Gesicht auf Blitzerfoto verdeckt, Einspruch?

5 Antworten

Zudem steht folgendes in dem Zeugenfragebogen:
"Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht."

Das bedeutet, dass du den tatsächlichen Fahrer benennen musst. Bitte aber nicht wahrheitswidrig irgendwelche andere Personen als Fahrer angeben - damit machst du aus einer banalen Ordnungswidrigkeit eine Straftat mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren (§ 164 StGB). Wenn du selbst gefahren bist, verweigerst du die Aussage unter Berufung auf § 52 / § 55 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG-

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Wenn es stimmt, bezahle die Strafe oder sitze sie ab, wenn nicht, kannste ja denen den Fahrer mitteilen.

Zudem kennt ja das Ding zwischen den Ohren die Folgen, hat rasen angesagt, und möge somit jetzt zu der Anordnung auch stehen und nicht rumzicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

frauhooolle 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 19:58

Das ist vollkommen richtig. Wer nicht hören will, muss fühlen... das Leben geht weiter.

Dann musst du natürlich den bestimmen, der gefahren ist.


frauhooolle 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 20:01

Stimmt, danke.

Gleich 2x in so einem kurzen Zeitraum. Da habe ich ein sehr ungutes Gefühl.

Habe ich auch bei dem Gedanken, daß solche Leute noch unterwegs sind. Zahle, gib den Lappen ab und versuche was draus zu lernen.


frauhooolle 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 20:01

Danke.

Du könntest in dem Fall behaupten, dass eine fiktive Person die Übertretung begangen hat. Danach ist im allgemeinen Ruhe.