Haftbefehl?

5 Antworten

Wurdest du schon verurteilt?

Wenn nein: Verfolgungsverjährung bei Erschleichen von Leistungen tritt nach spätestens 6 Jahren ein.

Wenn ja: Vollstreckungsverjährung kommt drauf an, wozu du verteilt wurdest und ob es noch Aufschub gab.

§§ 78 ff. StGB

Locca1989 
Fragesteller
 25.09.2020, 17:09

Es betrifft einer bekannten sie ist seit zwei Jahren schon auf Flucht (Haftbefehl)

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Himawari84  26.09.2020, 06:58
@Locca1989

Für sie gilt das obige genauso :) Erschleichen von Leistungen ist der Straftatbestand zu Schwarzfahren.

Sobald Verfolgungsverjährung eingetreten ist, besteht eigentlich kein Grund mehr, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten.

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Locca1989 
Fragesteller
 27.09.2020, 14:25
@Himawari84

Was ist den eine Verfolgungsverjährung,?? Sie Wurde schon verurteilt

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Himawari84  28.09.2020, 10:48
@Locca1989

Verfolgungsverjährung bedeutet, dass die Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann - also auch nicht mehr verurteilt werden kann.

Wenn sie schon verurteilt wurde, dann ist die Vollstreckungsverjährung für sie relevant. Danach darf die Strafe nicht mehr vollstreckt werden, d.h. es dürfte dann auch keinen Grund mehr geben, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Wie lange die Verjährungsfrist ist, richtet sich nach der verhängten Strafe - schaut mal in § 79 StGB.

https://dejure.org/gesetze/StGB/79.html

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Ein Haftbefehl unterliegt keiner Verjährung. Nur wenn es noch keinen Haftbefehl gibt, kann es eine Verjährung geben.

Haftbefehle unterliegen keiner Verjährung.

Haftbefehl wegen Schwarzfahren

😳

egal...

ein Haftbefehl bleibt jedenfalls so lange bestehen bis die Strafe abgesessen wird

Woher ich das weiß:Recherche