Aufhebung eines Tempolimits in Ortschaften
Um eine für eine Strecke angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274)(abweichend von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in Deutschland aufzuheben gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann Zeichen 274-50 aufgestellt werden, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit (wieder) auf 50 km/h zu setzen. Andererseits kann das entsprechende Zeichen 278 aufgestellt werden, womit wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO gilt (also auch 50 km/h).
Nach meiner Wahrnehmung ist die "Aufhebung" durch Zeichen 274-50 in Deutschland weiter verbreitet. In meiner Umgebung wurde jedoch kürzlich an einzelnen Stellen von Zeichen 274-50 zu Zeichen 278 gewechselt, sodass sich nun auch innerhalb der gleichen Ortschaft beide Varianten finden.
- Welche Variante wird in deiner Umgebung genutzt?
- Sollte die Aufhebung einer abweichenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts deiner Meinung nach mit Zeichen 274-50 oder Zeichen 278 erfolgen? Warum?
- Oder sollte die Variante deiner Meinung nach je nach Situation ausgewählt werden? Wann sollte dann welche Variante genutzt werden?
5 Antworten
Zwischen den beiden Zeichen gibt es Unterschiede:
274-50 setzt die Geschwindigkeit auf 50 fest. Egal was da vorher war. Zeichen 278-30 hebt nur eine Bgrenzung auf 30 auf. Dann gilt wieder was vorher fetsgelegt war. Das kann anders sein als 50 innerorts. Zum Beipsiel 60 oder 40.
Angenommen eine Hauptstraße ist auf 60 festgelegt. Durch eine Baustelle wird dadurch auf 30 reduziert. Bei 274-50 dürfte man danach nur noch 50 fahren. Bei 278-30 dürfte man dann nach der Baustelle wieder 60 fahren.
Bei mir in der Stadt kenne ich beide Varianten. Ob die jeweils sinnvoll sind, steht auf einem anderem Blatt.
Beispiele für Verschachtelungen sind Gefahrenstellen oder Baustellen. Gerade auf der Autobahn hast Du das oft bei Gafahrenstelle "bei Nässe" wird auf 80 reduziert und danach die 80 wieder aufgehoben. Dann gilt eben nicht open End sondern das was vorher angeordnet war. Anders wäre es, wenn da ein Aufhebungszeichen aller Streckenverbote stehen würde. Aber das ist meist nicht der Fall.
Sicher ist das in manchen Situationen nicht zweckmäßig oder nicht sinnvoll. Aber mir wäre jetzt kein § bekannt, der das verbietet.
Natürlich könnte man jetzt hergehen und zig Schilder ineinander Verschachtel, bis niemand mehr erkennen kann was Sache ist. Das geht natürlich nicht, da gebe ich Dir recht.
Aber eine einfache Verschachtelung bei kurzen Streckenverboten sind durchaus üblich. Und da kann sich auch keiner rausreden nach 10-20 Sekunden vergessen zu haben was vorher galt.
"Beispiele für Verschachtelungen sind Gefahrenstellen oder Baustellen."
Stehen Tempolimits unter Gefahrzeichen ist das nochmal ein anderes Thema. Da gibt es viel Diskussion, welches Tempolimit nach der Gefahrenstelle gilt. Es handelt sich aber auch oft um kurze Strecken, sodass argumentiert werden kann, dass nach der Gefahrenstelle das vorherige Tempolimit nicht erneut aufgestellt werden muss. Zumindest bei Baustellen, also "mobilen" Schildern, wird das meist so gehandhabt und ist für mich in diesem Fall nachvollziehbar. Dann wird aber in der Regel auch kein Zeichen 278 aufgestellt.
Handelt es sich nicht um eine Gefahrenstellen ist die gängige Interpretation jedoch, dass ein neues Tempolimit das vorherige aufhebt. Demnach ist dieses später nicht mehr relevant und muss bei Bedarf neu angeordnet werden. Alles andere wäre weder sinnvoll noch praktikabel. Nach einem Geschwindigkeitstrichter von z. B. 120 - 100 - 80 müssten ansonsten die Zeichen 278-120, 278-100 und 278-80 alle zusammen aufgestellt werden. Es kann weiter nicht erwartet werden, dass man sich in solchen Fällen noch an die vorherigen Geschwindigkeitsbeschränkungen erinnern kann.
