Bußgeldbescheid – die neusten Beiträge

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Guten Tag,

ich hab gestern Post bekommen – eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Geht darum, dass ich zu schnell gefahren bin. Im Affekt hab ich online direkt die Haken bei „Ich war der Fahrzeugführer“ und „Ich gebe die Tat zu“ gesetzt, weil ich dachte, ich zahl das einfach und dann ist Ruhe.

Später hab ich aber doch meinen Anwalt gefragt, weil ich mir unsicher war, was da jetzt wirklich auf mich zukommt – vor allem, weil überall im Internet was anderes steht. Er hat mir dann erklärt, welche Konsequenzen das haben kann, und da ich noch in der Probezeit bin, will ich mir den Stress lieber sparen.

Mein Anwalt meinte natürlich, ich soll da gar nicht erst drauf reagieren, damit er sich drum kümmern kann. Blöd nur, dass ich das schon gemacht hatte – und ihm das bisher noch nicht gesagt hab. Das klär ich aber am Montag mit ihm.

Nachdem ich mit ihm gesprochen hatte, hab ich das Online-Formular nochmal ausgefüllt und diesmal „Ich gebe die Tat nicht zu“ angekreuzt. Ob das jetzt besser war, keine Ahnung.

Jetzt frag ich mich: Hat das irgendwelche Konsequenzen? Haben die nur die letzte Version von meiner Aussage oder sehen die auch die erste – oder zumindest, dass ich das nochmal geändert hab?

Und kann es vielleicht ein Vorteil sein, dass ich in beiden Fällen keine Angaben zu meiner Person gemacht hab?

Es geht wahrscheinlich darum, dass meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird, ich ein Fahrverbot auf Bewährung für 12 Monate bekomme und ein Aufbauseminar machen muss.

Mein Anwalt meint aber, dass es gute Chancen gibt, das anzufechten – vor allem, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass ich das in diesem Ausmaß auf keinen Fall begangen habe.

Anhörung, Aufbauseminar, Blitzer, Probezeit, Straßenverkehrsordnung, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Probezeitverlängerung

Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

Auto, Verkehrsunfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Gericht, Ampel, Autoführerschein, Blitzer, Bußgeldkatalog, bußgeldverfahren, Fahrschule, Flensburg, Führerscheinentzug, Polizeikontrolle, Probezeit, punkte in flensburg, rotlichtverstoß, Strafe, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, rotlichtblitzer

Bußgeld trotz Mängelkarte?

Hallo, geht um einen Fall von 2022 der jetzt wieder zum Vorschein getreten ist. Und zwar bin ich damals in eine Kontrolle gekommen. Das ganze Auto wurde untersucht und am Ende hab ich eine Mängelkarte bekommen. Tatbestand war damals "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt"

Dekra hat behauptet das Auto wäre zu tief obwohl die Höhe des Fahrwerks mit der eingetragenen Höhe im Fahrzeugschein übereingestimmt hat. Die Bemerkung dazu war "Das Fahrzeug war so tiefer gelegt, dass die Bodenfreiheit an der Auspuffanlage lediglich 4,5cm betrug"

Bin dann zu meiner Werkstatt des Vertrauens wo ich das auto damals auch vom Tüv abnehmen hab lassen. Auto angeschaut und hat sich rausgestellt, dass eine Auspuffschelle durchgerostet war, was bei einem Auto aus dem Baujahr 1988 glaube ich auch mal sein darf.

Jetzt die Frage. Die Polizei sagt mein Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr weil diese aufgrund der nicht vorhandenen Bodenfreiheit erloschen ist und diese nicht vorhandene Bodenfreiheit stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar. Wieso darf ich dann mit einem den Verkehr gefährdenden Auto einfach weiter fahren und habe 14 Tage lang Zeit die Mängel zu beheben? 14 Tage in denen das Auto weiterhin eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt.

Und am ende bekomme ich noch 90€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg reingedrückt? Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Kann mir das eventuell jemand erläutern wieso ich erst nur eine Mängelkarte bekomme und weiter fahren darf und ich nicht direkt stillgelegt wurde, wenn das Auto ja scheinbar so eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt?

Bei einem anderen Fall und einem anderen Auto z.B. war der Auspuff zu Laut - was meiner Meinung nach eine weniger Große Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt - wurde das Auto nämlich Stillgelegt, da auch die Betriebserlaubnis erloschen war. Hier habe ich jedoch aber keinen Punkt bekommen und auch nur ein Bußgeld von 50€ für Fahren ohne Betriebserlaubnis und noch ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung.

