Gesicht auf Blitzerfoto verdeckt, Einspruch?
Moin!
Mir wird vorgeworfen, Außerorts 38 km/h (108 statt 70) zu schnell gefahren zu sein. Beweismittel ist ein Foto von einem mobilen Blitzer. Auf dem Foto ist das Gesicht allerdings durch Duftbäume am Innenspiegel größtenteils verdeckt. Das Blitzerfoto entstand in einem anderen Bundesland.
Zudem steht folgendes in dem Zeugenfragebogen:
"Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht."
Außerdem muss ich nächsten Monat genau wegen so einem Fall (43 km/h zu schnell in 70er Zone) meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Ein saftiges Bußgeld musste ich dafür auch schon zahlen und 2 Punkte habe ich dadurch kassiert.
Gleich 2x in so einem kurzen Zeitraum. Da habe ich ein sehr ungutes Gefühl.
Nun zu meinen Fragen: meint ihr, ich kann Einspruch erheben, da das Gesicht nicht erkennbar ist? Wie gehe ich hier am besten vor? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?
Und ja, ich weiß, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten ist dumm und gefährlich. Ich bitte daher um sachliche und ehrliche Antworten.
5 Antworten
Zudem steht folgendes in dem Zeugenfragebogen:
"Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht."
Das bedeutet, dass du den tatsächlichen Fahrer benennen musst. Bitte aber nicht wahrheitswidrig irgendwelche andere Personen als Fahrer angeben - damit machst du aus einer banalen Ordnungswidrigkeit eine Straftat mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren (§ 164 StGB). Wenn du selbst gefahren bist, verweigerst du die Aussage unter Berufung auf § 52 / § 55 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG-
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Wenn es stimmt, bezahle die Strafe oder sitze sie ab, wenn nicht, kannste ja denen den Fahrer mitteilen.
Zudem kennt ja das Ding zwischen den Ohren die Folgen, hat rasen angesagt, und möge somit jetzt zu der Anordnung auch stehen und nicht rumzicken.
Das ist vollkommen richtig. Wer nicht hören will, muss fühlen... das Leben geht weiter.
Dann musst du natürlich den bestimmen, der gefahren ist.
Gleich 2x in so einem kurzen Zeitraum. Da habe ich ein sehr ungutes Gefühl.
Habe ich auch bei dem Gedanken, daß solche Leute noch unterwegs sind. Zahle, gib den Lappen ab und versuche was draus zu lernen.
Du könntest in dem Fall behaupten, dass eine fiktive Person die Übertretung begangen hat. Danach ist im allgemeinen Ruhe.