Fahrtenbuch nicht geführt?
Hallo,
ich muss ein Fahrtenbuch führen. Da jemand geblitzt wurde mit meinem Auto und der Fahrer nicht gefunden wurde. Habe es aber nicht gemacht. Welche Strafe erwartet mich dafür und werden die 9 Monate Fahrtenbuch-Zeit weitergeführt also muss ich weitere 9 Monate das Fahrtenbuch führen oder wie läuft das ab?
2 Antworten
Grundsätzlich darf die Auflage nicht verlängert oder gar neu erteilt werden. Denn nach § 31 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann nur ein Verstoß gegen die gültigen Verkehrsregeln ein Fahrtenbuch bedingen.
Bußgeld: Wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird, ist mit einer Strafe von 100 Euro zu rechnen.
Du musst das Fahrtenbuch nur bei einer Kontrolle vorzeigen. Da kommt ein Polizeibeamter zu Dir nach Hause und will das sehen. Zum ordnungsgemäßen Führen ist es auch ausreichend, wenn man auf dem Blatt notiert, dass man für alle Fahrten ab Beginn des angeordneten Zeitraumes verantwortlich ist. Da sollte man das Fahrzeug besser nicht verleihen, oder dann halt den Führer eintragen.