Auto, Polizei, Bußgeld, Dekra, TÜV, Betriebserlaubnis, Bußgeldbescheid, Mängelkarte

Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil... 49%
Ich finde die Änderung nicht gut, da... 41%
Andere Meinung und zwar... 9%
Köln, Politik, Recht, Bußgeld, Gesetz, Bahn, Armut, Anzeige, Bus, Fahrkarte, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Gesellschaft, haftstrafe, Justiz, Kriminalität, ÖPNV, Schwarzfahren, Strafanzeige, Strafe, Zug, Nordrhein-Westfalen, öffentliche Verkehrsmittel, Bußgeldbescheid, Gefängnisstrafen, Meinung des Tages

Blitzer falsch gemessen was tun?

Hallo ich wurde vor ca 2 Wochen geblitzt an einer wirklich ekelhaften ecke…

ich habe das 30er Schild in einen für mich unbekannten Ort übersehen, die Strasse sah aus wie eine 50er Zone und ging bergab in eine Kurve. Gerade als ich die Geschwindigkeit anpassen wollte knippste das Teil, sofort schaute ich auf den Tacho der 53 zeigte… meine Freundin bestätigte mir die selbe Geschwindigkeit. Nun kurz darauf rechneten wir aus was auf mich zukommen könnte. Ich bin noch in der Probezeit bis eigentlich August… ab 21 kmh gibt es ein Punkt, die Probezeit wird verlängert, Aufbauseminar Usw…

ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass ich nochmal Glück gehabt hatte, Mit Toleranzabzug und tachonungenauigkeit (bei mir ca 2kmh) sollte ich unter 20kmh gewesen sein. Tja, heute kam dann ein Zettel wo ich Stellung nehmen soll. Ganze 25 kmh zuviel mit Tolenranzabzug…. Das kann auf keinen Fall sein.
ich bin jz während der 2 jahre das dritte mal geblitzt worden, jedes mal war es einbisschen weniger, aber zuviel kann einfach nicht sein!!!

ich weiss nicht was ich tun soll.
ich muss jeden Tag auto fahren und mache eine Ausbildung zum kfz- mechatroniker.

ich kann mir kein Aufbauseminar leisten. Das Bussgeld kriege ich grad noch zusammengekratzt. Und die Probezeitverlängerung passt mir so garnicht weil ich echt mega aufgepasst hab 2 Jahre lang!

was kann ich tun? Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Und wenn ja, ist sowas ohne Anwalt möglich? Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

vielen dank für hilfreiche Nachichten!!

lg

Führerschein, Anwaltskosten, Blitzer, Bußgeldkatalog, bußgeldverfahren, juristisch, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldbescheid

Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldbescheid, Führerscheinstelle

Würdet ihr diesen Strafzettel auch anfechten?

Ich habe ein Verwarnungsgeld wegen Falschparkens erhalten (55€) und ich sehe dieses nicht wirklich ein. Ich parkte auf einem sogenannten „Carsharing Parkplatz“. Normalerweise sind diese gut gekennzeichnet, indem auf dem Boden das Zeichen steht oder ein Hinweis. Oder vor bzw. an dem Parkplatz direkt steht ein solches Schild (Hinweis). In meinem Fall war es so gewesen (Bild angehangen), dass ich aus der angegeben Pfeilrichtung kam. Links an der Straße waren alles Parkplätze. Früher gab es die CS Parkplätze nicht davon mal abgesehen. In jedem Fall parkte ich auf Parkplatz mit „X“ gekennzeichnet. Der Hinweis, das das ein CS PP ist stand ganz vorn. Aber eben nur in die Richtung aus der ich nicht kam. Links von meinem Parkplatz stand nur nochmal ein Hinweis auf Parkplätze. Ich finde das ist eine dreiste Abzocke, weil man ja nicht vor bis zu diesem falsch herum stehenden Schild  (aus meiner Sicht) läuft. Die von ganz hinten laufen ja auch nicht davor. Das sind ja circa 200 Meter bis hinter. Die Parkplätze als solche sahen 1:1 aus wie alle anderen auch. Ich habe die Lücke gesehen, bin rückwärts rein und in die Richtung gelaufen aus der ich kam. Ich hab das Schild nicht gesehen schlicht weg. Als ich es gegoogled habe war es viel eindeutiger. Da stand eben was auf dem Parkplatz oder direkt davor ein Schild. Früher waren das normale Parkplätze… ist echt dreist. Die neben mir hat es auch erwischt allesamt. Würdet ihr einen Einspruch riskieren (28.50€ mehr wenn es scheitert).

Bild zum Beitrag
Bußgeld, carsharing, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Bußgeldbescheid

Auto wegen leerer Autobatterie angelassen. Bußgeldverfahren?

Hallo,

folgende Situation:
ich habe mein Auto 5min vorher überbrücken lassen. Bin dann zur Bäckerei gefahren und habe kurz mein Auto angelassen da ich es vermeiden wollte, mein Auto wieder überbrücken zu lassen und ich dringend zu dem Haus meiner Mutter fahren musste weil meine Mutter und mein Bruder Corona hatten und es denen echt schlecht ging, um dann dem Hund rauszugehen, Essen für sie zu kaufen etc.. (15km fahrt).

Ein Mann hat sich mit einem anderen Mann im Auto unterhalten. Ich parkte vor diesen und lies mein Auto laufen und lief zur Bäckerei. Daraufhin schrie er sehr unfreundlich warum ich mein Auto laufen lies. Ich wollte daraufhin weiter in die Bäckerei laufen und er ging an mein Auto und öffnete die Beifahrertür. (Auf dem Weg zu meinem Autoschlüssel von dort aus). Ich stieß den besagten Herrn danach leicht von meiner Autotür sodass ich diese schließen konnte und fuhr das Auto auf den Parkplatz des daneben stehenden Hotels.

Jetzt hab ich ein Bußgeldverfahren. Laut § 30 Absatz 1 ist es bei der Benutzung des Fahrzeuges verboten, unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen zu erzeugen. Es ist auch verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.

Hat der Paragraph da überhaupt bestand? Der Motor meines Fahrzeuges lief ja nicht ohne Grund.

Und hat sich der Herr nicht selbst strafbar gemacht, da er an mein Fahrzeug ging?

Bitte nur Sachliche Antworten, bin selbst ein Freund der Umwelt ;)

Auto, Recht, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad

Bußgeld wegen E-Scooter?

Habe jetzt meinen Brief bekommen. Bin vor 37 Tagen mit nem Kollegen zu zweit auf nem E Roller gefahren. Er Fahrer ich hinten drauf. Dann kamen die Bullen von hinten und haben uns angehalten. Mein Freund ist weggerannt da er auch etwas intus hatte. Die sind dem hinterher gefahren weil die bestimmt dachten das die jetzt ihren größten Drogenfund ihrer Karriere machen. Naja egal. Dann sind die dem halt hinterher und ich bin mit dem Roller weitergelaufen. Da ich nicht gefahren bin hatte ich ja auch nichts zu befürchten.

Bin dann kurz auf den Roller gestiegen 10m gefahren und wieder weitergelaufen weil ich durch so sand durch musste. Hab dann den Roller genommen und getragen. Dann kommt die Polizei von hinten angefahren. So, nur einer von denen war im Auto. Er kommt direkt raus sagt Alkoholtest. Ich frag den warum?

Weil in dem Moment wo ich ganz kurz gefahren bin war er nicht mal da, er hat nicht mal gesehen das ich gefahren bin und da bin ich mir sowas von sicher. Er hat nur gesehen das der Roller an war. Dann kam dem sein anderer Kollege und die meinten die nehmen mich jetzt mit. Auf der Wache gepustet und 0,34mg/l. Heute kam der Brief 528€! Auf dem Brief ist ein Kennzeichen was aber garnicht stimmen kann. Wir sind mit Bolt und nicht Tier gefahren. Ich habe heute das Kennzeichen bei Bolt angefragt. Hoffe das ich da was von denen bekomme.

Also was kann ich jetzt machen? Bin 18 hab meines Wissens kein Rechtsschutz und will Widerspruch einlegen. Zur „Tatzeit“ war ich 17.

Habe auch ein einmonatiges Fahrverbot (habe noch keinen Führerschein angefangen, das ist auch mein kleinstes Problem).

E-Scooter, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad

Vorwurf Handy am steuer?

Hallo Leute,

ich wurde vor ca einer Stunde von der Polizei angehalten.
vorweg: ich bin zwei mal an einem mobilen Blitzerfahrzeug vorbei gefahren. Da hatte ich dann meine Taschenlampe, die ich immer im Fahrzeug mit dabei habe, benutzt. So hatte ich mit der Lampe zum Blitzerfahrzeug geleuchtet. Da ich bisher schon einige Male andere Fahrer gewarnt habe vor mobilen Blitzern (die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht), haben die mich auf den Kicker, da ich mehrmals so Fahrer mit Handzeichen gewarnt habe.

Nun, als ich dann das 3. mal vorbei fuhr, weil direkt in der Nähe ich wohne (war ca 20 min nachdem ich das 1. und 2. mal an dem Blitzerfahrzeug) habe ich schon von weitem einen Streifenwagen gesehen, wo ich auch nur erahnen konnte dass er mich anhalten wird, er schaltete anschließend Blaulicht an und forderte mich zum anhalten auf. Das habe ich getan und der Polizist verlange von mir Führerschein und fahrzeugschein.

als er nach gefühlt 5 min aus dem Streifenwagen wieder rauskam, sagte er mir dass ich eine Anzeige erhalte wegen benutzen eines Handys am Steuer. Obwohl das ja nicht stimmt, sondern ich eindeutig meine Taschenlampe benutzt habe.

kurzgefasst: das Ordnungsamt ruft die Polizei an weil ich mit der taschenlampe auf das Blitzerfahrzeug geleuchtet habe.
es ist eindeutig zu merken und erkennen, dass ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.

