140 in 80er Zone Probezeit?

8 Antworten

Was erwartet mich ungefähr?

Dein Brief wird folgendes geben:

  • Verlängerung der Probezeit +2 Jahre
  • 2 Punkte
  • 508,50 € Bußgeld (bereits inkl. Verwaltungsgebühr)
  • 1 Monat Fahrverbot (wenn bereits 2. Verstoß mit mehr als 26 km/h innerhalb 1. Jahr)
  • Einladung zum ASF (nochmal 250 - 500 €)

Sollte bei dir sogar Vorsatz nachgewiesen werden, ist das Bußgeld schnell erledigt und geht nochmal DEUTLICH nach oben. Und bei fast 60 Km/h ist das sogar nicht selten.


ZuumZuum  12.11.2023, 07:29

Sollte bei dir sogar Vorsatz nachgewiesen werden, ist das Bußgeld schnell erledigt und geht nochmal DEUTLICH nach oben.

Das Bussgeld wird schlichtweg verdoppelt.

Comp4ny  12.11.2023, 12:07
@ZuumZuum
Das Bussgeld wird schlichtweg verdoppelt.

Korrekt. Habe ich auch schon als Kommentar bei jemanden geantwortet.
Korrekter wäre aber hier zu sagen, dass die Strafe verdoppelt UND auf die nächst höheren Betrag genullt (aufgerundet) wird. In diesem Fall 1000 € + 28.50 € Verwaltungsgebühr.

ZuumZuum  29.12.2023, 14:14
@ZuumZuum

... und der Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft weitergeleitet wegen des verdachtes des Verstoßes gegen § 315d StGB.

Wie lautete das Lied in dieser alten Reklame für Aral-Kraftstoffe noch mal...?

I'm walking, tüdüüdüdü I'm Walking ( für 1-2 Monde bei vorwerfbar 60 zu viel )

Dazu ein paar Hunnis Bußgeld und in der Probezeit auf Stufe 1 noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar round about etwa 400 Euro mit Frist, wenn die FE innerhalb einer PZ nicht vorläufig wiederrufen werden soll bis zur Nachholung der Pflicht zur Teilnahme am Seminar zzgl. dann erneut anfallender Verwaltungsgebühren.

Dazu dann noch ein paar Pünktels im Flensburger Umfeld und Probezeitverlängerung um 2 Jahre.

Neben der regulären Strafe (2 Punkte, 480 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot) wird die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten Verstoß dieser Art ein Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen.

Das kostet je nach Region und fahrschule auch an die 500 Euro. Zusätzlich wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Meine eigene Meinung: dir sollte man den Lappen nicht wieder geben. 140 in einer 80er zone!? Dein Ernst???? Das ist fast das doppelte was erlaubt ist! Das war sehr verantwortungslos von dir und zum Schutze von uns allen solltest du den Lappen abgeben!! Sorry, aber das ist seht gefährlich was du da machst im Auto.

Woher ich das weiß:Recherche

Comp4ny  12.11.2023, 04:22
und 1 Monat Fahrverbot

Nur wenn es der 2. Verstoß innerhalb 12 Monaten mit mehr als 26 km/h war.

480 Euro Bußgeld

Nur wenn kein Vorsatz angenommen wird / bewiesen.
Bei fast 60 km/h zu schnell, kann hier von Vorsatz ausgegangen werden. Man muss also abwarten. Dann sind wir hier bei locker 1000 € zzgl. Verwaltungsgebühr.

Denn bei Vorsatz wird die Strafe verdoppelt auf die nächst höhere Summe (gerundet)

catmau5 
Beitragsersteller
 12.11.2023, 04:51
@Comp4ny

Wann liegt denn Vorsatz vor? Das war außerhalb geschlossener Ortschaften (falls das wichtig ist)

Comp4ny  12.11.2023, 05:14
@catmau5

Überschreitet man die Geschwindigkeit mit rund 40 %, geht man bedingt von Vorsatz aus. In deinem Fall hast du sie mit 55,9 Km/h überschritten.
Das entspricht mal eben lockere 70 %.

Wenn die Strecke auch noch klar, ggf. sogar mehrfach beschildert war, dann wirst du mit einem Bußgeld von 1000 € rechnen können.

catmau5 
Beitragsersteller
 12.11.2023, 03:03

Ich weiß und ich sehe meine Schuld auch ein, wird nicht mehr vorkommen. Danke für die ausführliche Antwort

BadDriver29  12.11.2023, 03:19
@catmau5

Übrigens wenn du das ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) nicht machst ist der Führerschein definitiv futsch. Also schon allein aus finanziellen Gründen lohnt sich so eine gefährliche Raserei nicht.

Gnurfy  12.11.2023, 03:42
@BadDriver29
Übrigens wenn du das ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) nicht machst ist der Führerschein definitiv futsch.

Nein, die kann auf Antrag zur Nachholung eines solchen Aufbauseminars dann ohne MPU noch zurück geholt werden. Ein nicht fristgerecht absolviertes AuBSem bedeutet für Probezeitdelikte in Stufe 1 nur einen vorläufigen Wiederruf der FE zur Probe, und nicht gleich den endgültigen Entzug mit Vernichtung.

catmau5 
Beitragsersteller
 12.11.2023, 03:53

Weißt du wie hoch die Strafe aussehen würde wenn ich NICHT in der Probezeit wäre? Weil die ist schon fast um, wenn ich mich jetzt ärgere dann gerne doppelt dass ich den Scheiß den ich da fabriziert habe noch einmal genau verinnerliche :)

Gnurfy  12.11.2023, 03:59
@catmau5

Die reine Geldstrafe nebst Punkten und etwaigem Fahrverbot sind fest im Bußgeldkatalog ( BKat ) definiert je nach "Qualifizierung" der Gefährdung..

Der Umstand "Probezeit" macht es in diesem Bezug zum BKat für sich nicht teurer für die Buße der Ordnungswidrigkeit.

Ich bin da jetzt zufällig, aber, aber sehr schockiert.

Da "Filmt" einer mit der Dashcam ein vermeindlichen Straftatbestand und meint, die Polizei hätte sich darüber sehr gefreut. Ferner werden hier Strassenverkehrsteilnehmer vorverurteilt und behördliche Ermittlungen privat durchgeführt.

Dann beschimpft der selbsternannte Blockwart offenbar ohne juristische Kenntnisse vermeidliche zu schnell Fahrer pauschal als Deppen und hetzt primitiv und präventiv gegen Leute, die einfach nur Zweifel an der Richtigkeit des Verfahrens haben?

Das ist echt harter Tobak, was Sie da bringen. Meiner Ansicht nach ein Fall für den Kadi.

Aus Datenschutzrechtlicher Hinsicht auf jeden Fall und aufgrund fehlender Ermittlungsbefugnisse auch.

Ich zweifle an der Story insgesamt.

Nach Abzug der Toleranz ist das 55 Km/h zu schnell.

Das bedeutet mindestens :

2 Punkte in Flensburg.

1 Monat Fahrverbot.

480 Euro Strafe + 28.50 für Gebühren.

Probezeit wird verlängert.

In der Probezeit kommt noch die Verlängerung derselben hinzu und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird angeordnet.Die Preise sind unterschiedlich.

Hier https://fahrschule-ruediger-menzel.de/aufbauseminar-fuer-fahranfaenger-asf/ steht was dich erwartet.

https://www.bussgeldkataloge.de/geschwindigkeitsueberschreitung/

Ob auch eine Strafe wegen  Alleinrennen gibt wird sich zeigen.

https://www.hk-recht.de/verkehrsrecht-illegales-autorennen/#t-1635279805185