Ordnungswidrigkeit – die neusten Beiträge

Anzeige, weil ich Paarungsrufe vor dem Fenster meiner Geliebten imitierte ("Lärmbelästigung")?

Hey, ich beschäftige mich in meiner Freizeit intensiv mit der Tierwelt und habe im Zuge dessen unter Anderem gelernt, wie man Paarungsrufe (auch von Löwen bzw. Panthera leo) imitiert: Diesen Skill wandte ich heute um 17 Uhr (also vor Nachtruhe!) vor dem Fenster ihrer Wohnung an, damit ich ihr endgültig nach 1 1/2 Jahren in der Freundeszone meine Liebe gestehen kann (sie ist ebenfalls obgleich weniger intensiv bzw. versiert wie ich an der Tierwelt interessiert ist), jedoch hat sie keine direkte Antwort erwidert, sondern stattdessen die Polizei auf meinen Hals gehetzt (, die relativ schnell kam, da die Polizeistation nur ≈ 200m Luftlinie entfernt ist), die mir dann mitteilte, dass sie und ihre Nachbarn (sie haben sich scheinbar ggü. mir denunzierend kollektiviert...) Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten.

Leider bin ich aber pleite (bin Student) und kann mir weder Bußgeld, noch Anwalt oder sonst eine unnötig-bürokratische BRD-Scheiße leisten - Wie kann ich jetzt rechtlich Schadensminimierung betreiben? Und die wichtigere Frage: Muss ich je Anzeige jeder einzelnen Person (also ihr inkl. jeden ihrer Nachbarn) dann die Geldstrafe bezahlen oder zählt die Anzeige aller Beteiligten zusammen?

Zur Einordnung, damit man als Laie versteht, wie viel Aufwand diese Geste war bzw. damit man zeigen kann, dass meine Intention nie Lärmbelästigung war: Als Mensch bzw. Homo Sapiens braucht es eine akustisch präzisen Rekalibrierung des Stimmapparats, wobei durch gezielte Kontrolle der subglottalen Druckvariationen, Vokaltrakt-Anpassungen und modulierten Atemtechniken ein tief resonanter, gutturaler Klang zwischen 80-150 Hz erzeugt wird UND exakte Synchronisation der stimmbildenden Mechanismen und eine adaptive Feinabstimmung an die individuellen physiologischen Gegebenheiten, um die charakteristische, periodisch modulierte Amplitudenhüllkurve sowie die spektrale Zusammensetzung der Obertonanteile authentisch zu emulieren ist gefragt, was sehr viel Arbeit und vor allem Training benötigte!

Referenz eines generischen männlichen Löwen-Paarungsrufes:

https://www.youtube.com/watch?v=xRI3MvIzCNo

PS: Während unserer Freundschaft habe ich ihr bereits meiner Nettigkeit/Lehrbereitschaft halber gezeigt, wie man Paarungsrufe imitiert und sie fand es immer lustig. Entsprechend dachte ich, dass es angemessen bzw. verhältnismäßig wäre... Also war meine Intention offensichtlich nie böswillig oder störend gemeint!

Angst, Beziehung, Anzeige, Lärmbelästigung, Ordnungswidrigkeit, Streit

25 Km/h Mofa ohne Prüfbescheinigung?

Hallo zusammen,

Ich habe letztens mit einem Spezel diskutiert und würde mir hierzu gerne euren Rat einholen.

Es geht darum, daß er für den erwerb sämtlicher Führerscheinklassen aktuell noch gesperrt ist sowie eine MPU angeordnet wurde.(Da er früher einmal beim Schwarzfahren mit einem PKW erwischt wurde) Die hierfür erhaltene Strafe hat er bereits verbüßt bzw bezahlt. Genauere Details dazu kenne ich leider nicht.

Nun hat er sich einen 25 km/h Roller gekauft und diesen auch auf sich versichert. Er hat jedoch hierfür nicht die nötige Prüfbescheinigung, möchte diese aber demnächst erwerben.

