Verlängert sich meine Probezeit / muss ich meinen Führerschein abgeben bei einem Rotlichtverstoß (132 BKat)?
Hallo liebe Community
ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:
1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)
2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h
(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)
Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto
"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."
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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?
Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.
Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße
Leaked ✌
1 Antwort
Vielleicht kann dein Vater für dich einspringen oder jemand anderes, der z.B. eh kein oder nicht viel Auto fährt.
Jedenfalls wird es sehr teuer, wenn du erstmal nur abwartest. Auf dem Anhörungsbogen könntest du die angeblich gefahrene Person eintragen, dann bekäme diese die Rechnung, die Punkte und das Fahrverbot.
Noch etwas abgefahrener wäre es, wenn du angibst, dass du nicht weißt, wer gefahren ist, und glaubhaft versichern kannst, dass ein größerer Personkreis (z.B. ein Verein) Zugang zum Fahrzeug hatte und der Autoschlüssel für alle jederzeit zugänglich gewesen sei. Im Ergebnis müsstest du dann ein Fahrtenbuch führen, was aber auch wirklich ätzend wäre... und man braucht wirklich viel Phantasie, sich so eine Geschichte auszudenken..
legal ist ja kein Vorschlag aber der erste wird doch leicht erfüllbar sein.