Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?
Grüße euch,
mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.
Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage
- §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat
Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.
DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG
LG Franceska
4 Antworten
Solch ein Verhalten seitens der „Dame“ kann grundsätzlich einen Rechtfertigungsgrund für die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten darstellen, also auch für einen Rotlichtverstoß.
Allerdings sollte man in solch einem Fall stichhaltige Argumente dargelegen können. Dazu würde mindestens gehören, dass man das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs, noch besser, die Fahrzeugführerin beschreiben kann. Im besten Fall ruft man in solch einer Situation direkt während der Fahrt die Polizei. Dann klingt deine Erklärung für den Verstoß zumindest plausibel.
Im Laufe des Verfahrens stumpf zu behaupten, du seist von einer unbekannten Person in einem unbekannten Fahrzeut genötigt worden, über Rot zu fahren, wird dir niemand abkaufen. Das klingt schwer nach Ausrede.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt nur vor, wenn du hierbei jemanden behinderst, gefährdest, einen Unfall verursachst oder wenn die Rotlichtphase bereits länger, als eine Sekunde angedauert hat.
Gruß, B.
Nein, das wäre sicherlich nicht rechtens. Aber das habe ich auch nicht gesagt.
Es geht allein um die Missachtung des Rotlichtes, nicht mehr. Die Gefährdung hast du ja jetzt dazugedichtet. Und Nein, das Missachten einer rotlicht zeigenden Ampel bedeutet nicht automatisch eine Gefährdung. Eine Gefährdung im Sinne der StVO muss immer konkret sein. Z. B. muss aufgrund des begangenen Verstoßes ein starkes Abbremsen oder Ausweichmanöver eines anderen Verkehrsteilnehmers vorliegen. Dann könnte man von einer Gefährdung sprechen.
Die Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterliegt übrigens grundsätzlich Rechtfertigungsgründen. Ob solch einer vorliegt oder nicht, wird immer im Einzelfall bewertet.
Übrigens, wenn ein hinter einem fahrender Pkw bei 50 km/h oder mehr so dicht auffährt, dass man z. B. das vordere Kennzeichen bereits nicht mehr sehen kann, ist die Annahme, dass es bei einer Bremsung des Vorausfahrenden zu einem Unfall kommt, absolut gerechtfertigt.
…und in akuten Fällen die Polizei während der Fahrt rufen tun tausende Menschen tagtäglich! Das ist völlig in Ordnung und dafür sind wir bei der Polizei dankbar und auch drauf angewiesen. Ansonsten könnten wir die Verfolgung von Verkehrsstraftaten gleich komplett einstellen.
Sieht man auf dem Blitzerfoto auch das Auto hinter Dir? Vermutlich nicht und damit hast Du dann nicht den Hauch einer Chance. Man wird Dir die Story einfach nicht abkaufen.
Musst Du jetzt 1 Monat auf Deinen Führerschein verzichten? Dann ist das natürlich richtig ärgerlich.
Aber: Bei jeder Ampel kommt vor dem Rot erst einmal das Gelb. Es hätte vermutlich gereicht, schon beim ersten Erscheinen von Gelb vorsichtig auf die Bremse zu treten, um durch das Bremslicht Deine Halteabsicht anzuzeigen. Das hätte Dich vermutlich vor einem Auffahrunfall bewahrt. Das meine ich und das würde man Dir auch vorhalten.
Wäre es ein qualifizierter Rotlicht Verstoß würde noch der Zusatz „DIE ROTPHASE DAUERTE BEREITS LÄNGER ALS 1 SEKUNDE AN.“
Klingt nach Ausrede und wird dich nicht vor dem Bußgeld bewahren.
Die bloße Vermutung, dass der Hintermann die rote Ampel nicht wahrnehmen könnte, reicht aus, um vorsätzlich Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer zu gefährden? Gibt es dazu ein Urteil?