Ist der Blitzer gültig?
Hallo Freunde,
es kam ein Blitzer bloß wissen wir nicht wer es war.
Das Blitzer Foto ist nur 1/4 sichtbar (siehe bild).
Ist das ein Druckfehler, es wurde auch ein Fragebogen zugesandt.
Wieso möchten Sie wissen wer das genau war, wie sollte ich vor gehen?
4 Antworten
Das Blitzer Foto ist nur 1/4 sichtbar (siehe bild).
Dann wendet euch an die Behörde, die haben die vollständigen Bilder vorliegen. Ggf. reicht es auch schon, die Möglichkeit der Onlineeinsichtnahme (s.u. auf dem Schreiben) zu nutzen.
Wieso möchten Sie wissen wer das genau war, wie sollte ich vor gehen?
Wenn die 50 € Verwarngeld binnen einer Woche bezahlt werden, ist der Behörde vollkommen egal, wer gefahren ist. Das steht dort auch.
Erste Seite, 4. Absatz, direkt über dem zweiten Knick. Da, wo auch die Höhe des Verwarngeldes steht.
Weil wohl laut Bild die Person nicht zum Halter paßt, was Geschlecht, Alter oder sonstwas anders sind
dumzahlst entweder oder gibst den wahren Fahrer an. Die zwei Optionen hast bzw eigentlich drei: „keine Ahnung wer gefahren ist“, kannst mit durch kommen oder nicht, sollte das aber öfter vorkommen in Zukunft, dann wirst irgendwann verpflichtet werden ein fahrtenbuch zu führen
Wieso möchten Sie wissen wer das genau war
Weil das Busgeld dem Fahrer des Wagens gilt. Nicht dem Halter. Sie aber eben vom kennzeichen aus her nur den halter ermitteln können.
Wenn also an dem tag zum beispiel dein Kumpel das auto gefahren ist. Dann kannste den in dem Anhörungsbogen angeben und sagen: das auf dem bild ist mein Kumpel gewesen. der ist zu der zeit mit meinem auto gefahren.
Und dann kriegt er den bescheid zugesand.
Wenn das Bild nicht erkennbar drauf ist. Vermute ich mal das man ge gute chanche hat disen bescheid anzufechten. Dazu ists aber wenn dann sinnvoll sich mit jemanden zusammenzusetzen der sich damit auskennt. Gibts ja entsprechende diensleistungen dafür. bzw. eben anwälte.
Wenn dir dir sicher bist das es irgendwer von der Familie war etc. Dann ist das einfachste ggf. schlichtweg die 50€ zu zahlen und gut ists. Gibt ja keine weiteren nachteile mehr. Und das ggf. dann intern zu klären.
...wenn auf dem Bild zumindest das Kennzeichen vollständig sichtbar ist und es sich um Deines/Eures handelt, zahlen und fröhlich sein, ggf. das Geld vom "Täter" (Du solltest eigentlich wissen, wer dafür in Frage kommt...als Halter bist Du ja auch dafür verantwortlich, dass alle, die das Fahrzeug benutzen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen) zurückholen. Kommen mehrere Personen in Frage, eben das Fahrzeug nicht mehr verleihen, bis sich ein Schuldiger findet...so viel Ehrlichkeit würde ich vom infrage kommenden Personenkreis erwarten und voraussetzen...
Stimmt das Kennzeichen nicht überein, natürlich Widerspruch einlegen.
Danke :)