Allerdings fährt er bereits jetzt, da es laut seiner Aussage, sowie auch meiner Recherche nach nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Jetzt meine Fragen :

1. Ist es wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sie nicht besitzt, oder nur wenn er sie nicht dabei hätte ?

2. Da er nicht im Besitz der Prüfbescheinigung ist, wäre es dann vorsätzlich und wäre dann mit einer höheren Strafe zu rechnen ? Gar einer Straftat ?

3. Wie wäre es im Falle der wiederholungstat ? Bleibt es immer bei einer Ordnungswidrigkeit?

Das würde mich tatsächlich interessieren.

Vielen Dank vorab und bitte bei den Antworten sachlich bleiben. Kommentare wie "soll er sie doch einfach machen" oder ähnliches, bitte sparen. Soweit kann ich selbst noch denken, jedoch würde mich die rechtliche Lage äußert interessieren !

Danke !

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Mofa, Moped, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Roller, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Prüfbescheinigung

Schwarzfahren entkriminalisieren?

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Justizminister Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf soll bald vorliegen. Die Kritik daran ist deutlich - von zwei Seiten.

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Der Straftatbestand habe außerdem eine abschreckende Wirkung. Würde man ihn zur Ordnungswidrigkeit abschwächen, könne die Zahl der Schwarzfahrer weiter steigen, ergänzt VDV-Sprecher Lars Wagner. Auch für die Praxis sei das wichtig, denn: "Wenn es eine Straftat ist, haben auch unsere Prüferinnen und Prüfer andere Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel die Personalien festzustellen oder denjenigen festzuhalten."

Experten fordern ersatzlose Abschaffung

Doch Justizminister Buschmann steht von zwei Seiten unter Druck: In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Experten die ersatzlose Abschaffung der Straftat "Beförderungserschleichung" laut Paragraf 265a StGB.

Sie argumentieren: Bußgeld statt Geldstrafe bringt nicht viel, denn auch ein Bußgeld muss schließlich eingetrieben werden. Zwar nicht durch die Justiz, aber durch die Kommunen - die Mehrarbeit würde nur verschoben. Und wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, landet es doch wieder vor Gericht.

Kriminologin: Pläne nicht zu Ende gedacht

Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.

So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der "Ersatzfreiheitsstrafe" die "Erzwingungshaft". Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: "Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen." Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.

...

Die Debatte um das Schwarzfahren wird also im Herbst neu aufleben. Kriminologin Graebsch wünscht sich eine vollständige Entkriminalisierung des Themas. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" von meist 60 Euro sei ausreichend, das müssten dann die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich per Inkasso eintreiben. Sie kritisiert: "Im Moment ist es so, dass die Gerichte das Inkassounternehmen der Verkehrsbetriebe sind. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht die Aufgabe von Strafjustiz."

Bereits heute verzichten einige Verkehrsunternehmen freiwillig darauf, Strafanzeigen zu stellen. Doch Schwarzfahren komplett entkriminalisieren? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt: "Dann wäre die Botschaft: Kauf ein Ticket oder lass' es einfach. Beim Ladendiebstahl sagt ja auch niemand, der Arme konnte sich die Milch nicht leisten. Wenn man der Überlastung der Justiz begegnet, indem man Gesetze abschafft, dann ist man auf dem falschen Weg", argumentiert VDV-Sprecher Wagner.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Unterstützt Ihr die Pläne von Verkehrsminister Buschmann?
  • Gehen diese Pläne zu weit, oder nicht weit genug?
  • Wart Ihr selbst bereits von Strafen als Schwarzfahrer betroffen und fandet Ihr das gerecht?
  • Sollte der ÖPNV stattdessen völlig kostenlos und durch Steuermittel subventioniert sein?
Pläne gehen zu weit, Schwarzfahren muss Straftat bleiben. 49%
Pläne gehen nicht weit genug, kostenloser ÖPNV für Alle. 34%
Pläne sind genau richtig. 17%
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Auto wurde abgeschleppt durch Falschparken - Kosten enorm, was tun?

