Person auf Blitzerfoto nicht erkannt?

3 Antworten

Ich gehe davon aus, dass das kein Bußgeldbescheid, sondern ein Anhörungsbogen ist. Der kann nicht ungültig werden.

Sollte es sich doch um einen Bußgeldbescheid handeln, wird aber auch der nicht ungültig. Man müsste Einspruch einlegen, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Die Originalfotos sind übrigens in der Regel deutlich schärfer als die im Anhörungsbogen.

Sollte der Fahrer am Ende nicht ermittelt werden können, könnte auf den Halter, je nach Verstoß, ein kostenpflichtiges Fahrtenbuch zukommen.

Es ist vollkommen egal, ob der Fahrer nun erkennbar ist oder nicht. Die Bussgeldstelle hält sich ohnehin an den Halter und der hat ja auch die Post bekommen.

Entweder gibt der Fahrzeughalter in der Anhörung den Namen des Fahrers an oder er bekommt selber das dann fällige Bussgeld und was sonst noch dazugehört, wie Punkte etc..

Und wie hier bereits geschrieben wurde, das Originalfoto ist weitaus genauer und der Fahrer ist klarer erkennbar.

Ist das gerade Dein Versuch, Dich feige aus der Verantwortung zu stehlen? Denn das bist doch wahrscheinlich Du, der da auf dem Foto zu sehen ist.

Das ist ein einwandfrei zu identifizierender Fahrer. Das Original ist um Welten besser. Geht es denn nur um ein Bußgeld oder sind wir im Punktebereich?