Als Deutscher in Österreich geblitzt, welche Strafe?

Tommy692  17.09.2021, 17:32

Wieviel war Sie denn zu schnell?

Onelifeonewish 
Fragesteller
 17.09.2021, 17:38

30km/h also 160 statt 130!

3 Antworten

Wie hier schon geschrieben wurde bekommt dein Töchterchen demnächst Post aus Österreich sollte das Fahrzeug auf ihren Namen Zugelassen sein. Falls nicht zählt das als Anonymverfügung und der Bußgeldbescheid geht zum Fahrzeughalter.. Entweder direkt oder die entsprechende Behörde wendet sich widerrum an die zuständige deutsche Behörde. Bis 30 km/h macht das auf Autobahnen nur ein relativ geringes Bußgeld. Ich meine es wären um die 50/60 Euro. Ein Fahrverbot gibt es meines Wissens nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
alfredo153  17.09.2021, 18:43

Bei einer derart hohen Überschreitung gibt es eher keine Anonymverfügung mehr, da kommt eine Lenkererhebung.

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AlterHaudegen75  17.09.2021, 21:03
@alfredo153

Gut, dass mag sein. So ganz im Thema bin ich nicht und kann da nur auf eigene Erfahrung zurückgreifen. Diese Lenkererhebung wäre dann ungefähr das äquvevalent zu unserem Anhörungsbogen. Die Bußgelder an sich finde ich allerdings erstaunlich niedrig. Ich musste seinerzeit inkl. Auslagen 56 Euro für vorgeworfene 27 km/h (mit Toleranzabzug) außerorts auf der Autobahn Überweisen. Kurioserweise kam der Bußgeldbescheid von unserer Stadtverwaltung.

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Wenn das vor dem 1.9. passiert ist, dann hat sie Glück. Da waren die Strafen niedriger. Danach wurden sie drastisch erhöht. Bei 30 drüber rechne mal mit 150 Euro. Dazu kommt, wenn der Fahrer nicht bekannt ist, ein paar Euro Gebühr für die Anonymverfügung. Die sollte sie zahlen, vollstreckt werden kann auch in Deutschland.

Punkte gibt es keine, auch sonst keine Auswirkungen auf den deutschen Führerschein.

Also, ab 26 km/h ist der Führerschein gefährdet um nicht zu sagen weg.

Österreich hat mit Deutschland ein Bilaterales Abkommen, also wird das auch in Deutschland eingefordert.

Mehr als abwarten kann man nicht. Ich würde es aber wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist auf jeden Fall prüfen lassen bevor ich irgendeine Aussage dazu mache.