Bußgeld Verfahren Falschaussage strafbar

Ja das ist strafbar 100%
Ist strafbar aber da ist die Wahrscheinlichkeit gering 0%
Ist nicht strafbar 0%

5 Stimmen

4 Antworten

Mit jeder Aussage, die geeignet ist und das Ziel hat, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen gegen einen Dritten herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, machst du dich strafbar nach § 164 StGB.

Also: Fahrereigenschaft bestreiten, die Beantwortung von Fragen hinsichtlich des tatsächlichen Fahrers unter Berufung auf §§ 52 und 55 StPO verweigern.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Du darfst schweigen und du darfst dich selber belasten. Das ist straffrei. Du darfst aber niemand anderes beschuldigen, das ist strafbar. Es ist auch nicht strafbar, die Sache absichtlich so in die Länge zu ziehen, dass die 3-monatige Verjährungsfrist verstreicht, bevor dein Stiefbruder als Täter verfolgt bzw. angeschrieben wird. In die Richtung kannst du das treiben, wenn du den Termin bei der Bußgeldstelle verstreichen lässt. Pflicht gibt es keine, dort vorzusprechen. Selbst eine Vorladung der Polizei kann man ignorieren. Lediglich einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes muss man Folge leisten, sonst gibt es Ärger.

Solltest du nicht zur Bußgeldstelle gehen, wird irgendwann ein Polizist vor deiner Tür stehen und den Vergleich anstellen. Da kannst du jede Aussage verweigern, darfst dich dann aber auch auf keine Diskussion einlassen, weil da sind die geschult, dich reinzulegen. Aber es ist dann ja sichtbar, dass du das nicht bist. Du musst dann allerdings damit rechnen, dass die Polizei n der Nachbarschaft rumfragt, ob jemand die Person auf dem Foto erkennt.

Dein Stiefbruder muss mal lernen Verantwortung zu übernehmen!

und da er viele Punkte hat hat er so eine Strohmann firma beauftragt die diese Strafe auf sich nehmen.

Dein Stiefbruder macht die Probleme.

Die Punkte gab es immer nur, wenn er erwischt wurde.

jetzt hat mich die bußgeldstelle eingeladen, die wollen scheinbar mein Gesicht mit dem des Fahrer vergleichen, das wird ja nicht übereinstimmen.

Wenn es tatsächlich eine Firma gibt, die solche Praktiken gegen Geld anbietet, ist den Straßenverkehrsämtern sicher nicht unbekannt.

und ich soll die Lüge erzählen das ich zu betrunken war, und ein fremder.....

Und wie ist der Fremde nach Hause gekommen - mit dem Taxi? Das lässt sich schnell nachweisen.

Da dir das Amt deine Geschichte nicht widerlegen kann, und als Beschuldigter die Aussage verweigern kannst, wirst du damit sehr wahrscheinlich durchkommen.

In diesem Fall solltest du jedoch damit rechnen, dass das Straßenverkehrsamt zukünftig die Führung eines Fahrtenbuchs zur Auflage macht.

Wenn das passiert, musst du jede Fahrt detailliert protokollieren. Das kann schnell nerven.

Die gefahrenen Kilometer müssen am Ende identisch mit dem Tachostand sein. Fahrten die nicht im Fahrtenbuch stehen, werden so schnell identifiziert.

Du musst der Aufforderung nicht nachkommen.