Hi Ihr,

gestern saß der Schock bei mir erstmal tief. Ich bin Studentin in einer Studentenstadt in der durchgehend nur mit Parkausweisen geparkt werden darf. Ich darf mir aber leider keines anlegen, da in meinem Wohnheim Mietvertrag drin steht, dass man als Anwohner der Altstadt darauf verzichten muss, damit die eigenlichen Anwohner hier parken können. (Bevor hier jemand fragt wieso ich nicht anders gehandelt oder mir einfach einen Parkausweis zugelegt habe)

Jedenfalls parke ich seit 6 Monaten immer mal wieder das Auto in der selben Straße, eine der wenigen in denen man kostenlos parken darf. Habe am Montag das Auto abgestellt und wollte es am Freitag holen und sehe es ist weg.

Wurde abgeschleppt weil ich wohl falschgeparkt hätte.

Ich hatte hinter einem Buslinien-Parkplatz Schild geparkt mit um die 10 Meter +- Abstand zu diesem. Auto wurde abgeschleppt - ich rufe abschlepper an er meint ich solle Ausweis und 388€ in Bar mitbringen.. Als selbstständige Studentin die alles privat finanziert, saß das erstmal richtig. Ich hab das Geld nicht…

Das Auto wurde 1,1Km weiter verschleppt und nicht in die nächste Großstadt..

Ich brauche mein Auto heute, wenn ich es abhole und bezahle, kann das rechtlich Nachteile für mich haben? bzw. Kann ich nachträglich noch zum Amtsgericht und da gerichtlich vorgehen? die Kosten erscheinen mir zu enorm, oder liege ich da falsch? Was soll ich tun :(

Abschleppdienst, abschleppen, Ordnungswidrigkeit, PKW

Gibt es Vereine, die darauf spezialisiert sind, freiwillig in der Freizeit Falschparker und generelle Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt zu melden?

Hallo,

ich bin am Überlegen, ob ich einem Verein beitreten soll oder eher selbst einen gründen soll. Da ich in meiner Freizeit als eine vorbildliche Bürgerin für Recht und Ordnung sorge und die Straßen in meiner Gegend sicherer gestalte, würde ich dies gerne ausweiten. Beispielsweise kommen leider häufiger potentielle gefahrenerzeugende Ordnungswidrigkeiten vor wie zum Beispiel: abgelaufener TÜV, Parken auf dem Fahrrad/Gehweg, Parken oder falsches Parken an einem absolutem Halte/Parkverbot, Parken an Kreuzungen, Nicht genügende Distanz zum Bordstein beim Parken beachtet oder das Verkehrsschild nicht richtig beachtet und somit die Maße nicht eingehalten etc. Darüber hinaus melde ich auch diejenigen, die behaupten, sie müssen mit ihren Hunden ohne Leine Gassi gehen oder sich auf einem Kinderspielplatz befinden. Bei einigen meiner Nachbarn wurde zum Beispiel die Hundesteuer nicht beachtet, das habe ich dann auch direkt gemeldet.

Wir haben eben in Deutschland nicht unnötigerweise Gesetze, die beachtet werden müssen, um als Präventionsmaßnahme sichere Zonen zu schaffen, die Menschenleben retten.

Ich weiß lediglich, dass es die Wegeheld App gibt, mit der man sehr einfach digital Ordnungswidrigkeiten bzgl. des Straßenverkehrs melden kann. Diese App wird auch sehr häufig von mir verwendet und ist absolut empfehlenswert.

Nun würde es mich sehr interessieren, ob es diesbezüglich bereits Vereine gibt

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Studienabbruch Bafög-Amt nicht rechtzeitig gemeldet?

Leute, ich glaube ich hab richtig Mist gebaut.

