Punkte in der Probezeit? 27 kmh drüber?

4 Antworten

Nein, damit musst du nicht zum Anwalt .. selbst Schuld, alles korrekt.

Und nein, Führerschein weg passiert nicht .. nur eine schriftlichen Verwarnung mit der eine Empfehlung ausgesprochen wird, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen

Das ist deine Strafe ohne Probezeit:

  • 150€ Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 1Punkt in Flensburg

Quelle

Dadurch dass du in der Probezeit über 20km/h zu schnell warst (also nach Toleranzabzug 21km/h schneller als erlaubt), gilt das allerdings als A-Verstoß.

Nach deinen Informationen hattest du bereits einen A-Verstoß und hast ein Aufbau-Seminar besucht, das bedeutet:

Beim zweiten A-Verstoß erhalten Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Der Besuch ist aber freiwillig. Ein Aufbauseminar muss nicht mehr besucht werden.

Quelle

Deine endgültige Strafe ist also:

  • 150€ Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 1Punkt in Flensburg
  • schriftliche Verwarnung
  • Empfehlung zur Teilahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

Welche Strafe du nicht mehr bekommst, weil du Wiederholungstäter bist:

  • du musst kein Aufbauseminar besuchen
  • deine Probezeit wird nicht verlängert

Ob du einen Anwalt einbeziehst kannst du nur selbst abwägen.

FahrschulNerd  22.10.2021, 14:20

Wie kommst du auf das Fahrverbot?

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HardcoreGoTFAN  22.10.2021, 14:27
@FahrschulNerd

Hallo,

wurde ich mit 107 kmh nach Toleranzabzug in einer 80er Zone geblitzt.

Er gibt an, dass die Toleranz bereits abgezogen sei.

Normalerweise gibt es hierbei außerorts nur nach dem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres (12 Monate) ein Fahrverbot mit der Dauer eines Monats, aber:

Ein Fahrverbot für die Überschreitung der Geschwindigkeit um 27 kmh kann aber auch dann drohen, wenn bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg bestehen

Es bestehen bereits Voreintragungen, denn es handelt sich um seinen zweiten A-Verstoß.

Ich habe das Fahrverbot also hinzugefügt, da es sich um die schlimmstmögliche Strafe handelt, die ihm droht.

Quelle

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HardcoreGoTFAN  22.10.2021, 14:29
@FahrschulNerd

Ich habe allerdings einen Fehler gemacht im Bezug auf den aktualisierten Bußgeldkatelog, dies gilt erst ab 10. November. Das Bußgeld sollte daher geringer ausfallen.

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Anwalt, klar immer, der will auch was verdienen :))

du hast bereits ein Aufbauseminar besucht, 1. Stufe - nun ein weiterer Verstoß, Stufe 2 zündet. nämlich eine schriftliche Verwarnung mit freiwilliger Teilnahme an einem verkehrspsychologischem Gespräch; mehr passiert nicht.

kostet dich etwa 110€ und nen Punkt

Voper123456 
Fragesteller
 22.10.2021, 17:12

Danke :)

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Ausrollern, also bist Du von rd. 370 km/h in die 120 gerollert und somit kann es nicht reichen bei 80 auch auf 80 zu sein, nach einem halben km, wie auch?

Mehr wird ein Anwalt auch nicht ausrechnen, also bezahlen und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung