Unfall während der Probezeit hilfe?

2 Antworten

Vorfahrtsverstoß mit VU bringt dir:

  • 120,00 € Bußgeld (34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.15 FeV)

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Nimm dir einen Anwalt.

Du musst mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, einem Aufbauseminar, 70€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Woher ich das weiß:Recherche

Answer1234567  14.04.2023, 22:03

Wo hast du die 70 € her? Ich komme auf 120 € Bußgeld.

DummeStudentin  14.04.2023, 23:09
@Answer1234567

Hab eben noch mal nachgesehen. Das war ein Fehler meinerseits. Die 70€ sind für Geschwindigkeitsüberschreitungen.