Mit 50 zu schnell außerorts , was machen Sachen?

6 Antworten

Wurde soeben mit geschätzt 120-130 in der 70er Zone geblitzt außerorts. 

Da wird es schwer nachzuweisen, dass das ohne Vorsatz war. Und wenn Vorsatz unterstellt wird, was naheliegend ist, dann wird die Strafe doppelt so hoch, wie sie es normal schon wäre.

Mein Problem dabei ist, dass ich zum 02.01.2024 im öffentlichen Dienst als Lkw Fahrer anfange …

Und warum baut man dann so einen Mist und brettert mit massiv überhöhter Geschwindigkeit? Letzteres sollte man sowieso nie (wirklich niemals) machen.

wurde noch nie geblitzt, keine Punkte , Führerschein besitze ich seit 13 Jahren.

Bei dem von Dir angegebenen Beispiel, dass ja maximal ein paar Monate her sein könnte, ist das nur unter der Voraussetzung glaubwürdig, dass Du in den Jahren davor trotz Führerschein noch kein Auto hattest. Ansonsten gibt es keinen vernünftigen Grund, warum Du vorher nie auch nur einmal geblitzt wurdest, aber in diesem Jahr gleich mit einer so massiven Geschwindigkeitsübertretung.

1.)kommt das gut beim neuen Arbeitgeber ?

Sicher nicht. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein Führerschein in irgendeiner Weise jobrelevant ist, will der Arbeitgeber natürlich auch sehen, dass Du ein entsprechendes Dienstfahrzeug führen darfst. Und im Übrigen, je nachdem wie zentral die Nutzung von entsprechenden Dienstfahrzeugen Teil der Berufsausübung ist, muss der Arbeitgeber auch entsprechend häufig kontrollieren, ob Du tatsächlich auch jeweils gegenwärtig (weiterhin) einen geeigneten Führerschein hast.

2.)bringen diese blitzer Seiten wirklich was ?

Ich weiß zwar nicht, was Du mit Blitzerseiten meinst, aber vor Blitzern kann nur gewarnt werden, wenn jemand diese entsprechend vorher vermerkt hat und das machen andere Verkehrsteilnehmer, die auch nicht anders sind, als jene, die durch solche "Blitzerseiten" vor Blitzern gewarnt werden.

3.)ich habe keine Rechtsschutzversicherung

Das hätte nur dann einen Sinn, wenn zwei Dinge gleichermaßen zutreffen: Erstens wenn man so oft geblitzt wird, dass man eigentlich schon ein Abo drauf hat und zweitens wenn wirklich jedes Mal eine Ungenauigkeit der Blitzer die Rechtsgültigkeit der Blitzerfotos nachweisbar entkräftet. Bei einer um 50 bis 60 km/h überzogenen Geschwindigkeit, wo eigentlich nur 70 km/h zulässig waren, kann von einer Entkräftung durch Ungenauigkeit ganz getrost abgesehen werden. Es hätte höchstens einen Sinn, wenn es darum ginge, entweder aufgrund einer Differenz von 1 oder 2 km/h statt einer Verwarnung eine Ordnungswidrigkeit bezahlen müsste, oder aufgrund Differenz von 1 oder 2 km/h darum ginge, an einem Fahrverbot und/oder Punkten vorbeizuschrammen oder ob man aufgrund einer Differenz von 1 oder 2 km/h daran vorbeikommen könnte, eine MPU über sich ergehen lassen zu müssen, wo festgestellt wird, ob man (egal ob physisch oder psychisch, deshalb ja auch MPU = Medizinisch-Psychologische Untersuchung) überhaupt (noch) geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

4.) eigentlich ist ja vllt doch mein Bruder gefahren …. Ich weiß es nicht mehr ;) wenn ihr versteht was ich meine ;) ;) zwinker zwinker

Wenn man selbst gefahren ist, und allen Ernstes das dann jemand Anderem anhängen will, dann ist man, selbst aufs Äußerste beschönigend ausgedrückt, echt das Allerletzte. Wenn Du das Deinem Bruder anhängen willst, dann ist, wenn diese Situation und deren Konsequenzen bis zur Letzten überwunden sind (was in dem Fall zeitlich gesehen wohl eindeutig die Punkte sind) zumindest eine gewaltige Entschuldigung angemessen. Es wäre sogar durchaus nachvollziehbar, wenn der Bruder dann nichts mehr mit Dir zu tun haben will. Und wenn Du echt so egoistisch bist, dass Du dafür kein Verständnis hast, dann rechtfertigt es den sozialen Bruch Deines Bruders Dir gegenüber noch umso mehr.