Nochmal kurzgefasst:
Die gängige Interpretation ist, dass Zeichen 274 ein vorheriges Tempolimit ablöst. Nach Zeichen 278 sind somit alle durch Zeichen 274 angeordneten Tempolimits aufgehoben. Soll ein anderes Tempolimit weiter gelten, ist nicht Zeichen 278 sondern stattdessen Zeichen 274 aufzustellen.
Ich schau mal, ob ich dazu noch etwas handfesteres finde.
Brauchst Du nicht weiter suchen. Das was Du schreibst ist durchaus sinnvoll und nachvollziehbar.
Daraus ergibt sich dann auch, wann sinnvollerweise 274 oder 278 aufgestellt werden sollte.
Biedes ist möglich und je nach beabsichtigter Regelung auch sinnvoll.
Aber ich denke im fließenden Verkehr sind die Regelungen meist eindeutig. Schwieriger wird es im ruhenden Verkehr. Mit jedem Zusatzzeichen verdoppelt sich die Anzahl der Interpretationsmöglichkeiten ;) Da könnte man ganze Bücher füllen.
Bei uns sind es wenn dann meistens 30er Zonen. Mir persönlich ist es aber egal, welches Schild genutzt wird. Habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht.
Zeichen 274-50, vermehrter mit Radarkontrollwarnung und festem Blitzer. So ist es vielleicht weniger aus Versehen falsch verstanden, wobei man meiner Meinung nach nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollte, wenn man nicht weiß, was das Zeichen 278-30 innerorts bedeutet. Aber die Straßenverkehrsschilder müssen ja auch so designed sein, dass ihre Bedeutung im Bruchteil einer Sekunde klar zu verstehen sind, deswegen lieber 274-50, wie erwähnt.
MfG
In Ortschaften sollte grundsätzlich immer und überall Tempo 30 gelten.
Dann kann man diesen ganzen Schilderwald komplett abschaffen und die Frage ist obsolet.
Alle Straßen immer und in jeder Ortschaft.
dann muss auch niemand mehr nachdenken wie schnell er gerade fahren darf.
Wie gesagt: finde ich übertrieben. In Schweden ist es anders: da gibt es gar keine generellen Geschwindigkeiten. Es steht einfach immer dran. Viele Ortschaften sind auf 40 begrenzt, manche Straßen, an denen keiner direkt wohnt, aber auch 50 oder 60. Genauso Landstraßen: kleine Straßen sind oft mit 70 angegeben, größere eben mehr. Find ich gut.
Ich verstehe deinen Punkt und finde auch, dass ein Tempolimit von 30 km/h zumindest auf Nebenstraßen noch mehr ausgeweitet werden sollte, da dies die Sicherheit deutlich verbessert. Ein generelles Tempolimit von 30 km/h halte ich jedoch wie @spelman für unrealistisch. Gerade auf Hauptverkehrsadern würde es das Vorankommen zu sehr beeinträchtigen und ist wahrscheinlich nicht praktikabel. Diese Straßen sind in der Regel gut ausgebaut und meiner Meinung nach auch bei 50 km/h ausreichend sicher.
Gerade an viel bewohnten Straßen oder Kreuzungen. Selbst nachts mit offenem Fenster ist für viele teilweise unmöglich zu machen, ohne aus dem Schlaf gerissen zu werden. Meiner Meinung nach fehlt mehr die Vernunft als Blitzer an den Hotspots.
Bitte nicht. 30 km/h sind unwirtschaftlich von der Energiebilanz und verlangsamen den Verkehr noch mehr, wenn es mal halbwegs fließt, was in Städten selten genug der Fall ist.
Ich finde Zeichen 274 besser. Da weiß man gleich, was jetzt gilt, ohne überlegen zu müssen.
Bei uns gibt es aber kaum 30-Schilder, somdern meist 30-Zone. Und das wird dann mit dem passenden Schild am Ende wieder aufgehoben.
