Wurde geblitzt, und bin in der Versicherung nicht als weiterer Fahrer eingetragen. Ist das schlimm?

6 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Die Bußgeldstelle fragt die Versicherungsmodalitäten nicht ab. Das Auto hat eine Haftpflichtversicherung, sonst hätte es keine Zulasssung bekommen. Mehr braucht man dort nicht.

Auch sonst interessiert sich bei einer Verkehrskontrolle niemand dafür, welche Rabatt-Vereinbarungen mit der Versicherung geschlossen wurden.

Und genauso interessiert sich die Versicherung nen feuchten Kehrricht für Blitzerfotos und Bußgelder. Die erfahren nicht davon und es betrifft sie auch nicht. Solange kein Versicherungsfall eintritt, gehts denen einfach nur darum dass die Versicherungsbeiträge bezahlt werden.

Selbst wenn ein Versicherungsfall eintreten würde: Die Haftpflichtversicherung ist für das Auto, nicht für den Fahrer. Es besteht also Versicherungsschutz. Es hat halt einen Rabatt im Versicherungsvertrag gegeben, weil vereinbart wurde dass keine Fahranfänger mit dem Auto fahren... dieser Rabatt wird im Fall der Fälle halt für eine Zeitlang rückgängig gemacht und entsprechend Nachforderungen gestellt.

derbastian2002 
Fragesteller
 08.12.2023, 15:06

Dankeschön für die ausführliche Info. Das hat mir sehr weitergeholfen.

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Wenn du geblitzt wurdest und noch nicht als weiterer Fahrer in der Versicherung eingetragen bist, könnte es Probleme geben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung ihre Leistungen verweigert, wenn du einen Unfall hast. Zusätzlich könnten aufgrund deiner noch bestehenden Probezeit weitere Konsequenzen drohen.
Hoffe, das konnte dir helfen :)

Woher ich das weiß:Hobby

Hallo

der Halter muss einfach nur die Strafe zahlen und die Punkte schlucken dann gibt es kein Ermittelung das Fahrers ausser es ist offensichtlich (Mann/Frau, Jung/Alt).

Weil bei der Ermittelung das Fahrers nutzt das Ordnungsamt diverse Möglichkeiten unter anderem die Versicherung oder die Polizei.

Still  08.12.2023, 07:31

Die Versicherung wird der Polizei keine Auskunft bei einer Ordnungswidrigkeit geben. Selbst bei einer Straftat sicherlich nur auf gerichtliche Anweisung.

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Nein. Dem Staat ist das vollkommen egal und die Versicherung erfährt nichts davon.

Die Versicherung wird davon nichts erfahren. selbst wenn doch!

sofern du nicht unter 23 bist, und die Bedingung nur fahrer ab 23 im Vertrag steht, sind auch Fremdfahrer versichert, sofern sie nicht a.) regelmässig das Fahrzeug verwenden und b.) das Fahrzeug nicht (teil)gewerblich überlassen wid.

Diesbezüglich gabs schon mit diversen socialmediabasierten carsharingplattformen Ärger.