Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

2 Antworten

Also mit der korrigierten Angabe, lieferst du auf jeden Fall einen guten Grund für ein Fahrtenbuch. Aber du hast ja einen Anwalt, also klär das mit ihm. Hier wird dir nicht geholfen.

Ein Anwalt wird immer sagen, dass es Chancen gibt, dass man nicht bestraft wird. Trotzdem will er Geld verdienen. Ist so.

Klar haben die deine beiden Online-Angaben zur Hand. Betrifft ja das gleiche Aktenzeichen.

Dass du hier fragst hilft dir NULL, weil du NIX zu dem Sachverhalt schreibst und wir nicht wissen ob es wahr ist oder nicht was du schreibst.

Die Behörde wird einen Beweis haben, sonst hättest du keinen Anhörungsbogen für das Bußgeldverfahren bekommen. Aber lass das ab jetzt den Anwalt machen.