Wie läuft das jetzt ab? Bekomm ich nun eine Strafe oder nicht? Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen. Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?

wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten!

Handy, Polizei, Recht, Blitzer, Ordnungsamt, Polizeikontrolle, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer, Auto und Motorrad

Bußgeld zu hoch?

Meine Mama hat im Februar Laub zusammen gefegt, weil alle unsere Nachbarn nichts machen... auch wenn der Laub meterhoch steht. Sie hatte schon vier Tage lang Laub zusammengefegt und abgetütet und am fünften Tag war nur noch ein kleines Stück Laub übrig. Und da dachte sie sich, dass sie das mit einem kleinen kontrollierten Feuer beseitigt. Sofort kam aber der Ordnungsamt mit Schlagstöcken nach ungefähr fünf Minuten und hat Bilder gemacht. Die haben meiner Mama mit dem ersten Auftreten schon zu große Angst bereitet, dass sie keine vernünftige Aussage tätigen konnte. Und heute kam ein gelber Brief an und da steht sie müsse 330 Euro zahlen. Obwohl der Laub gerade mal eine Eimergröße einnahm und es ein kleiner kontrollierter Feuer und weit weg von irgendwelchen Gebäuden oder Büschen war. Ich meine das Ordnungsamt hat sogar ein Bild gemacht und das Feuer konnte meine Mom sofort löschen.

Ist es gerechtfertigt? Wir sind echt traurig, weil wenn meine Mama unsere Nachbarschaft nicht immer sauber halten würde könnte niemand hier rum parken wie Sie wollen. Und dass sie dann auf diese Art uns Weise behandelt wird ist echt demotivierend. Was würde denn passieren, wenn man Einspruch einlegt? wir wollen jetzt nicht auch unnötig auch mehr bezahlen müssen. Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn die meiner Mom auch immer sehr dankbar sind, dass sie sich für sowas einsetzt. Ab und zu nimmt sie auch die Müllgreifzange und säubert die Spielplätze in der Nähe. Und jetzt hat sie sich geschworen das nie wieder zu machen.

Edit: An alle die hier meinen Ordnungsämter haben keine Schlagstöcker. Das ist eine echt schöne Anmerkung. Hilft hier aber auch nicht weiter. Und in meiner Stadt hat das Ordnungsamt Schlagstöcker. Muss ja nicht immer alles nach euch gehen. Hier der Artikel dazu https://kommunal.de/dortmund-schlagstoecke-ordnungsamt

Recht, Laub, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid

Bußgeld verheimlichung?

Also es geht um meine Schule..

Ich war halt mal 7 Tage unenschuldigt zuhause, hab einen Brief bekommen und dort drin stand, das ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zeit habe, die Entschuldigungen bzw. eine Äußerung abzugeben, ansonsten muss ich bezahlen.. Das haben wir getan, meine Mutter hat die 7 Tage per Atest bei der Schulsekretärin abgegeben. Ich habe meinen Lehrer daraufhin gefragt, ob die Entschuldigungen angekommen sind, er antwortete daraufhin ja. des war alles geklart.

Und dann heute nach 5 Monaten, bekomme ich ein Brief, wo drin steht, ich hätte mich nie geäußert. Da denk ich mir einfach WTF, was soll der Scheiß? Jetzt soll ich 102€ zahlen, das Geld spielt keine Rolle, ist nicht sehr viel verlangt, jedoch kann ich so eine Frechheit nicht leiden. Ich denke das die Lehrer die Beweise in den Müll geworfen und behaupten das sie nie angekommen wären, so einfach das können Beamte.

Da ich auch eine miese Vergangenheit mit der Schulrektorin und der Schule hatte, wegen meinem Bruder der geflogen ist.. war das zuerwarten aber so weit? Ich meine die könnten das tun, ohne das es auffällt.. da frage ich mich wenn ich Beweise hâtte, das ich die Entschuldigungen abgegebn habe, könnte ich die Rektorin anzeigen?

Ich frag euch jetzt nochmal, kann ich da irgendwas machen, irgendwie der Stadt als Zeuge zu stehen das ich die Entschuldigungen abgegben habe. Außerdem weiß der Arzt ganz genau das meine Mutter die Ateste abgeholt hat.

Ich komme nach den Ferien in die 9. und habe echt keine Lust mehr auf diesen Bullshit, lohnt es sich nach der 9. zu wechseln?

Ich weiß das ich sehr durcheinander geschrieben habe und das tut mir leid, doch ich hoffe ihr könnt mir folgen.

MfG

Schule, Recht, Bußgeld, bußgeldverfahren, schulgesetz, Schulpflicht, Beschuldigung, Bußgeldbescheid

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bußgeldbescheid