Bürgerdienst und Jobcenter?

2 Antworten

Ja, nennt sich Amtshilfe.

Wenn die Polizei beim Amt anfragt, klar. Wenn ne Haftstrafe ausliegt, dann wird auch das Geld gestrichen. https://www.hartziv.org/forum/thread/15803-alg-ii-bei-haftbefehl/

"Die gesetzliche Regelung lässt dem Jobcenter Spielraum: So hatte eine interne Bewertung der Innenbehörde, in die bereits gefällte Gerichtsentscheidungen einbezogen wurden, ergeben, dass Name, Geburtsdatum, Arbeitgeber und auch anstehende Termine beim Jobcenter der Polizei im Falle eines Haftbefehls mitgeteilt werden dürfen.

Verboten ist den Mitarbeitern des Jobcenters lediglich einen eigentlich nicht nötigen Termin mit dem Gesuchten zu vereinbaren, der ausschließlich der Verhaftung durch die Polizei dient."

Vielleicht hast aber n bockigen pAp der nicht mit der Polizei zusammen arbeiten will. Er riskiert halt sein Job aber passierte. https://www.abendblatt.de/hamburg/article207163277/Lenders-Jobcenter-weigern-sich-der-Polizei-zu-helfen.html

Locca1989 
Fragesteller
 30.01.2022, 11:15

Haftbefehle werden in der Regel erst wegen erheblicher Straftaten bei dringendem Tatverdacht ausgestellt“, sagt Lenders.

was bedeutet das den genau erheblicher straftaten

lg

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