Geblitzt in der Probezeit Bruder angeben?
Und zwar wurde ich mit dem Auto meiner Eltern außerorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Mein Bruder sieht mir ziemlich ähnlich weshalb man nicht eindeutig sagen wer gefahren ist. Jetzt kam der Bußgeldbescheid an der an mich gerichtet ist. Soll ich angeben, dass mein Bruder gefahren ist da er aus der Probezeit raus ist und ich mich noch in der Probezeit befinde? Könnte die Bußgeldstelle den Widerspruch ablehnen obwohl die Person genauso gut mein Bruder sein könnte und mir die Strafe auferlegen? Und wie hoch stehen die Chancen, dass ich jetzt noch mit Erfolg Einspruch erheben kann und sage er sei gefahren. Für ihn wäre das kein Problem.
7 Antworten
Da kann aber einiges nicht stimmen.
Eltern können nicht Halter sein, und wenn ein Elternteil die Kinder nicht auseinanderhalten kann, Dich also als Fahrer dort meldet, sollte Dein Ding auch nicht rumzicken und die auch noch in die Pfanne hauen.
mit dem Auto meiner Eltern
Wie kamen die dann auf Dich, haben deine Eltern Dich als Fahrer angegeben?
Dann siehts schlecht aus.
So oder so wäre das eine Straftat. Ich kann und will nicht hier zur Begehung einer solchen raten.
Mann, du bist zu Zackig unterwegs gewesen also trage auch die Konsequenzen dafür. Punkt. Aus. Fertig. Dieses herumgefuckel bringt dir unterm Strich nur noch mehr Ärger ein wenn das heraus kommt. Im übrigen bekäme dein Bruder weil er bei der Ich-bin-nicht-gefahren Nummer mitgemacht hat auch etwas auf die Mütze. Und das dann auch völlig zurecht. Die Behörden haben vielerorts Zugriff auf die Bilder der jeweiligen Führerscheine von der Fahrerlaubnisbehörden. Wenn die auch nur den leisesten Zweifel an eurer Story haben steht der Aussendienst vom Ordnungsamt oder die Cops vor der Tür um die Führerscheine zu checken. Dann ist Aus die Maus. Also, nimm' es hin und gut ist. Zusätzlich überdenkt du dann noch mal deinen künftigen Fahrstil.
Herzlichen Glückwünsch. Damit machst Du aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Schau Dir mal den 164 StGB "Falsche Verdächtigung" an.
Davon steht tatsächlich nichts im Gesetz. Hast Du's gelesen?
Ich denke, die Behörden mögen sich ungern an der Nase herum führen lassen. Und deswegen wird es auch verfolgt werden.
Die Gesichtserkennung ist inzwischen so fortgeschritten, dass man den Bruder leicht entlarven kann.
Mach Dir mal keine Gedanken darüber ob ich irgendein Gesetz gelesen habe. Vor allem wenn es um Strafrecht geht habe ich da mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr gelesen als Du. Im Unterschied zu Dir verstehe ich allerdings wie ein Gesetz angewendet wird. Also vergiss die falsche Anschuldigung, die boxt sogar die Empfangsdame in einer Anwaltskanzlei über die Latte.
Den anderen Kram mit Gesichtserkennung usw. vergiss einfach.
Wenn das Auto auf einen Elternteil angemeldet ist, und er Bußgeldbescheid trotzdem an dich ging, weiß die Bußgeldstelle, dass du gefahren bist, und nicht dein Bruder.
Du kannst versuchen zu lügen. Dein Bruder muß dann auch mitmachen. Es wird auffliegen. Viel Spaß euch beiden!
Nicht wenn der Bruder eingeweiht ist und die OWI anerkennt.