Ich beziehe Bafög (den Höchstsatz) und studiere seit WS 21/22. Ende des dritten Semesters habe ich gemerkt, dass mein Studium nichts für mich ist und mich nach Alternativen umgesehen. Ich habe dann auch einen dualen Studienplatz bekommen für den 01.10.23. Der Vertrag dazu wurde am 06.05.23 unterschrieben. Da ich weiterhin zur Uni bin + dort gewohnt habe, habe ich das Bafög weiterlaufen lassen (SS23 von 01.04.-30.09.). Meine Wohnung auf den 31.07.23 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir außerdem Angeboten, dass ich ab dem 01.08. schon dort arbeiten kann.

Jetzt habe ich das vor paar Tagen dem Bafög-Amt online gemeldet mit der Begründung "Beginne ab 01.08. eine Ausbildung". Und heute kam ein Brief, dass sie eine schriftliche Erklärung wollen, wann ich mich zum Studienabbruch entschieden habe und eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Scheiße. Das kann doch nichts gutes heißen, oder?

Habe mich jetzt mal informiert (ich weiß, dass hätte ich definitiv früher machen sollen) und man ist verpflichtet, den Abbruch sofort mitzuteilen. Wenn man das nicht macht, muss man Gelder zurückzahlen und es droht ein Bußgeld (von bis zu 2.500€)!

Glaubt ihr ich komme aus der Sache irgendwie raus (zumindest ohne Bußgeld)? Könnte mich echt selbst schlagen für diese Dummheit. Habe überlegt am Montag mal dort anzurufen und die ganze Sache zu schildern...

Bußgeld, BAföG, Ordnungswidrigkeit, BAföG-Rückzahlung

8 Punkte auf einmal in Flensburg?

Hallo!

einfach mal die Frage man nehme an man hat einen Bußgeldbescheid erhalten mit 8 Punkten die drohen. Man hat aber aktuell 0 Punkte. Und sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen Punkte oder Fahrverbotstechnisch.

Wird dann trotzdem direkt der Führerschein entzogen und die Vorstufen (Ermahnung, Verwarnung) übersprungen?

„Das Punktesystem kennt ein abgestuftes System von Verwarnungen und Maßnahmen, bevor es zu einer Fahrerlaubnisentziehung kommt. Diese Abstufungen sollen auch nicht demjenigen vorenthalten sein, der durch eine Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid eine Maßnahmenstufe übersprigen würde. So wird der Punktestand des Betroffenen auf 13 Punkte reduziert, wenn er durch die Entscheidung auf mindestens 14 Punkte käme, ohne zuvor gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG verwarnt worden zu sein. Wenn durch eine Entscheidung "auf einen Schlag" eine Stufe mit mehr als 13 beziehungsweise 17 Punkten erreicht wird, ohne dass zuvor eine TeIlnahme an einem Aufbauseminar angeordnet war, erfolgt eine Herabsenkung auf 17 Punkte. Übrigens kann ein Unterlassen der nach § 4 Abs. 3 StVG gebotenen behördlichen Maßnahmen bei mehreren getrennt geahndeten Verstößen auch mehrfach beziehungsweise wiederholt zu einer Rückstufung führen.“

dies war allerdings zur alten Regelung. Wie ist das aktuell?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank!

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Flensburg, Ordnungswidrigkeit, Punktesystem, Fahreignungsregister

Würdet ihr auch Apps benutzen, die das Anzeigen von Falschparkern beim Ordnungsamt erleichtern?

Hallo,

da ja das Fotografieren von Falschparkern laut einigen Urteilen nicht per se gegen das Datenschutzgesetz verstößt und auch einige Punkte in diesem Rechtsstreitprozess noch nicht abschließend erörtert wurden, habe ich mir nun die App Wegeheld heruntergeladen, um einfacher Falschparker beim Ordnungsamt anzeigen zu können. Ich persönlich finde es zur Sicherheit von Kindern, Radfahrer/innen und auch Autofahrer/innen besonders wichtig, dass hierbei sich an die Verkehrsregeln gehalten wird, da beispielsweise durch das Parken an Kreuzungen die Sicht besonders beeinträchtigt wird und Kinder dadurch einer großen Gefahr ausgesetzt werden. Vor allem werden auch noch ohne jegliches Schamgefühl unrechtmäßig Behindertenparkplätze entweder blockiert oder benutzt.

