Ob Du dich mit einer 125er oder mit einer 1200er mit 100 km/h hinlegst, macht keinen Unterschied. Eine Protektorenweste läßt halt weite Bereiche deines Oberkörpers, insbesondere die Arme, ungeschützt. Wofür braucht man die Arme noch mal alles?

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Ist halt so, ich beobachte oft junge Leute, die sich ihre eigenen Verkehrsregeln gestalten, weil das halten an die bestehenden zu langweilig ist. Unsichere Fahrer gibt es sicherlich auch, Leute die sich im Straßenverkehr nicht wohl fühlen, aber gezwungen sind daran teilzunehmen, ob aus privaten oder beruflichen Gründen. Auf so etwas muß man gefaßt sein, und auch respektieren. Es kann halt nicht jeder ein Bilderbuchautofahrer sein.

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Sowohl Verleumdung als auch üble Nachrede sind beides Straftatbestände im StGB.

Ob Du das allerdings einen Strafantrag stellen kannst, das können wir nicht beurteilen. Aber da Du hier eine Frage posten kannst, wirst du das auch schon hinbekommen.

BTW: Es wird beides sehr oft mangels öffentlichem Interesse, und mit Verweis auf den Privatklageweg eingestellt.

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Zu 1:) Aufenthaltsbestimmungsrecht, also ja, dürfen sie.

Zu 2:) In Deutschland unterliegen alle Angestellten im Pflegebereich der Schweigepflicht. Ob das in der Schweiz ebenfalls so ist, weiß ich nicht zu 100%, kann es mir aber aus logischen Gründen sehr gut vorstellen.
Aber, es worden ja keine Namen genannt und die Person, um die es ging, war nicht mehr in der Einrichtung. Das war nur so eine Story, wie sie täglich in den Zeitungen steht oder im Fernsehen in den Nachrichten berichtet wird.

Falls ich kann, ich habe angst werde ich den namen dieser sehr schlechten und dazu überteurten wohngruppe hin schreiben.

Wo willst Du den Namen "hinschreiben"? Es gibt in Deutschland die Straftatbestände der üblen nachrede und der Verleumdung.

Gibt es keine übergeordnete Aufsichtsbehörde, welcher die Einrichtung unterstellt ist? Ich würde mich im Zweifelsfalle an die Kantonspolizei wenden.

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Was nützt es was wir glauben, wissen wirst Du es spätestens nach 90 Tagen. Sterben, oder deine Fahrerlaubnis verlieren wirst Du dadurch nicht, aber vielleicht um 30 Euro ärmer. Falls Du noch in der Probezeit bist, auch die verlängert sich nicht, erst wenn Du toleranzbereinigt 21 km/h zu schnell bist, verlängert sich diese.

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Tja, "Kugel" und "Kugel" ist ein großer Unterschied, zwischen Kaliber .17 und Kaliber .50 liegen Welten. Dann kommt es darauf an von wo darauf geschossen wurde, von vorne, von der Seite von schräg oben usw., also welche Komponenten durchschlagen wurden. Vergiss es, es sei denn Du willst dir das Ding als Kuriosum zu Hause hinstellen.

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Ducati ist der Ferrari unter den Motorrädern, entsprechend teuer sind Wartung und Unterhalt. Ob die "gut" sind, kann ich dir nicht beantworten, das liegt immer im Auge des Betrachters. Ich habe mich beim Kauf meiner Motorräder nie für Tests und Zahlen auf Papier interessiert. Ich mußte mich auf dem Motorad sicher aufgehoben fühen. Es bringt nichts die "testbeste" Maschine zu fahren, wenn man sich darauf unsicher und unbequem fühlt.

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Warum? Was sollten diese Dinger bringen? Jemanden durchlöchern kann man auch mit den heutigen Waffen viel effizienter, und mit weniger anfälligerer Technik. Noch dazu wäre eine Eigenschaft nicht vorhanden, nämlich die Eröffnung von Blutgefäßen und Schafffung von Wundkanälen. Solche würden durch einen Hochenergielaser gleich wieder verschweißt, und somit wäre ein schneller humaner Tod durch Blutverlust nicht möglich.

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Was könnte das sein? Darf ich weiterfahren oder was sollte ich am besten tun?

Ferndiagnosen sind unmöglich.

Das kann von einem beginnenden Motorschaden bis hin zu Unwucht in den Reifen alles sein. Dafür gibt es so kleine Unternehmen, bei denen man das Auto abstellen kann, und wo man sich, gegen ein Entgelt natürlich, um dein Auto kümmert und ggfs. repariert.

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Kommt darauf an, wie alt das Auto ist, ob noch Garantie besteht oder nicht. Gefährlich ist daran nichts, das ist lediglich eine Erinnerung das die Wartung fällig ist, die im Übrigen auch einen Ölwechsel beinhaltet, der deinige dürfte damit für die Katze gewesen sein. Was genau bei welchem Kilometerstand an Service gemacht wird, steht in deinem Bordhandbuch.

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Eine Dauerleihgabe wird vom Job Center als geldwerter Vorteil angesehen werden, und deswegen können die Leistungen gekürzt werden. Auf jeden Fall unbedingt einen schriftlichen Leihvertrag machen, sonst landet das Auto in der Verwertung. Leider sollte das geliehene Auto einen Wert von 7.500 Euro nicht überschreiten, besonders dann wenn es auf den ALG II Empfänger angemeldet werden sollte. Eine Schenkung in der Höhe von 180.000 Euro würde voll angerechnet, du müßtest das Auto verkaufen, und mit dem Erlös erst einmal deinen Lebensunterhalt bestreiten. Dabei rechnet dir das Job Center genau vor wiel lange der Erlös reichen muß.

Den Traum kannst Du also eigentlich begraben.

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Das ist ja nett, das Du den Zoll hier auf dich aufmerksam machst.

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Das stört mich nur, wenn das direkt in meiner Grundstückseinfahrt ist, oder sogar in meiner Garage, die auf meinem Privatgrundstück steht.

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https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

Dazu gibt es dort ausführliche Informationen.

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