Umzug mit Jobcenter welche Voraussetzungen?

6 Antworten

Welche Voraussetzungen braucht man um per Jobcenter umziehen zu können ?

Kurz gesagt: KEINE.

Es gibt lediglich 2 Optionen.

  1. Mit Erlaubnis (Man kann einen Antrag auf Umzugspauschale stellen > ca. 70 €) und mit triftigem Grund. Zb. eine Arbeitsstelle.
  2. Vom alten JC abmelden, Aufhebungsbescheid mitnehmen, beim neuen JC am nächsten Tag bzw. sehr zeitnah wieder anmelden

Natürlich sollte man sich vorher um eine Wohnung bemühen die im Rahmen des dortigen JC's ist.

Ich wählte bisher immer Option 2.

Wenn du auf finanzielle Hilfe für den Umzug angewiesen bist, also die Zusicherung für die Kostenübernahme vom Jobcenter haben möchtest, dann musst du ihnen schon einen wichtigen Grund angeben.

Einer könnte z.B. die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein, die den Umzug erforderlich machen würde.

Dies schreibt das SGB II dazu in § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Soll heißt aber nicht muss! Aber mit einer solchen Zusicherung des Amtes am neuen Ort ist man eben auf der sicheren Seite, dass alle Kosten für die neue Wohnung voll übernommen werden am neuen Ort.

"Weiter heißt es dort in Absatz 6:

(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Und "Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", müssen noch Absatz 5 beachten.

Gruß aus Berlin, Gerd

In aller Regel ist vermutlich Arbeitsaufnahme "Voraussetzung" für einen Umzug "per Jobcenter".

Es kann aber auch andere Gründe geben wie z.B. Familienzusammenführung oder daß man aus der alten Wohnung ausziehen muß.

Einen Job in der Nähe deines zukünftigen Wohnortes.