Geblitzt in der verlängerten Probezeit mit 28 Kmh innerorts zu viel, welche Konsequenzen erwarten mich?

6 Antworten

Leider wirst Du Dich in Deiner Situation doch einer neuerlichen MPU ausgesetzt sehen , weil das SO in § 2a StVG Abs. 5 und abschließend dazu Satz 5 wie folgt geregelt ist :

ZITAT :

(5) 1Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

1.nach § 3 oder nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,2.nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

oder wurde die Fahrerlaubnis nach §  6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. 2Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. 3Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. 4Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden.  5Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

ZITAT Ende und Quelle :

https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html

klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 16:03

Also bin ich am arsch ?

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klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 16:07
@verreisterNutzer

Scheisse..... ein Anwalt kann da bestimmt auch nichts mehr drehen u wenden ... alleine wegen arbeit und kindesungangswahnehmung

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verreisterNutzer  10.11.2021, 16:14
@klansman86

Bei Dir wurde die FE seinerzeit ja nach § 69 StGB in Verbindung mit 69a ( Sperrzeit ) entzogen , womit zuvor zitiertes Gesetz leider in Absatz 5 Satz 5 greift .

Da könnte man höchstens mit dem Anwalt über die Möglichkeit einer isolierten Sperre für den rein beruflichen Part einer FE - Weiternutzung schnacken .

Damit umgehst Du m.W. aber dann auch nur die Sperrfrist für eine mögliche Wiedererteilung , aber nicht die neuerliche MPU . ( sofern in Deinem Fall überhaupt möglich )

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verreisterNutzer  10.11.2021, 16:23
@verreisterNutzer

Du wirst nun vermutlich erst einmal die Aufforderung der Beibringung eines neuerlichen MPU - Gutachtens bekommen , bevor Dir die FE tatsächlich erneut entzogen wird .

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klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 16:36
@verreisterNutzer

Na denn kann ich gleich alles hin schmeißen... noch eine mpu werde ich wohl kaum bestehen

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verreisterNutzer  10.11.2021, 17:01
@klansman86

Eine MPU ist in der Tat nicht durch eine einfache "Teilnahme" wie bei einem Aufbauseminar zu erfüllen .

Damit solltest Du ggf. schon mal mit Deinem Arbeitgeber über die Angelegenheit schnacken und Dir schleunigst einen anderen Job suchen , wenn Du dort nicht in den "Innendienst" wechseln kannst .

Schlimmstenfalls könnten dann nämlich sogar noch im Anhang eine Sperrzeit beim ALG I oder bis 30% Sanktion beim ALG II im Raume stehen , wenn Du wegen ( selbst verschuldetem ) FE - Verlust personen- / oder betriebsbedingt gekündigt würdest . ( aber anderes Thema )

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verreisterNutzer  10.11.2021, 17:35
@klansman86

Ja , in Deiner Situation ist das aus dem aktuell ja noch laufenden Arbeitsverhältnis als Fahrer-/in echt äußerst ungünstig mit einem drohenden FE-Entzug .

Wenn der Arbeitgeber Dich dann letztlich wirklich nicht anderweitig im Betrieb weiterbeschäftigen kann , könnte dadurch durchaus eine dann auch eine Kündigung drohen .

Am besten daher umgehend am besten noch im Laufe dieser Woche schon mal mit dem Arbeitgeber schnacken .

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Irgend etwas stimmt an Deinen Angaben nicht , denn eine Probezeit darf nur für erstmalig erworbene Fahrerlaubnisse angesetzt werden . Sollte es dabei dann zu einem schwerwiegenden Verstoß kommen , dürfte die Probezeit nur einmalig auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden .

Bei einer zeitweiligen Unterbrechung der Fahrerlaubnis-Innehabe durch Entzug , Sicherstellung oder Verwahrungsnahme wegen zeitweiligem Widerruf der FE läuft die Probezeit ansonsten erst mal ganz normal weiter ab . Es werden dabei lediglich diejenigen Zeitanteile nicht mit angerechnet , wo es Dir von rechts wegen untersagt war , ein Fahrzeug zu führen , bzw. Du nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis warst .

Mußtest Du vor 3 1/2 Jahren tatsächlich zu einer MPU nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer schwerwiegenden Verkehrsstraftat , Alkohol , Drogen o.Ä. , oder ging es damals bei Dir nur um eine vorläufige Widerrufung Deiner Fahrerlaubnis durch ein nicht rechtzeitig absolviertes Aufbauseminar ?

Solltest Du tatsächlich noch innerhalb der Probezeit liegen , und es wurde seinerzeit wirklich ein FE-Entzug mit anschließender MPU gefordert , so würdes Du für diesen A-Verstoß jetzt mit der Anordnung eines Aufbauseminars zu rechnen haben .

