Alle Extremisten zusammen nach Grönland exportieren.

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Hör dir mal den Podcast "Wissen Weekly" an. Die Folge

Dating-Fatigue: Warum ist Online-Dating so anstrengend?

wird dir sicherlich viele Antworten geben.

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Bist du ein Becken voller Scheiße? Ich würde dich nämlich gerne klären.

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Kann ich nicht eindeutig beantworten. Wer eine Waffe haben möchte, bekommt auch eine. Es gibt immer einen Weg und das werden Gesetze oder Waffenverbotszonen niemals ändern.

Ich denke, das verhindert auch keine Amokläufe.

Aber grundsätzlich finde ich, dass Waffenbesitzkarteninhaber viel strenger und häufiger kontrolliert werden sollten.

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Alleine weil es mit den 1,5m knapp wird, würde ich es nicht machen. Ganz davon abgesehen: In dieser Straße wird ja mit Sicherheit 30 sein. Der Radfahrer fährt 20-23 kmh. Du dürftest also nur mit 7 kmh mehr überholen. Also Schrittgeschwindigkeit. Das Überholen hätte 0,0 Vorteile.

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Also ermittelnd solltest du wohl eher nicht tätig werden...

Für die Einstellung im gehobenen Polizeivollzugsdienst ist eine Hochschulzugangsberechtigung nur eine Voraussetzung (zumindest in Niedersachsen). Erfüllst du die Mindestanforderungen wirst du zum Auswahlverfahren eingeladen.

Du startest mit dem Dienstgrad des Polizeikommissaranwärters (PKA) und wirst nach erfolgreich absolvierten Studium zum Polizeikommissar in der Besoldungsgruppe A9 ernannt (in einigen Bundesländern A10).

Die darauffolgenden Beförderungen (POK, PHK, EPHK) sind abhängig von deinen Beurteilungen und den verfügbaren Planstellen.

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit mit einem weiteren Studium (Master) in den höheren Dienst aufzusteigen.

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Natürlich kannst du das Areal verlassen, nur entfällt dann der Versicherungsschutz weil du dich dem Aufsichtsbereich der Lehrkräfte entziehst. Darüberhinaus kann die Schule entsprechende Ordnungsmaßnahmen einleiten, wenn du dich über die Weisungen hinwegsetzt.

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In §6 I FeV sind unter der Klasse L auch Gabelstapler aufgeführt. Diese müssen nicht für Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Denn das Wort "sowie" zeigt auf, dass dort keine Verknüpfung besteht.

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden [...], sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Wer auch immer das erzählt hat, hat hier offensichtlich mit schlechtem Halbwissen geglänzt.

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Eine Definition des Begriffs „Halten“ ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden, wo es in Bezug auf § 12 Abs. 1 StVO heißt: „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.

Das Umdrehen ist keine Fahrtunterbrechung, somit auch kein Halten im Sinne der StVO.

Das Umdrehen auf einem Privatgrundstück wird durch die Rechtssprechung nicht eindeutig geklärt. Es kommt auf den Einzelfall an und ob eine sog. Besitzstörung vorliegt. Grundsätzlich sollte man aber Abstand vom Befahren fremder Grundstücke nehmen.

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Wenn ich eine sehe die mit ihren drei Zähnen im Gesicht (davon 2 braune), grüne Haare, XXL Schachtel Pall Mall in der Hand und 4 Kinder mit dabei durch die Stadt läuft, denke ich mir sofort, dass das mit Sicherheit keine Professorin der Nuklearphysik ist.

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