52 zu schnell mit Probeführerschein?

3 Antworten

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

die Verkehrssituation war unklar, neben mir wurden noch ein paar andere geblitzt weil sich keiner auskannte und annahm, das 130 gelten.

Wie viel Spuren hatte die Autobahn?

Woher kennst du die Ortskenntnisse fremder Personen und weißt, was sie denken?

Du behauptest:

Ich habe nun eine Strafe erhalten (sehr mild) von 450€ aber keinen Führerscheinentzug?

Nach eigener Aussage wurdest du bereits auch davor schon mal geblitzt.

Das macht deine Begleitperson alles kommentarlos mit? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Oder warst du jedes Mal ohne Begleitung unterwegs?

Dann wärst du ein 17-jähriger, dem man erlaubt hatte, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor der Volljährigkeit Auto fahren zu dürfen.

Eine Voraussetzung ist eine geeignete Person als Begleitperson. Das ist in Österreich nicht anders, als in Deutschland.

Ab 18 Jahren kann der reguläre Führerschein beantragt werden. 

Es wird immer gerne vom L17 Führerschein gesprochen. Und tatsächlich handelt es sich auch um eine Fahrerlaubnis.

Bist zur Volljährigkeit (18 Jahre) ist dieser "Fahrerlaubnis" jedoch lediglich ein "Prüfbescheinigung"

Deutsche BF17-Prüfbescheinigung in Österreich anerkannt

In Deutschland wird für Führerscheinneulinge, die im Rahmen des Modells des "Begleitenden Fahrens" ab 17 ausgebildet wurden, vorerst kein Führerschein, sondern eine sogenannte "Prüfbescheinigung" ausgestellt, mit der unter 18 Jahren nur in Begleitung gefahren werden darf. Ab 18 Jahren kann der reguläre Führerschein beantragt werden. 

In Österreich wird diese Prüfbescheinigung bis zum 18. Geburtstag anerkannt. Das heißt, dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (in Begleitung) gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag muss die Lenkerin/der Lenker im Besitz des regulären Führerscheins sein. Die in Deutschland bestehende "Nachfrist" von drei Monaten für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines wird in Österreich nicht anerkannt.

Informationen aus Österreich findest du hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/1/2/Seite.0401101.html

In der Regel hat die Führerscheinstelle in solchen Fällen, zu erfahren wieso ein 17-jähriger in kurzer Zeit wiederholt gegen die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen verstößt.

Wer sich nicht an Regeln hält überschätzt vielleicht grundsätzlich seine eigenen Fähigkeiten. Und warum hat die vorgeschriebene Begleitperson nicht auf die überhöhte Geschwindigkeit hingewiesen?

kurz gefasst für die die es interessiert, die Verkehrssituation war unklar,.....

Zu allererst sollte es wohl dich interessieren!

neben mir wurden noch ein paar andere geblitzt weil sich keiner auskannte und annahm, das 130 gelten.

Von Anfang an lernst du in der Fahrschule, dass die Geschwindigkeit ausnahmslos den vorherrschenden Witterungsverhältnissen anzupassen ist.

Dein Entschuldigungsversuch "die Verkehrssituation war unklar",........rechtfertigt natürlich gar nichts - beweist aber, dass du vorsätzlich handelst.

Du warst 52 km/h zu schnell.

Ein paar andere neben dir dachten sie dürften 130 km/h fahren.

Angenommen, du wolltest sagen, dass die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Dann heißt hätten die Autos neben dir mindestens so schnell wie du gewesen sein - richtig?

3-4 Fahrzeuge, die nebeneinander mit 150 km/h in eine Blitzanlage rasen hat schon was. Halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich.

Du behauptest:

Ich habe nun eine Strafe erhalten (sehr mild) von 450€ aber keinen Führerscheinentzug?

Bekommen Minderjährige in Österreich so viel Taschengeld, dass du 450,- EUR als milde Sanktion einstufst?

Wie bereits erwähnt konnte dir auch kein Führerschein entzogen werden - weil keinen hast.

 .........aber in der Strafe stand davon nichts.

Offensichtlich kennst du nicht einmal wie das Papier heißt, dass du erhalten hast.