Ging es seinerzeit hingegen "lediglich" um ein nicht fristgerecht absolviertes Aufbauseminar , so träte bei Dir jetzt Probezeit-Stufe II in Kraft :

- Ermahnung durch die FSST zu besserer Verhaltensweise und eine ( unverbindliche ) Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung .

klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 09:46

Musste eine mpu wegen Alkohol am steuer machen..... diese wurde 10 Jahren angesetzt u ich habe diese vor 4 Jahren absolviert u bestanden. Sprich

Denn musste ich Fahrschule u co. alles neu machen..... als ich den FS von Ordnungsamt abgeholt hatte, wurde mir mitgeteilt das ich 4 Jahre Probezeit habe.... ( was ich nicht verstehe, wenn ich von Grund auf alles neu machen musste, warum gab es denn gleich von " Haus aus" eine Verlängerte Probezeit ( 4 Jahre) )

Sonst habe ich bis dato (seit dem ich den FS habe also 3 1/2 jahre) keinen Verstoß oder der gleichen gehabt ....

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verreisterNutzer  03.11.2021, 11:26
@klansman86

Mich wundert genau deswegen ja , weswegen Du dafür eine neuerliche Probezeit aufgebrummt bekamst , obwohl Du vor der MPU ja schon mal eine Fahrerlaubnis hattest .

Die andere Angelegenheit mit Art und Umfang der "neuerlichen" Fahrschulausbildung klingt hingegen durchaus plausibel , wenn Du zwischenzeitlich 10 Jahre keine Fleppe mehr hattest , und ggf. zuvor auch nicht lange im Besitz Deiner "ersten" FE warst .

Die hätten Dir da dann aber höchstens den Rest Deiner alten Probezeit auf die "neue" Fleppe aufschlagen dürfen , denn ( wie bereits geschrieben ) werden Zeiträume ohne FE nicht dem Ablauf der ( alten ) Probezeit ablaufend zugerechnet .

Gut , nach 3 1/2 Jahren seit der Wiedererteilung kannst Du gegen die neuerliche Probezeitfestsetzung jetzt ohnehin nichts mehr machen .

Dann wird es wohl auf ein Aufbauseminar hinauslaufen .

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verreisterNutzer  03.11.2021, 12:17
@klansman86

Nein , wenn Du mit neuer Probezeit seit Deiner MPU samt Wiedererteilung bis jetzt tatsächlich nicht wieder auffällig wurdest , wirst Du wie ein ganz normaler Führerschein - Neuling in seiner Probezeit beim 1. A-Verstoß behandelt .

Überlege Dir nur sehr gut , wie Du Dich in dem kommenden Fragebogen zum Bußgeldverfahren äusserst . Nicht daß man Dir die > 21 zu viel durch unüberlegte Einlassung noch als "Vorsatztat" unterstellt . Dann würde das Bußgeld nämlich erheblich höher als bei fahrlässiger Tatbegehung ausfallen .

Probezeitlich bleibt es halt bei einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger , welches binnen gewisser Fristsetzung ( Termin teilt Dir die FSST später mal mit ) in erfolgter Teilnahme per Bescheinigung nachzuweisen ist .

Wird Dich halt irgendwo um etwa 300 bis 400 Euro zusätzlich neben dem Bußgeld kosten .

Dieses Seminar wirst Du fristgerecht absolvieren müssen , weil ansonsten Deine FE zur Probe vorläufig bis zur nachträglichen Beibringung der vollzogenen Teilnahmebescheinigung widerrufen werden würde .

Spare daher schon mal jeden Euro auch für das Aufbauseminar .

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klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 12:56
@verreisterNutzer

Ach du kacke... so teuer wird das Seminar....

Wie sollte ich mich denn am besten bei den Anhörungsbogen äußern?

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verreisterNutzer  03.11.2021, 13:16
@klansman86

Woran könnte es tatsächlich gelegen haben , daß Du laut Tacho zu besagtem Zeitpunkt die etwa 28 zuviel laut Tacho drauf gehabt hattest . ( Vergiss' das mit dem GPS ... es blitzte und Du erkanntest etwas beim Blick auf den Tacho ... )

Denke bitte scharf nach , denn ich möchte von Dir möglichst genau wissen , wie es tatsächlich dazu kommen konnte . Deswegen lege ich Dir auch keine Worte in den Mund .

Ach du kacke... so teuer wird das Seminar....

Ja , das kostet durchaus schon ein paar 100 Euro . Frühestens hörst Du von der FSST dahingehend jedoch , nachdem Das OWI - Verfahren wegen Speeding rechtswirksam abgeschlossen wurde durch Anerkenntnis / Zahlung , und der Akteneintrag im FZR dahingehend erfolgte .

