Darf ich vor meiner Garage auf dem Garagenhof parken?
Hallo,
wir Eigentümer von zwei Garagen auf einem Garagenhof. Unsere beiden Garagen sind direkt gegenüber und die letzten in der Reihe. Der Garagenhof ist auch keine Feuerwehrzufahrt oder dergleichen.
Wir parken daher regelmäßig unser Auto vor unseren Garagen, da wir niemanden darin behindern in die eigene Garage zu fahren.
Wir wurden nun von einer Nachbarin angesprochen, dass dies ja verboten sei.
Wir stellen uns nun die Frage, ob dies wirklich so ist.
Weitere Info, falls dies relevant ist: Die beiden Garagenreihen sind in zwei Grundstücke geteilt. Die Grundstücksgrenze liegt genau in der Mitte der Garagenreihen.
PS: Die Person die uns angesprochen hat, hat selbst zwei Garagen, wovon eine als Werkstatt genutzt wird (es passt kein Fahrzeug mehr rein) und hat ein riesiges Wohnmobil auf dem Reststück des gemeinsamen Grundstücks geparkt, welches ebenfalls in den Garagenhof rein steht und halb noch auf dem Bürgersteig. Wir haben dem nie zugestimmt, dass die allein für ihr Wohnmobil den Teil des Grundstücks nutzen dürfen. Weil rein theoretisch könnte jeder andere Eigentümer auch dort sein Fahrzeug abstellen. Das sind mir dann immer die Richtigen!!!
Vielen Dank schonmal für die Infos!!
4 Antworten
Wir stellen uns nun die Frage, ob dies wirklich so ist.
Ob das parken verboten ist, steht in der Haus- oder Garagenordnung, im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung bei einer Eigentümergemeinschaft. Eine gesetzliche Regelung dazu wäre mir nicht bekannt.
Was mir aber bekannt ist, dass die Zweckentfremdung einer Garage als Werkstatt oder als Lagerraum gesetzlich verboten ist.
Was das Wohnmobil betrifft, kann ich mir den konkreten Fall im Moment nur schlecht vorstellen. Aber alleine dass es zum Teil auf dem Bürgersteig steht, dürfte ordnungswidrig sein. Was das Grundstück betrifft, dürfte es wieder die Haus- oder Garagenordnung, den Mietvertrag oder die Teilungserklärung ankommen.
Dann ist es auch nicht verboten. Wenn die Nachbarin damit nochmal ankommt würde ich sie einfach mal fragen: "Wo steht das, ich habe nichts dergleichen gefunden?" Und wenn du frech antworten willst geht es auch so: "Ist das Ihre private Meinung oder können Sie das auch beweisen?"
Ja, danke für die Info! Ich kenne noch jemanden, der beim Bauordnungsamt arbeitet und will mich da rechtlich mal absichern lassen. Wir wollen da auch nicht dauerhaft parken, haben aber auch keine Lust auf Diskussionen. Vor allem mit Menschen, die sich selbst auch nicht vorschriftsmäßig verhalten.
Ihr seid beide im. Unrecht.
Es stimmt, man darf auch vor der eigenen Garage Nicht parken.
Aber es stimmt auch, dass man die Garage nicht zweckentfremdet (als Werkstatt) nutzen darf!
Ja genau das ist ja die Frage, warum bin ich Unrecht… Es gibt keine konkret gesetzliche Regelung und ohne solch eine Regelung ist es fraglich…
Zu wenig Info. Gibt's eine Teilungserklärung weil WEG oder so? Dann erstmal dort lesen.
Wenn ihr jmd. bzw. euch gegenseitig behindert, ist das auf jeden Fall verboten.
Und auch die Garage in der Hauptsache für was anderes als Kfz-Abstellplatz zu verwenden, ist auch verboten (Details siehe Landesrecht).
notting
Danke für die Antwort.
Es gibt eben keine Teilungserklärung bzw. nicht dass wir wüssten…
Wir behindern niemanden, aber die in gewisserweise schon…
Bei uns ist parken davor auch nicht erlaubt und nicht zugelassene Wohnmobile auch nicht.
Hat er Zulassung, wenn nicht, rufe das Ordnungsamt an.
Es gibt leider keine Garagenordnung oder Teilungserklärung. Wir haben das Haus inkl. Garagen von meiner Oma gekauft und bis auf die Grundbuchauszüge gibt es sonst nichts bzw. Haben in den alten Unterlagen auch nichts gefunden. Es gibt auch keine WEG Versammlungen oder dergleichen.
danke für deine Antwort!