Blitzerstrafe verjährt? Ein brief kam aber nur gefragt wer gefahren ist?
Hallo,
ich wurde auf einer 30er zone vor 3 monaten und einer woche mit 52 geblitzt, allerdings kam nur ein Fragebogen bis jetzt wer denn das Auto gefahren ist aber immernoch kein Bußgeldbescheid.
ich habe gelesen dass meistens ein Blitzerbrief in 3 Monaten verjährt.
wurden die 3 Monate verlängert weil ja ein Brief kam in dem nach dem Fahrer gefragt wurde? Oder muss ich nun die Strafe nichtmehr zahlen?
danke im voraus
6 Antworten

wurden die 3 Monate verlängert weil ja ein Brief kam in dem nach dem Fahrer gefragt wurde?
Schau mal hier:
Für das Versenden des Zeugenfragebogens hat die zuständige Behörde nicht endlos viel Zeit. Generell gilt: Wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, muss die Behörde sich innerhalb von drei Monaten ab dem Tattag beim Fahrzeughalter melden. Danach kann die Behörde den Fahrer nicht mehr belangen. Ist nicht klar, wer die Ordnungswidrigkeit überhaupt begangen hat, muss die Behörde erst den Zeugenfragebogen für die Fahrerermittlung verschicken, bevor sie einen Bußgeldbescheid mit der Strafe aus dem Bußgeldkatalog ausstellen kann. Auch dieser Zeugenfragebogen muss innerhalb der Drei-Monats-Frist eintreffen. Praktisch für den Fahrzeughalter und den tatsächlichen Fahrer: Während bei Versenden eines Anhörungsbogens die Verjährungsfrist von vorn zu laufen beginnt, setzt die Verjährungsfrist beim Zeugenfragebogen nicht aus. Sie läuft ab dem Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit weiter. Somit kann die betroffene Person straffrei davonkommen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nicht identifiziert werden kann.
Quelle: https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/zeugenfragebogen/verjaehrung/
Hättest du übrigens auch einfach mit Google gefunden.

Wenn die Fragen wer gefahren ist, wissen die es ja wohl nicht.
Wenn du sagst, das DU nicht gefahren bist, müssen die ( Polizei oder Ordnungsamt) ermitteln wer überhaupt gefahren ist.
Wenn du bei deiner Aussage bleibst, verzögert sich die ganze Sache weiter.Evtl. dann bis zur Verjährung.

Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Anhörungsbogen abzuschicken. Danach wiederum drei Monate, den Bescheid zu versenden. Die Ordnungswidrigkeit wird nur dann nicht weiter verfolgt, wenn innerhalb dreier Monate nichts zugeht. Die grundsätzliche Verjährung richtet sich nach dem jeweiligen Delikt.

Der Fragebogen an den Halter unterbricht die Verjährung nicht. Eine Anordnung der Versendung einer Anhörung an den Betroffenen , ebenso wie die Erstellung eines Bußgeldbescheides innerhalb der Dreimonatsfrist, wenn der innerhalb von zwei weiteren Wochen zugestellt wird, aber schon. Du bist also noch nicht save.

Wenn der Brief innerhalb der 3 Monate kam ja.
Wenn der Brief nach drei Monaten kam Nein.