Sollte innerorts aber auch klar sein, dass wenn keine Einschränkung gilt, 50km/h erlaubt sind ;) Du überlegst ja hoffentlich beim Ortseingangsschild auch nicht, wie schnell du jetzt fahren darfst, nur weil da keine Zahl drauf steht.
Nein auch da muss man nicht überlegen, höhere Geschwindigkeiten als die allgemeingültigen müssen angekündigt werden. Und für Baustellen gibt es entsprechende Zusatzschilder die Regeln wo die Begrenzung gilt. Da gibt es in aller Regel keine alleinstehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, die irgendwann wieder aufgehoben werden. Da hast du eigentlich immer die Zusatzschilder. Die 70 km/h findet man in aller Regel nur in nicht geschlossenen Ortschaften (grünes Schild). Wenn nicht eingeschränkt gelten da 100 km/h
https://www.google.de/maps/@49.9772078,11.1603816
Es handelt sich um eine geschlossene Ortschaft. Hier gelten 70 km/h. Das Ortsausgangsschild findest du, wenn du der Straße einen Kilometer folgst.
https://www.google.de/maps/@50.2339877,11.3352911
Hier ist aktuell eine Baustelle. Wüsstest du als ortsunkundiger bei einem "Ende 30"-Schild auf den ersten Blick sofort, wie schnell du ab hier fahren darfst?
Nach einem Zeichen 278 gilt wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit, sofern vorhanden. Soll eine abweichende Geschwindigkeit gelten, muss Zeichen 274 mit der entsprechenden Geschwindigkeit aufgestellt werden.
Wenn bei einer Baustelle das Tempolimit unter einem Gefahrzeichen steht, ist das nochmal ein anderes Thema. Hier gibt es noch mehr Uneinigkeit, welche Geschwindigkeit nach der Baustelle gilt. Rechtsprechung dazu habe ich leider noch nicht gefunden. Jedenfalls wird dort in der Regel aber kein Zeichen zur Aufhebung benötigt.
Hab ich nicht behauptet, aber wenn du das Ortsausgangsschild verpasst, ist die Wahrscheilichkeit sehr groß, dass du ein kleinesres Geschwindigkeitsschild auch übersiehst. Du kannst nicht arguumentieren, dass du kleine Geschwindigkeitsschilder möchtest, damit du sicher weißt, wie schnell man fahren darf, wenn du die großen Gelben nicht mitbekommst.
Natürlich kann man schilder übersehen, sollte aber die absolute Ausnahme sein und nicht die Regel, nach der man die restliche Beschilderung gestaltet.
Es ging ja darum, ob ein Aufhebungsschild oder ein definiertes "50"-Schild sinnvoller sind. Beim Aufhebungsschild muss man wissen, was an dieser Stelle für eine grundlegende Geschwindigkeit gilt, beim "50"-Schild nicht. Ich halte letzteres für eindeutiger und würde es bevorzugen. Sehen muss man beides, und das ist normalerweise auch nicht das Problem.
Danke für deinen Beitrag.
Dem möchte ich widersprechen. Meiner Kenntnis nach sind "verschachtelte" Geschwindigkeitsbegrenzungen nach StVO weder möglich noch zulässig, schon allein weil das für den Verkehrsteilnehmer zu unübersichtlich wäre. Es kann nicht verlangt werden, dass man sich jedes neue Tempolimit entlang einer Strecke merkt um dann zum "richtigen" wieder zurückkehren zu können. Bei "Geschwindigkeitstrichtern" wird zur gesamten Aufhebung auch nur das letzte Tempolimit auf Zeichen 278 angegeben.
Wird ein Tempolimit von 30 angeordnet, ersetzt dieses ein vorheriges Tempolimit; das vorherige bleibt nicht "parallel" bestehen. Soll danach wieder 60 gelten, muss also Zeichen 274-60 genutzt werden, während bei Zeichen 278-30 wieder das allgemeine Tempolimit von 50 km/h gilt. In diesem Fall unterscheidet sich die Bedeutung also tatsächlich. Mir geht es aber nur um den Fall, in welchem danach wieder 50 gelten soll.
Sag mir aber gern, woher deine Interpretation kommt bzw. ob du entsprechende Rechtsprechung dazu kennst.