Kleiner Unfall in der Probezeit?

2 Antworten

Hi, man muss abwarten, was die Polizei Dir vorwirft:

Wenn sie ganz streng sind könnten sie Dir vorwerfen: Sie fuhren nach den Witterungsverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und verursachten einen Unfall -

145 € Geldbuße (28,50 € Gebühren), 1 Punkt, A- Verstoß

Wenn sie beide Augen zudrücken 35 € Verwarnungsgeld, weil Du einen Unfall verursacht hast - keine Punkte und kein A- Verstoß.

Anekc17 
Fragesteller
 19.03.2024, 09:33

Achso okay, ja als ich mit den Polizisten geredet habe haben die tatsächlich irgendwas von zu schnellem fahren gesagt aber ich bin mir nicht genau sicher was er danach meinte trotzdem danke

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Anekc17 
Fragesteller
 19.03.2024, 09:36

habe doch noch eine frage, gilt das auch wenn ich ja im kreisverkehr 20-25 kmh gefahren bin bisschen gas gegeben habe und es dann passiert? Weil wenn ich nach A- verstößen gucke steht da wenn man 21 kmh zu schnell war aber das war ich ja nicht

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Raven751  19.03.2024, 12:09
@Anekc17

Hi, solange Du die Kontrolle nicht verlierst, ist das kein Problem.

Es kommt immer auf die Straße an - Du weißt ja, wenn man 60 auf einer Landstraße in einer leichten Kurve fährt, dann ist das eigentlich zu langsam. Aber wenn da Glatteis ist, dann ist es zu schnell

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Anekc17 
Fragesteller
 27.03.2024, 09:01

Also der Brief ist heute angekommen und die haben mir auch genau das vorgeworfen kann ich jetzt noch irgendwas dran ändern weil ich hatte ja auch 2 zeugen also kann man irgendwas bestimmtes in den brief schreiben um sich da rauszuholen weil ich war ja wirklich nicht zu schnell hab nur etwas zu schnell von 20 auf ca 35 beschleunigt

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Raven751  27.03.2024, 15:48
@Anekc17

Hi, Du könntest gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ob Du da besser wegkommst, kann ich Dir nicht sagen.

Solltest Du verlieren, müsstest Du neben dem Bußgeld auch noch die Verfahrenskosten und die Auslagen der Zeugen zahlen.

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Immerhin Ordnungswidrigkeit. Denn wenn es zu Straftat kommt, dann wäre dein Lappen wieder eingezogen. Warte einfach ab, was der Staatsanwaltschaft über die Strafe erzählt

Anekc17 
Fragesteller
 18.03.2024, 07:04

Heißt das denn jetzt das es noch zu einer Straftat werden könnte?

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Anson12  18.03.2024, 08:00
@Anekc17

Du hast doch selber gesagt, dass es sich um Ordnungswidrigkeit handelt. Wie kommt du jetzt auf einmal, dass das eine Straftat ist?

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Anekc17 
Fragesteller
 18.03.2024, 08:02
@Anson12

Achso sorry ja ich hatte gedacht als du das geschrieben hast „denn wenn es zur starftat kommt“ das es noch zu einer werden kann.

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Anekc17 
Fragesteller
 18.03.2024, 07:05

Weil ich meine es kann ja jedem mal passieren das das Auto ausbricht und dann direkt eine Straftat oderso wäre schon krass

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Anson12  18.03.2024, 08:00
@Anekc17

Wer nicht mit angepassten Tempo fährt, das besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung es nicht zahlt, wenn etwas passiert. Ist genauso wenn man Handy am Steuer oder Schlangenlinien. Diese Fahrverhalten wie Driften bei nassen Wetter kann ebenfalls betroffen sein.

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