Da gebe ich Dir grob mal 2 bis 3 Monate , binnen denen Du die etwa 300 bis 400 Euro auf Kante liegen haben solltest für das Aufbauseminar . ( Das Bußgeld mußt Du ja vorab schon bezahlt haben )

Soweit mir bekannt , muß die Seminargebühr da auch im Voraus bei Anmeldung gelatzt werden .

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klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 14:36
@verreisterNutzer

Fahre beruflich Essen für Altenheime u co aus.... dachte es kommt da gleich das ortsausgangsschild...

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verreisterNutzer  03.11.2021, 14:54
@klansman86

Wie gesagt , ich kann und werde Dir da keine Worte selbst ortsunkundig in den Mund legen .

Du brauchst jetzt halt einfach erst mal ein paar hundert Euro Rücklagen , damit Du das Aufbauseminar fristgerecht absolvieren kannst nach anerkennender Zahlung des Bußgeldes .

Wie lange fährst Du nun inzwischen die Speisen für unserere ältere und nicht mehr so ganz agile Mitbürgerschaft aus ? Festes Gebiet , oder immer wechselnd ?

Wie ist der Leistungsdruck in Deinem Job bei der "Abfertigung" pro Stunde ?

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verreisterNutzer  03.11.2021, 14:59
@verreisterNutzer

Bist Du der Sache überhaupt ( noch ) gewachsen ?

WO warst Du mit Deinen Gedanken während Deiner Fahrt zum Zeitpunkt der bemerkten Geschwindigkeitsübertretung ?

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klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 15:06
@verreisterNutzer

Seit den 15.07..... die Strecken variieren immer ...

Leistungsdruck geht so... aber wenn Stau u co ist ( was an dieses tag war ) sieht das anders aus... die wollen ja alle ihr essen vor 12 uhr haben....

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klansman86 
Fragesteller
 04.11.2021, 10:02
@verreisterNutzer

Die Sache gewachsen ja ..... bloss dir wollen ja alle pünktlich ihr essen haben....

Gute frage ... wo ich da gedanklich war.... kann ich dir ehrlich gar nicht sagen

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verreisterNutzer  05.11.2021, 05:18
@klansman86

Dann solltest Du Dir mittelfristig besser einen anderen Job suchen , wenn die Touren unter strikter Wahrung der Verkehrsregeln nicht wirklich zu schaffen wären .

Diese Situation darfst Du im Anhörungsbogen aber keinesfalls erwähnen , weil Dir das dann ganz schnell als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelegt werden könnte .

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verreisterNutzer  05.11.2021, 06:26
@klansman86

Getreu dem Motto : Reden ist Silber , Schweigen ist Gold , gibst Du im einfachsten Fall einfach nur zu , den Wagen zum Messzeitpunkt gefahren zu haben . Weiters sagst Du nichts zur Sache .

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klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:22
@verreisterNutzer

Na gut.... aber wie komm ich denn nun am besten das den vergehen wieder raus .... weil ich da auf den FS angewiesen bin.

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verreisterNutzer  10.11.2021, 12:02
@klansman86

Gib" den Verstoß kurz und knapp zu , bezahle dann das Bußgeld und warte auf Post von der Führerscheinstelle . Wenn Du von dort die Aufforderung zur Teilnnahme an einem Aufbauseminar binnen Frist X erhältst , mußt Du dieses Aufbauseminar halt einfach nur fristgemäß absolvieren .

Wenn das alles so klappt , mußt Du lediglich den einen Monat Fahrverbot wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung irgendwie überbrücken .

Für den Verwaltungsakt der zu erwartenden Probezeitauflage an sich mußt Du Deine Fahrerlaubnis nicht gesondert in Verwahrung geben und darfst damit auch weiter fahren .... mußt' halt nur das Aufbauseminar dann auch fristgerecht absolvieren .

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klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 14:54
@verreisterNutzer

Damit könnte ich mich " anfreunden " ABER da ich ja schon im einer verlängerten Probezeit stehe würde das MPU bedeuten und darin liegt meine Angst

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verreisterNutzer  10.11.2021, 15:10
@klansman86

Wie ich Dir bereits ( mehrfach ) erklärte , ergeben sich aus Deiner geschilderten Sachlage keine Gründe für eine neuerliche MPU . Du hattest eine MPU wegen Alkohol , und witst nach damals erfolgreicher Begutachtung + Neuerteilung selbst in der jetzt noch laufenden Rest - Probezeit wegen der Geschwindigkeitsübertretung nun wie ein "ganz normaler" Probezeitler behandelt .