Zitat Weg.li:

Gemeinsam gegen Falschparker
Die Wegeheld Idee gibt es seit dem Jahr 2013 und zusammen haben wir seitdem viele Erfolge feiern können. Mit Sicherheit konnten wir unseren Beitrag zur breiten Unterstützung der StVO-Novelle leisten, die vor Kurzem im Bundestag verabschiedet wurde (und hoffentlich auch in naher Zukunft wirklich in Kraft tritt).
Die Wegeheld Apps für iOS und Android haben Fußgängern und Fahrradfahrern ein Werkzeug gegeben, um sich gegen das gesellschaftlich akzeptierte Falschparken zur Wehr zu setzen.
Inzwischen hat durch den Druck der vielen Verkehrsinitiativen wie z.B.  #rollestattknolle und dem Wirken von Institutionen wie dem ADFC ein allgemeines Umdenken eingesetzt. Letztendlich hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass es notwendig ist, die Strafen für das Falschparken zu verschärfen.  #knollestattknöllchen
Neben der Wegeheld App sind inzwischen weitere Möglichkeiten entstanden, um Parkvergehen im Internet anzuzeigen. Auch viele Ordnungsämter bieten inzwischen Formulare im Internet dafür an. Zur deutschlandweiten Anzeige von Falschparkern gibt es seit August 2019 zudem unsere Webseite weg.li, die es noch einfacher macht, für sichere Radwege und freie Bürgersteige zu sorgen.
Viele Ideen von weg.li sind aus den Erfahrungen mit dem Umgang der Wegeheld-App entstanden und das Ziel von weg.li ist es, die Anzeige von Parkvergehen so einfach wie möglich zu gestalten. Das Wegeheld-Team ist begeistert von der einfachen Benutzbarkeit von weg.li. Genau so hatte sich das Team die Wegeheld-App immer gewünscht!
Anfang 2020 haben wir uns entschieden die Erfahrungen und die Reichweite von Wegeheld mit den Möglichkeiten von weg.li zu verbinden und unsere Kooperation offiziell bekannt geben:
Gemeinsam gegen Falschparker:  weg.li + Wegeheld = 💙
um gemeinsam dafür zu kämpfen, unsere Innenstädte sicherer zu machen und uns den Raum vom Auto wieder zurückzuholen

Quelle zum Prozess:

https://www.adac.de/news/urteil-falschparker-fotografieren/#:~:text=Gericht%3A%20Falschparker%20fotografieren%20und%20anzeigen%20ist%20zul%C3%A4ssig

https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/falschparker-fotografieren/amp/

Quelle zur App:

https://www.weg.li/

https://www.weg.li/wegeheld

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Komisch geparkt, Strafe?

Moin, eben hat sich folgende Situation abgespielt

Gelb= Geparkte Autos

Rot= Mein Auto

Turkis = Ausfahrten

Ich habe heute Morgen verschlafen und musste schnell zur Berufsschule und dort Parken und weil die Parkplätze immer voll sind, Parke ich immer in einem Wohngebiet unweit von der Schule. Dort ist keinerlei Parkverbot oder so. Und das ist zudem eine 30er Zone und auf der Straße wo ich stand fährt eh keiner durch, höchstens mal die Post oder so.

Dann Treffe ich heute morgen auf Folgende Situation: die Ganze Straße ist Vollgeparkt und nur dort wo ich Geparkt habe war frei, hat heute Morgen nicht schlecht ausgesehen, weil ich müde war und wusste ich bin zu Spät wenn ich da nicht Parke, also habe es gemacht, weil ich mir dachte da Belästige ich niemand da kommt man noch Locker Durch.

