Hey was passiert jetzt kann mir jemand helfen ?

Hallo Leute,

ich habe eine Bus und Bahnfahrkarte und war im Zug mit Freunden.

einer hatte seine Karte nicht womit ich mich aber nicht beschäftigt habe der Kontrolleur kam und alles sagten zu mir ich solle ihm die geben ich wollte das nicht da ich sowas grundsätzlich nie gemacht habe und nie mache ich bin auch noch nie schwarzgefahren habe an sich nichts jemals mit ,,illegalen‘‘ Sachen zutun gehabt.

alles guckten mich erwartungsvoll an und auch bisschen mit einem Druckmachenden Gesicht darauf hin hatte ich Angst das sie gemein zu mir werden könnten und gab sie ( ich wollte das wirklich nicht ich hatte so Angst ich weiß aber ich hätte trotzdem meine Angst durchbrechen sollen und meine ehrliche Meinung sagen sollen)

die Kontrolleure kamen und sahen natürlich meinen Namen wieder sie behielten die Bus Fahrkarten und tippten ca 7 min was ein also recht lange ohne mir was zu sagen bzw. was passiert ich fragte mehrmals was jetzt passiert und sie ignorierten mich . in dem

Moment zieht sich alles bei mir zusammen weil ich nie mit sowas zutun hatte. Sie sagten nach der Zeit dann das sie meine Daten aufgenommen haben allerdings nicht seine ich bekam ein Strafzettel mit 60€ (nur ich) ich fragte mehrmals nach was jetzt passieren würde und sie meinten soe mussten Betrug etc. eintragen was jetzt passiert können sie nicht sagen.

meine Frage also hatte das jemand oder weiß jemand was jetzt passiert ich mache mir sehr Sorgen weil ich niemals was rechtliches falsches gemacht habe ich heule schon seid Stunden durch weil ich so enttäuscht von mir selber bin das ich so sehr Angst hatte was zu sagen und mich nicht für mich eingesetzt habe.

den Kontakt habe ich heute noch mit denen abgebrochen da ich mich bei echten Freunden nicht gezwungen fühlen muss was zu machen das ich nicht will.

liebe Grüße und danke schobmal im Voraus

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Beihilfe zum Betrug und Erschleichen von Leistungen. Wenn das zur Anzeige kommt, Jugendstrafe fettes Sozialstundenkonto und evt. eine Geldauflage zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
Herzlichen Glückwunsch, eigentlich hattest Du den richtigen Gedanken ja schon gefaßt, deine Fahrkahrte nicht zum Mißbrauch weiterzugeben.
Zivlirechtlich kann ein Hausverbot für alle Liegenschaften und Bevörderungsmittel des Betriebers ausgesprochen werden. Das heißt dann ganz einfach, Du darfs keine Haltestelle mehr betreten, und auch keinen Bus/Bahn/Straßenbahn, und was sonst vom Betrieber angboten wird, mehr benutzen.

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Tut mir leid, aber deine Einlassung liegt leider außerhalb jeder Bedürfnisfähigkeit.

Was Du für Vorraussetzungen mitbringen mußt, um legal erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen zu dürfen, wurde dir ja schon sehr genau mit Quellenangaben im WaffG vermittelt.

Wenn Du also nicht gerade in Österreich oder der Schweiz lebst, mußt Du zwingend deine Einstellung zum Waffenbesitz ändern.

Was vergessen wirde, dir zu erklären, selbst wenn Du den langen steinigen Weg als Jäger oder Sportschütze beschreitest, mit dem Erwerb der ersten Waffe ist dein Bedürfnis nicht erfüllt. Du muß der Erlaubnisbehörde nach Aufforderung nachweisen, das Du weiterhin dein gewähltes Hobby ausübst, und somit die Waffen auch weiterhin benötigst (Nennt sich Bedürfniswiederholungsprüfung).
Kannst Du das nicht bist Du WBK und Jagdschein wieder schneller los, als Du sie bekommen hast.
Das Gleiche passiert, wenn Du dich längere Zeit beim Verein nicht zum Trainig sehen läßt, denn dann muß auch dieser davon ausgehen, das Du dein Bedürfnis nicht fortführen willst.
Wenn der Verein kulant ist, schreibt man dich an, und fragt warum Du nicht mehr zum Training erscheinst. Das ist aber kein Muß, Du bist selbst verantwortlich für deinen Kram.
Nach drei Monaten Ausbleiben muß der Vorstand tätig werden, und das deiner Erlaubnisbehörde melden. Sonst kann auch dort die Zuverlässigkeit des Vereines in Frage gestellt werden, und dem Verein geht es dann selber an den Kragen.
Du trägst also nicht nur für dich und deine Waffen die Verantwortung, sondern auch für alle deine Mitglieder im Verein. Wer sich auf sowas nicht einlassen will, C'est la vie, solche Leute benötigen wir nicht.

