Kann man mich noch belangen (Blitzer, falsche Person angehört, 3 Monate vorbei)?
Sachverhalt:
geblitzt worden am 22.02.
Zeugenfragebogen an Halter (nicht ich!) - zurückgesandt ohne Aussage
Anhörungsbogen an meinen Bruder heute angekommen (mit Aufforderung, den Fahrer zu nennen, wenn er es nicht selbst war).
Hab ich jetzt Glück und bin fein raus, weil ich innerhalb der 3 Monate keine Post bekommen habe?
3 Antworten
nein Du bist nicht raus, da die 3-Moantsfrist mit dem ersten ANhörungsbogen eingehalten wurde
entweder er nennt Dich nun oder verweigert die Aussage
und warum fragst dann hier noch, wenn doch der allwissende ChatGPT Dir schon die für Dich passende Antwort gegeben hat!?
Lieber Herr MichaelSAL74,
da ich weiß, dass ChatGPT eben nicht allwissend ist, verlasse ich mich nicht einfach darauf, was es mir ausspuckt. Ich hoffte darauf, hier auf wissende Mitmenschen zu stoßen, welche mir Gewissheit geben. Einen solchen habe ich mit Ihnen offenbar nicht gefunden.
ChatGPT hat leider Unrecht. Bereits der Versand des Anhörungsbogens, welcher bei der Behörde gerichtsfest dokumentiert wird, reicht aus, um die Verjährung zu hemmen, der muß noch nicht eimmal beim Empfänger eingehen.
Bereits der Versand des Anhörungsbogens, welcher bei der Behörde gerichtsfest dokumentiert wird, reicht aus, um die Verjährung zu hemmen
…aber nur wenn er gegen den tatsächlichen Fahrer gerichtet ist, ist hier nicht der Fall, da der Anhörungsbogen an den Bruder ging.
Entweder nennt dein Bruder den Fahrer, also dich oder er riskiert ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen, wo er jede Fahrt mit Fahrer eintragen muss.
Das wird ihm nicht gefallen.
Warum stehst du nicht dazu und lässt deinen Bruder da raus?
Mein Bruder ist nicht Halter des Fahrzeugs. Ich glaube nicht, dass er ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt. Aber danke für den Versuch, mir zu helfen.
laut schneller Internetrecherche (u.a. ChatGPT) liegst du falsch; ein Anhörungsbogen hemmt die Frist nur, wenn dieser an die richtige Person geht.