Jedoch hat sich gerade, als ich nach hause Fahren wollte folgendes Abgespielt:

Ich steige in mein Auto ein und schaue kurz auf mein Handy, weil ich nach der Uhrzeit sehen wollte und noch eine Nachricht beantworten musste. Dann reißt Plötzlich ein Anwohner meine Rechte Tür auf und labert mich mit Lauter stimme an, warum ich denn hier so "Behindert" Parke und dass hier ja niemand mehr durchkommt. Und dass er ein Bild von meinem Auto gemacht hat und das Scheiße findet, dass ich hier ja in zweiter Reihe stehe auf einer Straße.

Dadurch bin uch natürlich richtig erschrocken und hätte fast mein Handy weggeworfen.

Daraufhin habe ich ihm geantwortet, dass es mir leid Tut, da ich einsehe, dass ich hier Blöd stehe (hab ich echt eingesehen dass ich da schon Blöd geparkt habe, obwohl da Locker jedes Auto durchgekommen wäre, aber sei es drum). Daraufhin hat er gesagt, dass wir (die Schüler der Berufsschule) die ganze Nachbarschaft aufregen mit unserem Geparke. Dann hat er meine Tür wieder zugeknallt und ist in sein Haus gegangen.

Jetzt habe ich Folgende Fragen:

Findet ihr den "Parkplatz" so schlimm dass das eine solche Reaktion Rechtfertigt?

Welche Strafe könnten auf mich zu kommen wenn er das Meldet? ( Ich habe angst vor einem Punkt wegen der Probezeit)

Könnte ich irgendwie gegen ihn vorgehen sollte er irgendwas machen, weil er einfach meine Tür aufreißt mich zu Tode erschreckt und dann die Tür wieder Zuknallt?

Schonmal Danke im Vorraus an euch!

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Auto, Verkehr, Recht, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehr

Fast Unfall - Erfahrungen?

Hallo,

gestern ist mir folgende Situation passiert:

ich stand mit meinem Fahrzeug an einer Kreuzung, die Kreuzung ist für ihre Unfallgefahr bekannt und so wäre es gestern auch fast zu einem gekommen und ich wär auch noch schuld gewesen… ich wartete an der Kreuzung, da ich links auf die Bundesstraße fahren wollte. Es war viel verkehr also wartete ich, von rechts kam ein bus, welcher an der gestrichelten linie stehen blieb und mich durch zeigen darauf aufmerksam machte, dass ich los fahren solle. Ich schaute nochmals links und rechts. Da die autos von der linken seite alle abbogen war frei und auch rechts konnte ich kein Fahrzeug wahrnehmen also fuhr ich langsam voran und als ich bereits nach links lenkte und schon halb am bus vorbei war, blickte ich nach rechts und gab Gaß, da sich wohl hinter dem bus doch ein Fahrzeug befand welches ich einfach nicht gesehen habe. Das Fahrzeug musste wegen mir stark bremsen. Ich bin so erschrocken und es tat mir so leid, nach ein paar Kilometer bin ich rechts rangefahren weil ich solch ein Schock hatte und auch das Fahrzeug, welches wegen mir notbremsen musste fuhr hinter mir rein. Ich stieg aus und ging sofort zu der Fahrerin, eine ältere Dame und entschuldigte mich und fragte ob es ihr gut gehe, sie meinte sie hat sich nur erschrocken und dass sie notbremsen musste, sie bedankte sich dafür, dass ich mich nach ihr erkundigte und nannte es vorbildlich, ich fragte nochmals ob alles passt und da sie dies bejahte wünschten wir uns eine gute Fahrt und fuhren weiter. Ich war immer noch unter Schock…

Da mich die Situation auch im Schlaf verfolgte, wollte ich mich nun erkundigen, ob mein Fahrfehler nun im Nachhinein noch irgendwelche Konsequenzen mit sich zieht? Habe ich im Nachhinein richtig reagiert? Kann ich eine Strafe bekommen? Mir lässt der Vorfall einfach keine Ruhe… Hatte jemand von euch schon ähnliche Vorfälle? Ich hätte mich von den Bus nicht zum fahren einschüchtern lassen sollen, aber ändern kann ich es nun eh nicht mehr

