagen weil noch eine Nachbarin daneben war) auch nicht weiter was kann passieren ich habe echt Angst. Und da das Amt da war werden die die nächsten Tage bestimmt nichts Werfen das heißt Detektive bringen mir auch nichts um meine Unschuld zu beweisen.

Müll, Entsorgung, Ordnungsamt

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