mehrspurige Kraftfahrstraße welches Tempolimit?
Ich wurde auf einer mehrspurigen Kraftfahrstraße bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h geblitzt. Mir wird vorgeworfen, 35 km/h zu schnell gefahren zu sein. Ich war jedoch der Meinung, dass dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt und kein Tempolimit von 100 km/h besteht.
Mir drohen nun ein hohes Bußgeld, ein Punkt und möglicherweise ein einmonatiges Fahrverbot (bei wiederholtem Vorfall).
Weitere Details:
Die Straße ist die Bundesstraße B31, an der betreffenden Stelle mit dem Verkehrszeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) gekennzeichnet. Es gibt auf dem Streckenabschnitt kein weiteres Verkehrszeichen, das auf ein Tempolimit hindeutet.
Die Straße ist in Fahrtrichtung zweispurig, in Gegenrichtung einspurig. Die Gegenfahrbahn ist teilweise durch durchgezogene Linien, an anderen Stellen baulich oder durch rot-weiße Markierungen getrennt.
Ich bin kein Raser, ich achte und halte mich an Verkehrsregeln und hatte in über 30 Jahren keinen Unfall. Ich fühle mich abgezockt und habe das Gefühl, dass die Strafe ungerecht ist.
Meine Fragen:
- Wie ist die Rechtslage?
- Lohnt sich ein Einspruch in diesem Fall? Wie wäre das Vorgehen?
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich Einspruch einlege?
7 Antworten
Die Straße ist in Fahrtrichtung zweispurig, in Gegenrichtung einspurig.
Dort gilt allerdings auch auf Kraftfahrstraßen Tempo 100.
...halte mich an Verkehrsregeln
Nur diesmal kanntest du die anscheinend nicht.

Ich gehe von einem PKW aus. Dafür gibt es in § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) keine spezielle Regelung bezüglich der Höchstgeschwindigkeit.
Also gilt § 3 StVO (Geschwindigkeit):
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
- Eine Autobahn liegt nicht vor.
- Zwei Fahrstreifen für jede Richtung ebenfalls nicht.
- Bleibt nur noch die Trennung durch Mittelstreifen oder bauliche Einrichtung. Ob so etwas an der konkreten "Blitzstelle" vorgelegen hat, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Wie so oft wären Fotos oder besser noch ein StreetView-Link hilfreich.
Ob ein Einspruch lohnt, kann aufgrund der unklaren Sachverhaltsschilderung nicht beurteilt werden.
Ein erfolgreicher Einspruch ist nicht mit erhöhten Kosten verbunden. Wenn die Behörde das aufgrund des Einspruchs allerdings an das Gericht verweist, kommen standardmäßig zusätzlich 28,50€ dazu (wenn du verlierst). Ggf. auch weitere Verfahrenskosten wie beispielsweise Zeugenauslagen, wobei ich da kein "Insider" bin.
Allerdings bekommst du vor dem Bußgeldbescheid ja noch einen Anhörungsbogen. Darin kannst du den Verstoß ohne jedes mir bekannte Kostenrisiko bestreiten.
Es gibt auf dem Streckenabschnitt ein weiteres Verkehrszeichen, das auf ein Tempolimit hindeutet.
??? Also gab es ein Tempolimit durch Verkehrszeichen ???
Also kein Mittelstreifen oder eine sonstige bauliche Trennung. Dann gilt dort 100 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Ich habe geschaut, es gibt leider kein StreetView für die Strecke. Komischerweise!
Tut mir leid, Schreibfehler. ...kein weiteres Verkehrszeichen, das auf ein Tempolimit hindeutet....
Ich war jedoch der Meinung, dass dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt und kein Tempolimit von 100 km/h besteht.
Da hast Du dann leider falsch gelegen, das kann der besten Hausfrau passieren.
200 Euro Bussgeld plus 28,50 Euro Auslagen und Gebühren, 1 Punkt in Flensburg.
Tröste dich, Du wirst nicht der Einzige gewesen sein, den man dort geblitzt hat.
An anderer Stelle wurde erwähnt das man möglicherweise Aussichten hat da raus zu kommen. Dem sei angemerkt, das das vor 10 bis 15 Jahren noch so war, wenn man nachweisen konnte, das z.b. die Messanlage nicht geeicht oder regelmäßig gewartet war, oder die Bediener nicht ausreichend und regelmäßig ausgebildet wurden. Das ist aber lange vorbei und abgestellt. Heute werden bei solchen Anzweifelungen gleich sämtliche erforderliche Unterlagen von den Behörden geliefert, so das wirklich nur noch hauchdünne Chancen bestehen, da raus zu kommen. .
Hier gelten eindeutig 100.
Wenn du in deiner Richtung 2 spuren hattest, während die Gegenfahrbahn nur eine Spur hatte, dann ist das wahrscheinlich so eine stelle, in der die Fahrbahnen nur mit einer durchgezogen linie getrennt sind? Die reicht nicht aus, um unbegrenzt fahren zu dürfen.
Damit unbegrenzt Gelten würde, müsste dort auch noch eine bauliche Trennung (Grünstreifen mit Leitplanke) zwischen den Fahrbahnen sein.
Also leider ist der Blitzer gerechtfertigt. Es gibt trotzdem Anlaufstellen im Internet, an die man sich wenden kann, wenn man den Bußgeldbescheid anzweifeln möchte.
Zwischen den Fahrtrichtungen sind zwei durchgezogene Linien