Ich fahre bereits seit fast vier Jahre auto und diese Kreuzung sogar fast täglich und mir ist das noch nie passiert.. ich schäme mich

hab übrigens noch ein bild hinzu gefügt, damit man sich die Kreuzung vielleicht besser vorstellen kann… sonderlich schön gemalt ist es nicht :)

Uns hier noch eins aus dem Internet… ich war im Prinzip auf dem Fahrstreifen des Rettungswagens in dem Fall…

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Auto, Unfall, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Schock, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Konsequenzen, Kreuzung

Würdet ihr diesen Strafzettel auch anfechten?

Ich habe ein Verwarnungsgeld wegen Falschparkens erhalten (55€) und ich sehe dieses nicht wirklich ein. Ich parkte auf einem sogenannten „Carsharing Parkplatz“. Normalerweise sind diese gut gekennzeichnet, indem auf dem Boden das Zeichen steht oder ein Hinweis. Oder vor bzw. an dem Parkplatz direkt steht ein solches Schild (Hinweis). In meinem Fall war es so gewesen (Bild angehangen), dass ich aus der angegeben Pfeilrichtung kam. Links an der Straße waren alles Parkplätze. Früher gab es die CS Parkplätze nicht davon mal abgesehen. In jedem Fall parkte ich auf Parkplatz mit „X“ gekennzeichnet. Der Hinweis, das das ein CS PP ist stand ganz vorn. Aber eben nur in die Richtung aus der ich nicht kam. Links von meinem Parkplatz stand nur nochmal ein Hinweis auf Parkplätze. Ich finde das ist eine dreiste Abzocke, weil man ja nicht vor bis zu diesem falsch herum stehenden Schild  (aus meiner Sicht) läuft. Die von ganz hinten laufen ja auch nicht davor. Das sind ja circa 200 Meter bis hinter. Die Parkplätze als solche sahen 1:1 aus wie alle anderen auch. Ich habe die Lücke gesehen, bin rückwärts rein und in die Richtung gelaufen aus der ich kam. Ich hab das Schild nicht gesehen schlicht weg. Als ich es gegoogled habe war es viel eindeutiger. Da stand eben was auf dem Parkplatz oder direkt davor ein Schild. Früher waren das normale Parkplätze… ist echt dreist. Die neben mir hat es auch erwischt allesamt. Würdet ihr einen Einspruch riskieren (28.50€ mehr wenn es scheitert).

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Auffahrunfall in der Probezeit?

Hallo zusammen,

da ich im Internet nichts konkretes dazu finden konnte wollte ich mich jetzt mal hier erkundigen. Ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall. Kurzfassung: zwei spurige Fahrbahn. Ich befand mich rechst links war eine Lücke ich wollte mich einschären und der Verkersteilnehmer vor mir musste Verkehrs bedingt bremsen daraufhin bin ich ihm hinten drauf. Erlaubte Geschwindigkeit war 60 Ich hatte ca. 30 drauf. Ich schaffte es eben nicht mehr zu bremsen. Es ist kein großer Schaden ich kam mit ein paar Kratzern am Moped und einer gebrochen Hand davon. Bei ihm war das Rücklicht zerbrochen. Als die Polizei mit erklärte was passierte meinte sie es sei eine Ordnungswidrigkeit da ich nicht den richtigen Abstand gehalten hab. Als meine Eltern fragten welche Auswirkungen das auf meinen Schein hatte meinte der Polzist damals es würde keine Folgen haben. Ich bin da jedoch ein wenig skeptisch und wollte daher mal nachfragen wie das juristisch dann genau aussieht ob es nur ein Bußgeld gibt oder sich auf die Probezeit auswirkt. Möglicherweise kennt sich hier ja wer besser aus aber das beste was ich dazu finden konnte war:

“Begeht der Fahranfänger eine Ordnungswidrigkeit und verursacht dadurch einen Unfall, richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog“

würde mich das her möglichst viele Meinungen freuen!

mfg

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