Tipp: Eine Geldstrafe wird grundsätzlich in Tagessätzen und ersatzweisem Freiheitsentzug festgesetzt.

So wird der Tagessatz berechnet:

Monatseinkommen in EUR : 30 Tage = 1 Tagessatz

Nehmen wir mal an, du bist in der Ausbildung und verdienst 900,- EUR im Monat:

Dann liegt dein Tagessatz bei 30,- EUR

Bei einer Geldstrafe von 450,- EUR, die ersatzweise als Haftstrafe verhängt wird, müsstest du für 15 Tage in den Knast, falls du die Geldstrafe nicht bezahlst.

2 Wochen Jugendknast für überhöhte Geschwindigkeit.

Und kann ein Minderjähriger, der unter Begleitung fahren darf überhaupt vollumfänglich verantwortlich gemacht werden?

Meine Frage ist jetzt kommt da noch was? 

Das würde ich mir jedenfalls von dir wünschen. Dabei ist es für mich nicht wichtig, was du tatsächlich gemacht oder nicht gemacht hast.

Interessanter wäre für mich die Aufklärung, weshalb deine Erlebnisse von der allgemeinen Vorgehensweisen der Behörden abweichen?

Bei einem Jugendlichen steht die Belehrung im Vordergrund - nicht die Bestrafung.

Es geht also nicht darum 450,- EUR aus dem Kreuz zu leiern oder ihn ersatzweise einzubuchten. Was den Steuerzahler zusätzlich rund 2.000,- EUR für 15 Tage Haft kosten würde.

Viel effizienter ist es doch, wenn der Proband die 450,- EUR in ein Aufbauseminar investieren muss und vorher kein Führerschein ausgestellt wird.

Dann kann der Verursacher selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist - Lappen oder Busfahrkarte?

Fazit:

Ich halte es für möglich, dass du die L17 Prüfbescheinigung machst bzw. bereits erworben hast.

Die beschriebenen Abenteuer kann ich hingegen nicht nachvollziehen.

Es sieht so aus, als ob die Strafe von 450 € für deine Geschwindigkeitsüberschreitung abschließend ist, da im Bescheid kein Führerscheinentzug erwähnt wurde. Normalerweise wird in Österreich bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h (innerorts) oder 50 km/h (außerorts) in der Probezeit ein Führerscheinentzug verhängt, verbunden mit einer Nachschulung oder Verkehrscoaching. Wenn dies nicht im Bescheid aufgeführt ist, könnte die zuständige Behörde (in deinem Fall die BH Salzburg) entschieden haben, keinen Entzug anzuordnen.

Da du in Salzburg geblitzt wurdest, aber in Niederösterreich wohnst, kann es sein, dass die Wohnsitzbehörde (BH Niederösterreich) noch über den Vorfall informiert wird. In solchen Fällen könnte es zu weiteren Auflagen kommen, z. B. einer Nachschulung, auch wenn dies momentan nicht explizit erwähnt wurde.

Es ist empfehlenswert, zur Sicherheit bei der BH Salzburg oder der BH in Niederösterreich nachzufragen, ob der Bescheid tatsächlich abschließend ist oder ob noch weitere Maßnahmen folgen. Falls nichts Weiteres im Bescheid erwähnt wird, bleibt die Strafe mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Geldbuße ohne Führerscheinentzug.

Schönes Wochenende

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

n0vember1234421 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 02:53

Danke sehr, da fällt mir schon fast ein Stein vom Herzen haha, ich werd mich dennoch auf den Führerscheinentzug vorbereiten und mich nicht zu früh freuen, da ich nicht wüsste wieso die BH Salzburg keinen Führerscheinentzug anordnen würde. Vielen Dank für die schnelle und genaue Antwort, Ihnen auch noch ein angenehmes Wochenende

Du wirst während der Probezeit schon zum zweiten Mal geblitzt, du willst Ende Oktober mit Sommerreifen in ein Skigebiet fahren, etc…

Bist du sicher, dass du die geistige Reife zum Führen eines Autos besitzt? Immerhin gefährdest du mit deinem Verhalten auch andere Verkehrsteilnehmer.