Strafanzeige wegen misshandeln von Schutzbefohlenen auch nach der verjährungsfrist Frist stellen?

Hallo,

ich wollte eigentlich nur fragen ob es irgend einen Sinn macht einen Strafantrag.

Folgende Situation: Ich wurde in meiner Kindheit wiederholt körperlich und seelisch misshandelt. Bei einem der schlimmsten Erlebnisse die ich erlebt hatte, ich war wohl gerade vierzehn Jahre alt, prügelte mich meine Mutter so das die Nachbarin klingelte. Spezial für dieses Ereignis, es waren noch einige andere weniger schlimme, weniger schlimm in den fettesten Anführungszeichen, hätte ich auch Beweise. Nachbarn, Geschwister solche Sachen. Zeugenaussagen eben.

Jetzt ist aber so dass das seit fast 2 Jahren verjährt ist und ich, jedenfalls wüste ich nicht wie, keine fortlaufende Misshandlung, die es gegeben hat und die noch nicht verjährt ist, beweisen kann. Jedenfalls wüsste ich nicht wie.

Einzig das würde meiner Aussage Nachdruck verleihen, das meine Schwester für zwei Jahre in einer Pflegefamilie war.

Ich weiß nicht. Irgendwie habe ich das Bedürfnis das zu machen... und sei es nur als eine späte Erinnerung im Sinne von "für dich ist es vielleicht vorbei aber für mich nicht". Es geht mir auch nicht um Geld. Im Gegenteil ich wäre sogar bereit ihre Anwaltskosten zu zahlen wenn ich sie dafür nur vor ein Gericht zerren könnte. Selbst wenn sie dann freigesprochen wird.

Würdet ihr das tun? Sollte ich das tun? Ich glaube ich könnte es in einem Jahr bereuen es nicht getan zu haben... und dann wäre es endgültig zu spät.

Mutter, Beziehung, Recht, Eltern, Anzeige, Familienprobleme, misshandlung, Psyche, Strafanzeige, Streit, Verjährung
Forderung vom Anwalt für Rechnung aus 2016,geht das?

Hallo,

Ich habe vor ein paar Wochen ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Darin geht es um einen Vertrag den ich seit 2016 gekündigt habe und auch nicht mehr zahle.

Ich soll eine noch offene Rechnung zahlen, die Mahnung dazu ist auf September 2019 datiert. Eine Rechnung über die angeblichen Schulden als solches habe ich nicht, nur die Kostenaufstellung des Anwalts.

Ich habe dem Anwalt bereits geschrieben das die Forderung verjährt ist, allerdings möchte er jetzt einen kündigungsnachweis sehen.

Nach einer ziemlich miesen Trennung, bei der einfach das Schloss ausgetauscht wurde und ich meine gesamten Sachen per Klage zurück holen musste, kann ich mir nur denken wo dieser Kündigungsnachweis sein könnte... 😫

Die Firma hat sich aber seit 2016 nicht bei mir gemeldet. Ich bin zwar weg gezogen, meine Handynummer und Email waren aber immernoch dieselbe und der Firma auch bekannt.

Auch die Mahnung ist ja erst 2019 geschrieben worden und direkt ohne 2. Oder 3. Mahnung wurde der Anwalt eingeschaltet.

Die Rechnung selbst beläuft sich gerade mal auf knapp 30€, der Anwalt ist allerdings mit 70€ dann doch etwas teuer. Meine größere Sorge ist jetzt allerdings das der Anwalt sich einen Spaß erlaubt und die gesamten letzten Jahre auch noch berechnet.

Kann die Firma also einfach sagen der Vertrag war nie gekündigt obwohl seit 2016 nicht mehr gezahlt wurde?

Kündigung, Rechnung, Recht, Anwalt, Vertrag, Mahnung, Verjährung
3 monate verjährung(falsche adresse )?

Hallo 

 

Kurz zu Situation:

Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an,  ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen  kamen NICHT an, circa  18.10  oder 19.10 standen 2  Leute vom  Rathaus vor mir  (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt  (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.

Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.

Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren   zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar

Und welche Frist soll ich denn überschritten haben

Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein

Laut dieser Aussage:

Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.

 

 

 

Danke in voraus

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten

 

LG

Agito

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Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Verjährung
Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen

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