Führerschein abgeben. Abgaezeitraum nicht erreicht. Erneut geblitzt. Was erwartet mich?

2 Antworten

Das Bußgeld für den erneuten Verstoß kann ggf. aufgrund des vorangegangenen Verstoßes angemessen erhöht werden.

Ein erneutes Fahrverbot ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Die Bußgeldstelle kann allerdings nach eigenem Ermessen ein Fahrverbot erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles das erfordern. Ob das in diesem Fall so ist, kann ich nicht beurteilen. Mein Bauchgefühl sagt eher nein.

Bußgeld und Punkt in Flensburg.

Und vermutlich Verlängerung des Fahrverbots. Ist in deinem Fall aber sehr individuell.