Fahrtenbuch nicht geführt?

2 Antworten

Du musst das Fahrtenbuch nur bei einer Kontrolle vorzeigen. Da kommt ein Polizeibeamter zu Dir nach Hause und will das sehen. Zum ordnungsgemäßen Führen ist es auch ausreichend, wenn man auf dem Blatt notiert, dass man für alle Fahrten ab Beginn des angeordneten Zeitraumes verantwortlich ist. Da sollte man das Fahrzeug besser nicht verleihen, oder dann halt den Führer eintragen.