Das Gleiche gilt sinngemäß für den Jagdschein. Übst Du die Jagd nicht aus, hast Du kein Bedürfnis, und Jagdschein und WBK sind weg, die Waffen selbstredend natürlich auch.

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Du kannst keine Anzeige erstatten, lediglich einen Strafantrag stellen.

Anzeige erstattet die Polizei nach Kenntnisnahme einer Straftat auf Grund, wie in deinem Fall, einer Zeugenaussage, oder durch eigene Erkenntnisse/Ermittlungen.

Goolgle mal "Antragsdelikt" und "Offizialdelikt".

Aber grundsätzlich ist vor Ort immer besser, falls Nachfragen zu Einzelheiten bestehen. Ausserdem kann der aufnehmende Beamte anhand von Reaktion und Einlassung der Person schon sehen, ob an der Sache was dran ist, oder nicht.

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Du verwechselst eine Zeugenaussage mit einem Beschuldigtenverhör. Und selbst dabei gibt es da mit dem von Zigarettenrauch durchfluteten, dunklen Raum mit einer Schreibtischlampe, die dir ins Gesicht leuchtet, nicht.

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Fahren dürftest Du den mit dem A1, allerding muß der Roller dann als Leichtkraftrad abgenommen und zugelassen/versichert werden. Das bedeutet u.A. alle zwei Jahre zum TÜV und "großes Nummernschild". Zum Tuning gehören auch die Bremsen, und da dürfte bei den meisten Fahrzeugen der Hase im Pfeffer liegen. Diese sind nämlich für die Mehrleistung des Motors gar nicht ausgelegt.

Mögliche Verstöße wären, § 6 Pflichtversicherungsgesetz, STRAFTATBESTAND, Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Knast.

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Ja

Damit Du nicht eine unrihige nacht verbringst:

Man nennt das auch Zoophilie

2013 ist das Tierschutzgesetz dahingehend ergänzend geändert worden, wobei Zoophilie ein Straftatbestand wurde, § 3 Satz 1 Nr .13 TierSchG. Der § 17, Tierquälerei, zieht nämlich erst, wenn längeranhaltende und wiederholende Leiden/Schmerzen des Tieres durch sexuelle Handlungen entstehen.

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Ich würde das eher als Hinweis für die "echten" Ermittler werten, so wie seinerseits damals die Briefe von "Jack the Ripper" an Scotland Yard.

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Nein

Ob eine Bleidigung strafrechtlich relevant ist, kommt immer darauf an, in welchem Zusammenhang, an welchem Ort und zu welchem Zweck sie ausgesprochen wird. Ichkann zu meinem besten Freund in scherzhafter Weise Du "A...loch" sagen, und der lacht darüber dann herzhaft.
Wenn ich meinen Chef aber in gleicher Art und Weise so bezeichne, glaube ich kaum das er darüber lachen wird, denn er wird das als Ehrverletzung ansehen. Sollten das dann auch noch andere Personen mitbekommen, und ich das sogar beabsichtigt haben, würde ihn das in seinem Ansehen verletzen, und herabwürdigend wirken. Das wäre dann strafrechtlich relevant.

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Um welches Fahrzeug handelt es sich denn? Es gibt beliebte Autos aus dem VAG - Konzern aus den Baujahren 2008 bis 2012, die gerne von jetzt auf gleich anfangen Öl wie Treibstoff zu verbrennen. Davon betroffen sind die 1,8l und 2,0 l Tsfi uns Tsi-Ottomotoren.
Welche Möglichkeiten zur Ölstandskontrolle hast Du? Peilstab oder nur elektronische Anzeige?

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Was glaubst Du, warum ein originaler DPF um die 2.000 Euro kostet? Vielleicht weil Platin, Rhodium und Palladium auf dem Keramikmonoliten aufgebracht sind?

Und Du glaubst das dieser DPF für 10 % vom Originalpreis genau so gut funktioniert wie einer vom Erstausrüster? Man darf ja noch träumen, nicht wahr?

Laß die Finger von dem Schrott.

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Bei der HU/AU sollte das besser nicht drauf sein. Wenn Du an einem Unfall beteiligt bist, dessen Nichtvermeidung auf dieses Zubehör zurückzuführen ist, bist Du bei der Haftung mit dabei. Am besten nur geprüfte Bezüge verwenden, also TEMU und Aliexpress scheiden da als Bezugsquelle schon mal direkt aus.

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Das Öl ist da eher zweitrangig, der treibstoff ist da schon viel interessanter, ich würde bei den Fahrtstrecken weder E10 noch E5 tanken. Der Bioanteil im Sprit verbrennt zu Asche, und bei Kurzstrecken wird dieser Dreck ganz hervorragend über das AGR-Ventil in den Ausaugtrakt geblasen, wo er sich zu einer schicken dicken Aschekruste ansammelt. Man spricht von Verkokung.

Weil solche Rußablagerungen sich natürlich auch im Motoröl ansammeln, ist ein häufiger Ölwechsel ratsam.

https://mku-autoteile.de/verkokungen-ansaugbruecke/

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Hallo leider ist mir ein schwerer Fehler passiert und ich habe meine Miete falsch berechnet.Wäre auch alles nicht schlimm hätte er mir nicht 1,5 Jahre zugesehen dabei.

Wer ist "er"?

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Nachteil: Betriebserlaubnis erlischt

Weiterer Nachteil: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

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Ja

Theoretisch ist das möglich, insbesondere wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an den erforderlichen Kenntnissen und den Fähigkeiten hat, am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Sogar eine Wiederholung der Theorieprüfung ist möglich, um den Kenntnisstand zu überprüfen.
Also immer schön den Rücken sauber halten und niemandem erzählen das man die ein oder andere Stunde "geschwänzt" hat.
Ach ja, das kann im Übrigen dem Fahrlehrer dann die Lizenz kosten, weil er muß ja per Unterschrift bestätigen, das Du an allen erforderlichen Theroiestunden teilgenommen hast.

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Ein Spiel anklagen kann man sowieso nicht. Da wird sich der Staatsanwalt mangels natürlicher Person die Zähne dran ausbeißen.

Was Du meinst hat mit Urheberrecht zu tun, und das ist Zivilrecht, da kann man höchstens jemanden Anderen verklagen. Inwieweit dein Spiel evtl. in einem gewissen %-Satz ein Plagiat eines bereits existierenden sein könnte, das muß dann vor Gericht entschieden werden. Mit so etwas mußt Du rechnen, Neider, die selber Spiele entwickeln und Ähnlichkeiten zu deinem sehen, und dann ihr Recht daran einfordern.

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Du darfst sogar mit einem echten Nachtsichtgerät herumlaufen. Was Du vielleicht mal irgendwo aufgeschnappt hast, was verboten ist, sind NachZIELgeräte, also Nachtsichtgeräte in Verbindung mit einer Zieleinrichtung und Monatgemöglichkeit für eine Schusswaffe.

Obwohl für Jäger das durchaus sinnvoll sein kann und zur zeit diskutiert wird diese Geräte für bestimmte Bejagungen zuzulassen.

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Du versuchst die Fragen auswendig zu lernen, das geht aber nur noch bei einem geringen Bruchteil. Die meisten Fragen sind Verständnisfragen. Du mußt also schauen, warum Du bestimmte Fragen falsch beantwortest, und das dann einfach nachvollziehen. Nur mit genügend Hintergrundwissen kann man heute noch eine Theorieprüfung für eine Fahrerlaubnis bestehen.

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Schwarzer Rauch bedeutet Überfettung des Gemisches. Der spritzt deutlich mehr Kraftstoff ein, als er verbrennen kann. Meist liegt das an einer nachtropfenden Einspritzdüse. Darf ich fragen woher Du die Injektoren hast?

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