Mit der damaligen MPU wurde alles an eventueller Vorgeschichte aus Deinem Probezeitkonto getilgt , bis halt auf die Probezeitverlängerung .

Damit sind die 28 zu viel nun wie ein erstmaliger A-Verstoß in einer " regulären " Probezeit zu werten . Nur mit dem Unterschied zu "normal" , daß du neben dem Aufbauseminar dann keine weitere Probezeitverlängerung mehr aufgebrummt bekommen wirst .

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klansman86 
Fragesteller
 10.11.2021, 15:25
@verreisterNutzer

Gibt es irgendwo ein Paragraphen oder Gesetzesauszug der das bestätigen kann?

Dachte immer das das im ermessen der Führerscheinstelle ist bzw. das ich wie einer mit einer verlängerten Probezeit behandelt werde.... sprich das nun die mpu erfolgt.

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verreisterNutzer  10.11.2021, 15:47
@klansman86

Nach etwas gründlicherer Recherche habe ich leider doch keine guten Nachrichten für Dich und es wird wohl leider doch auf eine neue MPU hinaus laufen .

Das ergibt sich aus § 2a StVG Absatz 5 .

Da meine Antwort damit von Beginn an für Dein Anliegen falsch war , antworte ich Dir korrekt in einer zweiten Antwort .

Bitte damit hier im Thread nicht mehr weiter antworten , sondern in meiner korrigierten Antwort . ( ist in ca. 5 Minuten online )

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Hatte bei der Führerschein neuerteilung aber auch gleich 4 Jahre Probezeit bekommen

Wäre das dann der erste A-Verstoß nach Erlangen des Führerscheins?

Dann gilt "wie üblich" - es kommt ein Aufbauseminar auf Dich zu.

Andere Sanktionen kannst Du dem Bußgeldkatalog entnehmen :

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 06:31

Ja.... seit der Führerschein neuerteilung allgemein erst der erste verstoß....

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Bei so einer groben Verletzung der Regeln solltest du den Führerschein abgeben

Sicher daß es genau 28 waren?,

Könnte 3 Monate Fahrverbot werden und in AufbauSeminar oder nur auf auseminar kommt drauf an

klansman86 
Fragesteller
 03.11.2021, 04:55

Laura Navi 74 u laut tacho 78kmh.

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Scherox1989  03.11.2021, 05:15
@klansman86

Hm 5-6 kmh werden so oder so abgezogen, würde mir jetzt nicht denn Kopf zerbrechen und erstmal abwarten was kommt

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ZuumZuum  03.11.2021, 05:41
@Scherox1989

Es werden bis 100 km/h genau drei Km/h Toleranz abgezogen, über 100 km/h drei Prozent. Ausgegangen von seiner Angebe mit 74 km/h GPS wäre er mit 21 - 25 km/h im Punktebereich dabei, und noch eine solche Aktion innerhalb der nächsten 12 Monate und der Lappen ist wieder weg. Also sollte er sich wohl doch einen Kopf machen. Das hätte er wohl auch schon sehr viel früher tun sollen.

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verreisterNutzer  03.11.2021, 11:33
@ZuumZuum
Es werden bis 100 km/h genau drei Km/h Toleranz abgezogen, über 100 km/h drei Prozent. 

Richtig

und noch eine solche Aktion innerhalb der nächsten 12 Monate und der Lappen ist wieder weg.

Nur für einen Monat , wenn TE binnen besagter 12 Monatsfrist zwei mal mit mehr als 25 zu viel auffällig würde . Das wäre dann begleitet von Probezeitstufe II mit der Ermahnung und Empfehlung für den Verkehrspsycho .

Ich gebe wegen der unklaren Formulierung Deines 2. Einwandes daher mal nur einen Daumen zur Seite .

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ZuumZuum  03.11.2021, 13:22
@verreisterNutzer

Du irrst, auf grund der vorgeschichte wird mit ziemlicher Sicherheit eine Überprüfung auf Eignung zum Führen eines KFZ angeordnet (beim zweiten A - Verstoss nach der freiwilligen verkehrspsychlogischen Beratung). Das liegt nämlich im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Und ich sage deshalb mit ziemlicher Sicherheit, weil ich ähnliche Fälle schon betreut habe.

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verreisterNutzer  03.11.2021, 13:34
@ZuumZuum

Bitte lese Dir erst mal den gesamten Thread durch , ( Alles , was von TE in allen Antworten aller Userschaft dazu zurück kam ) , bevor Du hier unnütze Grätschen in Dir nicht "genehme" Beiträge von anderen Members zum schlechtesten wirfst .

HIER GEHT ES NICHT UM :

beim zweiten A - Verstoss nach der freiwilligen verkehrspsychlogischen Beratung
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