Blitzerstrafe verjährt? Ein brief kam aber nur gefragt wer gefahren ist?

6 Antworten

wurden die 3 Monate verlängert weil ja ein Brief kam in dem nach dem Fahrer gefragt wurde?

Schau mal hier:

Für das Versenden des Zeugenfragebogens hat die zuständige Behörde nicht endlos viel Zeit. Generell gilt: Wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, muss die Behörde sich  innerhalb von drei Monaten ab dem Tattag beim Fahrzeughalter melden. Danach kann die Behörde den Fahrer nicht mehr belangen. Ist nicht klar, wer die Ordnungswidrigkeit überhaupt begangen hat, muss die Behörde erst den Zeugenfragebogen für die Fahrerermittlung verschicken, bevor sie einen Bußgeldbescheid mit der Strafe aus dem  Bußgeldkatalog ausstellen kann. Auch dieser Zeugenfragebogen muss innerhalb der Drei-Monats-Frist eintreffen. Praktisch für den Fahrzeughalter und den tatsächlichen Fahrer: Während bei Versenden eines  Anhörungsbogens die Verjährungsfrist von vorn zu laufen beginnt, setzt die  Verjährungsfrist beim Zeugenfragebogen nicht aus. Sie läuft ab dem Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit weiter. Somit kann die betroffene Person straffrei davonkommen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nicht identifiziert werden kann.

Quelle: https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/zeugenfragebogen/verjaehrung/

Hättest du übrigens auch einfach mit Google gefunden.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Wenn die Fragen wer gefahren ist, wissen die es ja wohl nicht.

Wenn du sagst, das DU nicht gefahren bist, müssen die ( Polizei oder Ordnungsamt) ermitteln wer überhaupt gefahren ist.

Wenn du bei deiner Aussage bleibst, verzögert sich die ganze Sache weiter.Evtl. dann bis zur Verjährung.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Anhörungsbogen abzuschicken. Danach wiederum drei Monate, den Bescheid zu versenden. Die Ordnungswidrigkeit wird nur dann nicht weiter verfolgt, wenn innerhalb dreier Monate nichts zugeht. Die grundsätzliche Verjährung richtet sich nach dem jeweiligen Delikt.

Der Fragebogen an den Halter unterbricht die Verjährung nicht. Eine Anordnung der Versendung einer Anhörung an den Betroffenen , ebenso wie die Erstellung eines Bußgeldbescheides innerhalb der Dreimonatsfrist, wenn der innerhalb von zwei weiteren Wochen zugestellt wird, aber schon. Du bist also noch nicht save.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Wenn der Brief innerhalb der 3 Monate kam ja.

Wenn der Brief nach drei Monaten kam Nein.