Leute die in Hinsicht auf solche Verantwortungen nicht genug Selbstverantwortung haben, um für die Konsequenzen ihrer eigenen Taten gerade zu stehen, sondern ihre eigenen Fehltaten aus Schiss anderen anhängen wollen, die sind schlichtweg das Letzte und sollten so im Stich gelassen werden, wie sie anderen die Fehler ihrer eigenen Taten anlasten wollen. Also für mich hört da jegliches Verständnis auf. Und ja, ich bin auch schon ein paar Mal geblitzt worden und ich habe sogar auch insgesamt 4 Punkte (zweimal je 1 und einmal 2 Punkte) kassiert, aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, andere da mit reinzuziehen, in dem Sinne, dass ich versucht hätte, andere dafür verantwortlich zu machen.

Es gibt keine 70er Zonen.

Es gibt aber Geschwindigkeitsbeschränkungen mit 70 km/h.

Schon 120 oder 130 km/h außerorts ist zu schnell. Wenn da nichts Anderes angegeben ist, dann gilt normalerweise 100 km/h.

1. Dein neuer Arbeitgeber wird deinen Führerschein sehen wollen.

2. So Blitzerseiten funktionieren durch die Nutzer. Aber einer ist der Erste. Entweder, weil er den Blitzer gesehen hat oder vom Blitzer gesehen wurde.

3. Da kann die Rechtschutzversicherung nicht wirklich was tun.

4. Willst du das deinem Bruder wirklich antun?

Die Messtoleranz liegt bei mehr als 100 km/h i.d.R. bei 3 % der Bruttogeschwindigkeit.

Eine Überschreitung um 41 - 50 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts mit einem PKW hat regelmäßig folgende Konsequenzen:

  • 320,00 € Bußgeld (TBNR 141724; 11.3.7 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 2 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.2.3 FeV)
  • 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 BKatV)

Eine Überschreitung um 51 - 60 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts mit einem PKW hat regelmäßig folgende Konsequenzen:

  • 480,00 € Bußgeld (TBNR 141725; 11.3.8 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 2 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.2.3 FeV)
  • 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 BKatV)
meine Fragen :
1.)kommt das gut beim neuen Arbeitgeber ?

Natürlich. Speditionen suchen Fahrer, die gleich zu Beginn des Jobs den Führerschein abgeben müssen. Nein, im Ernst: Wenn LKW-Fahrer nicht so gesucht wären, wärst du damit sofort raus. Und auch so würde ich die Chance, dass man dich behält, bei unter 50 % sehen.

2.)bringen diese blitzer Seiten wirklich was ?

Das möchte ich jetzt nicht pauschalieren, aber der ganz überwiegende Teil dieser Seiten bewegt sich zwischen legaler Abzocke und Betrug. Ganz generell: Wenn dir da unrealistische Versprechungen gemacht werden, will man dich definitiv verarschen.

3.)ich habe keine Rechtsschutzversicherung

Das ist keine Frage.

4.) eigentlich ist ja vllt doch mein Bruder gefahren …. Ich weiß es nicht mehr ;) wenn ihr versteht was ich meine ;) ;) zwinker zwinker

Auch das ist keine Frage. Ich erinnere im Übrigen an § 164 StGB. Bitte nicht selbst irgendwelche andere Personen als Fahrer angeben - damit machst du aus einer banalen Ordnungswidrigkeit eine Straftat mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren (§ 164 StGB). Mit einem laufenden Strafverfahren und am Ende ggf. einer Vorstrafe in den öffentlichen Dienst?

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Du solltest dich durch einen Anwalt beraten lassen!
  • 350,- EUR Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=%C3%BCberh%C3%B6hte%20geschwindigkeit%20innerorts&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-441891308&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI7Jz8tp6jgwMVAZ2DBx0IYQYYEAAYAiAAEgLgSPD_BwE#geschwausserpmaneu

Die gute Nachricht:

Beim Fahrverbot gibt es ggf. Spielräume.

So ist es in Ausnahmefällen möglich, dass sich das Fahrverbot nur auf die Zeit außerhalb der Arbeitszeiten bezieht.

Möglich wäre eventuell auch ein höheres Bußgeld, statt Fahrverbot.

In Absprache mit der Füherscheinstelle muss der Lappen auch nicht sofort abgegeben werden.

Insbesondere wenn durch das Fahrverbot der Arbeitsplatz gefährdet ist und es vorher keine Verstöße gab sind die Chancen gut.

Meine persönliche Meinung:

Ein Anwalt kann dir detailliert sagen, welche Möglichkeiten du hast.

Auf vermeidlich kostenlose Angebote von Anwälten aus dem Internet solltest du verzichten. Hier gibt es eine große Grauzone.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein

Nein

Pech

Vergiss es

Inkognito-Nutzer   21.12.2023, 22:03

Sehr aussagekräftig

danke sehr

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