Geblitz mit 40kmh zu schnell in der Probezeit (nicht mein Auto)?

9 Antworten

Gibt es irgend eine Möglichkeit nicht den Führerschein zu verlieren geschweige die Probezeit zu verlängern und das Aufbauseminar machen zu müssen.

Nein.


Takashi409 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 11:44

Kann ich nicht diese 3 Monate benutzen um es hinaus zu zögern

wiki01  16.07.2023, 07:10
@Takashi409

Sicher, du kannst alle Fristen bis zum letzten Tag nutzen (Widerspruch, Einsichtnahme, Anhörung). Aber unter dem Strich ändert das an einem Fahrverbot nichts.

Gibt es irgend eine Möglichkeit nicht den Führerschein zu verlieren

Bei drohendem Fahrverbot guckt die Bußgeldstelle ganz genau hin und vergleicht eventuell das Bild mit den auf dem Einwohnermeldeamt hinterlegten Passfotos. Insofern kann weder der Schwiegervater noch deine Freundin, selbst wenn sie wollten, das auf sich nehmen.

Es wird also einen Anhörungsbogen an den Halter geben. Sofern er bestreitet, gefahren zu sein und angibt, den Fahrer nicht zukennen, erfolgt eine Fahrerfeststellung. Da du nicht dort im Haushalt wohnst, werden sie dich zunächst nicht identifizieren können. Dann taucht die Polizei bei deinem Schwiegervater mit dem Foto aus und befragt ihn, wer das ist. Verweigert er stur die Auskunft, gehen die Polizisten dort in der Nachbarschaft rum und fragen, ob da jemand die Person auf dem Bild kennt. Ob du da bekannt bist, weiß ich allerdings nicht.

Jedenfalls ist es so, dass wenn sie dich innerhalb von 3 Monaten nicht identifizieren können, dass die Sache dann verjährt ist. Können sie dich identifizieren, kommst du um ein Fahrverbot und Probezeitverlängerung nicht herum.


Paejexa  15.07.2023, 11:46
Jedenfalls ist es so, dass wenn sie dich innerhalb von 3 Monaten nicht identifizieren können, dass die Sache dann verjährt ist.

Verschiebt sich die Verjährung nicht mit jedem Versuch, den Halter festzustellen bzw. den Bußgeldbescheid durchzusetzen? Bin mir da ziemlich sicher.

Hamburger02  15.07.2023, 19:49
@Paejexa

Das wäre mir ganz neu. Die Verjährung wird meines Wissens nach nur unterbrochen, falls der tatsächliche Täter einen Anhörungsbogen erhält und nicht irgendwer sonst

Takashi409 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 11:04

Ich wohne in einer anderen Stadt und das ist einfach nur eine Freundin von mir natürlich kennen die eltern mich von ihr mich und auch die Tante etc aber von den Nachbarn denke ich nicht zudem können sie ja nicht auf mich kommen oder

Nein

Du kennst die Regeln

Selber Schuld

Wenn dir das so wichtig ist, hättest du besser aufpassen sollen. 40km/h zu schnell passieren ja nicht mal eben so, sondern bewusst!


TheMonkfood  15.07.2023, 10:58

Könnte man als Vorsatz deuten 🤷🏻‍♂️

40 km/h zu viel mit folgendem Fahrverbot wird wohl niemand freiwillig auf sich nehmen. Auf dem Blitzerfoto wirst du eindeutig zu erkennen sein.

Bist ein frisch gebackener Fußgänger. Glückwunsch

Guten Morgen, in Deutschland haftet auch der Halter. Also er bekommt das Schreiben mit dem Blitzerbild mit einem Anhörungsbogen. Diesen KANN er ausfüllen, auch angeben, wer gefahren ist oder ob er vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Wenn dies der Fall ist, muss er den Bogen trotzdem zurück senden. Dann prüft allerdings die Behörde nach, wer der Fahrer auf dem Blitzerbild ist (evtl Datenbanken von vorherigen Verstößen, egal ob Auto oder was anderes). Zieht sich ne Weile in die Länge aber schlussendlich muss einer dafür gerade stehen. Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, muss der Halter des Autos es auf sich nehmen.

Ich würde dir empfehlen, auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht das anschauen zu lassen. Manchmal gibt es Mess- oder Verfahrensfehler , die die Strafe mindern können. Aber ganz ohne wirst du nicht davon kommen.

Lerne daraus und fahr zukünftig nach den Regeln :-)

Alles Gute und viele Grüße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

TheMonkfood  15.07.2023, 10:56

Tut mir leid - Leute, die sich dazu hinreissen lassen, mit 140 über die Landstrasse zu brettern, haben es verdient, den Führerschein zu verlieren, bevor schlimmeres passiert

FleckiKarlos  15.07.2023, 11:05
@TheMonkfood

Du hast schon Recht, aber jeder macht Fehler, das ist menschlich. Ist ist ja zum Glück nichts passiert (zumindest hat der FS nichts erwähnt). Gerade Anfänger lassen sich dazu verleiten, das Auto zu "testen" und überschätzen sich.

Aber natürlich stimmt ich dir im Grunde zu. Das ist sehr gefährlich.

TheMonkfood  15.07.2023, 11:42
@FleckiKarlos

Stimmt. Fehler macht jeder, ich auch. Ich bin auch kein Engel am Steuer. Aber ich lass mich nicht dabei erwischen 😎

140 auf der Landstrasse hatte ich allerdings noch nicht 🤷🏻‍♂️

AntonAntonsen  15.07.2023, 12:13
in Deutschland haftet auch der Halter
Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, muss der Halter des Autos es auf sich nehmen.

Der Halter haftet nicht für den Verstoß. Ihm werden also weder Geldbuße noch Punkte, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen auferlegt.

Lediglich bei Parkverstößen können ihm die (reduzierten) Verfahrenskosten (23,50€) auferlegt werden. Und bei gröberen Verstößen droht eine Fahrtenbuchauflage. Das hat für mich nichts mit Haftung im eigentlichen Sinne zu tun, aber wenn man es landläufig so bezeichnen möchte, meinetwegen.

Takashi409 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 11:42

Das Aussageverweigerungsrecht gilt ja nur für verwandte oder?